Vertrauensvolle Partnerschaften
Im Rahmen der Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen der KZVS fand am 1. Juli 2011 in Dresden das Gespräch vor rund 140 geladenen Gästen, darunter auch die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Christine Clauß, statt. Standespolitiker von Bundes- und Landesebene sowie die Vertragspartner verfolgten die sachlich geführte Diskussion, moderiert von Friedemann Schmidt, TVModerator und Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer.
Die zahlreichen Gäste äußerten sich anerkennend über das partnerschaftliche Verhältnis zwischen KZV, Krankenkassen und Politik, das in Sachsen gepflegt wird und seinen Ausdruck nicht nur im äußerst freundlichen Grußwort der Staatsministerin fand, sondern auch in der Bemerkung des stellvertretenden Vorsitzenden der AOK PLUS, Rainer Striebel, dass selbst bei den Vertragsverhandlungen das gesprochene Wort gelte. Diese Qualität des Umgangs miteinander sei nicht allerorts anzutreffen.
Gegen Unterschiede bei Ost- und Westvergütung
„Wir sitzen alle in einem Boot“, erklärte Maria Michalk, MdB (CDU) und Mitglied in den Ausschüssen Gesundheit beziehungsweise Arbeit und Soziales. Der Referentenentwurf sei lang und vielseitig diskutiert worden. Nun gehe es darum, die bestehenden Finanzzwänge zu gestalten. Die sächsische Politikerin machte erneut deutlich, dass sie die Anpassung der Ost- an die Westvergütung vertragszahnärztlicher Leistungen unterstütze. Beifall bekam sie für ihre Zusage, sich in den weiteren Verhandlungen zum Versorgungsgesetz dafür einzusetzen, dass damit verbundene Ausgabensteigerungen den Grundsatz der Beitragssatzstabilität nicht gefährden und dies auch aktenkundig gemacht werde.
Zahnärzte über G-BA unzufrieden
Bezüglich Zusammenstellung und Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sprach Fedderwitz von einer hochgradigen Unzufriedenheit der Zahnärzte. Der G-BA sei ein schwerfälliger Tanker geworden, weniger schlank und sektorenbezogen als der frühere Bundesausschuss Zahnärzte/Krankenkassen. Weißig bemängelte, dass viele G-BA-Entscheidungen von „Nicht-Experten“ getroffen würden und die Transparenz fehle. Der sächsische Vorstandsvorsitzende betonte noch einmal: „Verantwortung wird in der Zahnmedizin gestärkt durch Eigenverantwortung. Der Patient ist durchaus in der Lage, eigenverantwortlich zu entscheiden.“ Deshalb sei es erforderlich, dass der Gesetzgeber im SGB V zwischen Ärzten und Zahnärzten unterscheide und zum Beispiel Zuzahlungsverbote aufgehoben würden. Nur so könne die Zahnärzteschaft freiwillig mit den Patienten Lösungen finden, die beiden Seiten gefallen. Weißig konstatierte: „Das Versorgungsgesetz macht mit den Strukturveränderungen einen wesentlichen Schritt. Nun müssen wir uns bemühen, das bislang halb volle Glas weiter zu befüllen.“
“Den Festvortrag hielt Dr. Thomas Muschallik, Justitiar der KZBV, zum Thema „Rückblicke auf die letzten 20 Jahre GKV-Gesetzgebung. Ausblick auf die nächsten 20 Jahre“. Sein Fazit: Da das Gemeinwohl der Patienten in der Regel über die Partikularinteressen der Zahnärzte gestellt sei, werde es erfahrungsgemäß auch zukünftig schwer sein, „unsere gefühlte Gerechtigkeit“ im Gesetzgebungsverfahren oder vor Gericht zu erstreiten.
Beate RiehmeKZV SachsenSchützenhöhe 1, 01099 Dresden