GKV-Reform darf die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden!
Bereits in seiner Rede zum Auftakt der Veranstaltung hatte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges klargestellt, dass die mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen auf eine erneute, verschärfte Budgetierung hinauslaufen und damit nachhaltig alle Bemühungen der KZBV und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen konterkarieren, das aktuelle Versorgungsniveau in Deutschland auch in Zukunft zu erhalten.
„Es ist unerträglich, dass die Folgen des Finanzstabilisierungsgesetzes weder bei der FinanzKommission Gesundheit noch beim Gesetzgeber Berücksichtigung fanden, führt man sich allein die Auswirkungen im Bereich der neuen Parodontitisstrecke vor Augen“, machte Hendges klar. Spätestens hier werde deutlich, dass es anscheinend nicht darum geht, Volkskrankheiten angemessen zu bekämpfen, sondern ziellos zu sparen.
Massive Kritik am geplanten Fachzahnarztvorbehalt
Mit großem Unverständnis reagierte er auf den geplanten Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie. Im Gesetzentwurf heißt es: „Derzeit sind alle approbierten Zahnärzte berechtigt, kieferorthopädische Leistungen anzubieten, auch ohne spezielle Facharztweiterbildung in der Kieferorthopädie. Damit werden zusätzliche Kosten durch potenziell vermehrt nicht sach- und bedarfsgerecht erbrachte Behandlungen verursacht.“ Hendges hinterfragte mit Nachdruck, „auf welcher Datenbasis eine solch gravierende Anschuldigung gegenüber approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten erfolgt“ sei.
Man sei mit Regelungen eines Gesetzentwurfs konfrontiert, die weder die Versorgung verbessern noch aus denen sich irgendwelche Einsparungen per se herleiten lassen. Ganz im Gegenteil: „Damit wird mutwillig die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung im Bereich der KFO gefährdet, zahnärztliche Existenzen werden aufs Spiel gesetzt und dann wird noch in etablierte Vergütungsstrukturen eingegriffen, ohne nur ansatzweise zu wissen, wie komplex diese sind“, kritisierte Hendges in seiner Rede.
Kritik an den ePA-Einsparungen
Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer kritisierte in seiner Rede die mit dem GKV-Sparpaket geplanten Kürzungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA). So sollen die Praxen für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA künftig keine Vergütung mehr erhalten. „Die Digitalisierung wird auf dem Rücken derjenigen organisiert, die bereits die Versorgung tragen“, monierte Pochhammer. Bei der ePA seien die Praxen schon 2021 in Vorleistung gegangen; der versprochene Nutzen zeige sich erst jetzt langsam. Die Befüllung der E-Akte und die Information der Patienten verursache in den Zahnarztpraxen viel Aufwand. Und zahnärztliche Arbeit müsse bezahlt werden. „Fortschritte in der Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif“, betonte Pochhammer.
Als „hochgefährlich“ bezeichnete er außerdem Pläne aus dem Entwurf des Gesetzes für digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG): Danach sollen die Krankenkassen künftig Daten aus der ePA und anderen Quellen stärker nutzen und den Versicherten daraus Empfehlungen geben dürfen. Die Krankenkassen dürften sich nicht in zahnmedizinische Inhalte der Behandlung einmischen. Die Pläne gefährdeten auch das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis. „Die Versorgung der Menschen gehört in die Praxen, nicht in die Rechenzentren der Krankenkassen“, stellte Pochhammer klar.
„Wir werden auf jeden Fall weiter dafür kämpfen, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte auch zukünftig kieferorthopädische Leistungen erbringen dürfen“, stellte Hendges klar und ergänzte: „Die Zahnärzteschaft ist und bleibt das Paradebeispiel für eine funktionierende und hoch effiziente Versorgung. Wir lassen uns von diesem Weg nicht abbringen und werden gerade bezüglich des anstehenden zweiten Berichts der FKG weiter daran arbeiten, dass Prävention als wesentliche Säule von Strukturreformen definiert wird." Er erteilte auch einer geplanten Budgetierung im zahnärztlichen Bereich eine deutliche Absage, da dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig geschädigt würde.
„Die von der Politik geplanten Sparmaßnahmen führen zu langfristigen Einschnitten in der Patientenversorgung.“
KZBV-Chef Martin Hendges
Die Delegierten unterstützten die Ausführungen des KZBV-Vorstandsvorsitzenden und warnten vor den Folgen der geplanten Reform für die zahnärztliche Versorgung und drängten auf Korrekturen am Gesetzentwurf. „Die Reformpläne der Bundesregierung dürfen die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden“, forderten sie in einer einstimmig beschlossenen Resolution.
Zwar teile die Vertreterversammlung das Ziel der Bundesregierung, weitere Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwenden, aber: „Dieses Ziel darf jedoch nicht durch einseitig belastende und kurzsichtige Maßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge eines hocheffizienten, präventionsorientierten Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen."
Ein weiterer inakzeptabler Eingriff in die Selbstverwaltung
Die geplante „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ der Bundesregierung bedeute praktisch eine dauerhafte strikte Budgetierung, die fatale Folgen für die Prävention und die Versorgung vulnerabler Gruppen haben würde, warnten die Delegierten. Gleichzeitig degradiere die starre Deckelung der Vergütung die Honorarverhandlungen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zur „reinen Makulatur“. Das Gesetz stelle damit erneut einen massiven, inakzeptablen Eingriff in die Selbstverwaltung dar.
Die Delegierten warnten ebenfalls vor den Plänen zur Kieferorthopädie. „Besonders die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts und die Einführung von Pauschalvergütungen gefährden die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung“, heißt es in der Resolution. Zudem kritisierten sie, dass die Kosten für versicherungsfremde Leistungen weiterhin auf die Beitragszahler abgewälzt werden sollen.
Das ist der Stand beim eLABZ
Die stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Meike Gorski-Goebel, zuständig für den Bereich Vertragsinformatik, informierte über den Stand beim elektronischen Datenaustausch zwischen Dentallaboren und Zahnarztpraxen (eLABZ). Während Praxen und Labore in den Startlöchern stünden, bremsten die Handwerkskammern das Verfahren aus, kritisierte sie. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass strukturelle und organisatorische Hürden die Umsetzung verzögern. So wünschen wir uns insbesondere von den Handwerkskammern, die eine Schlüsselrolle in der Prozesskette innehaben, dass sie ihre organisatorischen und administrativen Prozesse entsprechend vorantreiben“, stellte Gorski-Goebel klar.
Sie teilte außerdem mit, dass die KZBV Anfang 2026 das Institut für vertragszahnärztliche Selbstverwaltung (IvS) gegründet habe. Ziel sei, in enger Zusammenarbeit mit den KZVen mittel- und langfristig Nachwuchskräfte für eine Aufgabe in den vertragszahnärztlichen Selbstverwaltungen zu motivieren. Organisatorisch sei das IvS als Stabsstelle bei der KZBV am Standort Berlin angebunden. Die Leitung des Instituts habe der frühere KZBV-Vorstandsvorsitzende und jetzige Ehrenvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer übernommen.
In einem einstimmig gefassten Beschluss verlangten sie, die geplante „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“ im zahnärztlichen Bereich zu stoppen, um die Patientenversorgung nicht durch eine strikte Budgetierung zu gefährden. So forderten sie, die im Gesetzentwurf vorgesehene dauerhafte Anbindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate sowie den zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 vollständig aufzugeben. Dies gelte insbesondere für die vorgesehene gleichzeitige Begrenzung von Punktwert- und Mengenentwicklung.
Zur Begründung führten die Delegierten an, dass der vertragszahnärztliche Bereich seit Jahren der Ausgaben-stabilste Leistungsbereich der GKV sei; der Anteil an den Gesamtausgaben liege aktuell bei lediglich rund 5,7 Prozent. Zudem warnten sie vor den „fatalen Folgen für die Patientenversorgung“. Medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen könnten unter diesen Bedingungen nicht mehr sachgerecht abgebildet werden. Dies gelte insbesondere für präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie für den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Hinzu komme, dass auch die bis dato zu berücksichtigenden Kostenentwicklungen der Praxen nun nicht mehr ausreichend abgedeckt werden könnten. Das würde in der Konsequenz die Gewinnung von Fachpersonal noch weiter erschweren und die Niederlassung in eigener Praxis unattraktiv machen.
Ein politischer Irrweg
In einem weiteren Beschluss kritisierten die Delegierten die „kurzsichtige Sparpolitik der Bundesregierung". Diese gefährde die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung – besonders im Bereich der Kieferorthopädie. „Dieser politische Irrweg darf nicht den Weg ins Bundesgesetzblatt finden“, heißt es im einstimmig gefassten Beschluss.
Kommt der Fachzahnarztvorbehalt in der KFO?
Zum Redaktionsschluss am 5. Juli stand noch nicht fest, ob der Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie eingeführt wird. Es hieß, dass der Bundestag am 10. Juli über den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes abstimmt. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf zm-online.de, einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der kommenden Ausgabe.
Einig waren sich die Delegierten auch in ihrer Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung, insbesondere die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts, aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Nur so könnten massive Versorgungseinschnitte für Kinder und Jugendliche verhindert werden. Darüber hinaus müssten auch weitere geplante Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung wie die Einführung einer reinen Pauschalvergütung gestoppt werden.
Bei einem Facharztvorbehalt würde man bundesweit insgesamt mindestens 25 Prozent der Leistungserbringer für Kieferorthopädie verlieren, warnten die Delegierten in einem einstimmig angenommenen Antrag. Denn dieser bedeute ein Berufsverbot für kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte. Und das könne zur Folge haben, dass bisher noch ausreichend versorgte Regionen von Unterversorgung bedroht oder unterversorgt wären. Bei der Umsetzung der geplanten Regelung würden über 920.000 Versicherte in Deutschland künftig ihren Behandler verlieren – das entspreche 27,1 Prozent aller im Jahr 2024 behandelten Versicherten.







