Elektronischer Heilberufsausweis

Austausch der eHBAs von D-Trust und Medisign bis Jahresende

Jochen Gottsmann
Praxis
Die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 von D-Trust und Medisign müssen bis Ende des Jahres durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden. Grund dafür ist der verpflichtende Wechsel auf neue kryptografische Verfahren im Jahr 2026.

Ab 2026 sind für die Erstellung qualifizierter elektronische Signaturen nur noch kryptographische Methoden auf modernstem Stand zugelassen. Damit können Signaturkarten, die diese Technologie noch nicht integriert haben, nicht mehr verwendet werden. Darunter fallen nun rund 18.000 eHBAs der Generation 2.0 (G2) der Anbieter D-Trust und Medisign (etwa 29 Prozent aller zahnärztlichen eHBA). Darauf weist die Bundeszahnärztekammer hin.

Deshalb veranlassen beide Anbieter ab Mitte Juni (D-Trust) beziehungsweise Anfang Juli (Medisign) nun einen großangelegten Austausch: Alle eHBA der Generation 2.0 werden durch Karten der Generation 2.1 ersetzt. Alle im Umlauf befindlichen G2-eHBAs werden bis spätestens Ende Dezember 2025 gesperrt.

Wie läuft der Kartentausch ab?

Die vom Wechsel betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten zeitnah ein Anschreiben per E-Mail von den Anbietern. In dem Schreiben sind alle notwendigen Informationen enthalten – inklusive einem personalisierten Link für den Zugang auf die eigens für den Kartentausch eingerichtete Seite im Antragsportal. Die Verfahren bei D-Trust und Medisign unterscheiden sich im Detail. Die entsprechenden Informationen der Hersteller erklären Genaueres. In der Regel lohnt es sich, schnell zu reagieren.

Wichtig ist bei der Beantragung, die Aktualität der Daten zu prüfen, insbesondere Melde- und E-Mail-Adresse. Damit können dann die neue G2.1 Karte und der dazugehörige PIN-Brief sowie E-Mail-Benachrichtigungen des Antragsportals an die korrekte Adresse geschickt werden. Falls eine einfache Austauschkarte keine Option ist, etwa aufgrund einer kurzen Restlaufzeit oder inzwischen geänderten persönlichen Daten, ist eventuell eine erneute Identifizierung notwendig.

Woran erkennt man, ob der Ausweis getauscht werden muss?

Grundsätzlich sind von diesem Austausch nur eHBAs der Anbieter D-Trust und Medisign betroffen. Auf deren Rückseite ist die Kartenversion vermerkt. Alle Karten, die nicht die Kennzeichnung G2.1 tragen (heißt: Entweder „G2“ oder keine Generationskennung), sind vom Massentausch betroffen. Findet sich dort die Kennzeichnung „G2.1“, ist ein Kartentausch nicht notwendig. Der Ausweis gehört zur neuen Generation.

Wann müssen Daten gegebenenfalls geändert werden?

Der Versand von eHBA und PIN-Brief ist ausschließlich an die Meldeadresse erlaubt. Daher benötigt der Anbieter für den Versand der neuen G2.1 Karte entweder eine Bestätigung, dass sich die Meldeadresse seit Beantragung der alten G2 Karte nicht geändert hat oder eine Aktualisierung, beispielsweise falls der Ausweisinhaber privat umgezogen ist.

Über die Kontakt-E-Mail versenden die Anbieter Statusmeldungen zu dem eHBA. Deshalb sollte die Kontakt-E-Mail-Adresse immer aktuell sein. Bei einer Namensänderung ist in jedem Fall eine Neubeantragung notwendig. Hier geht es zu den FAQ der D-Trust zum Thema, hier geht es zur Themenseite der Medisign.

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Jochen Gottsmann

Jochen Gottsmann ist Projektleiter für den eZahnarztausweis bei der Bundeszahnärztekammer. Seit rund zehn Jahren ist der studierte Mathematiker für die Ausgestaltung des Projekts zuständig und unterstützt (Landes-) Zahnärztekammern bei dessen Einführung.
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