Bundestag beschließt GKV-Spargesetz
Nach heftigen Kontroversen hat das Parlament mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition in namentlicher Abstimmung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. 319 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 286 dagegen, vier enthielten sich. Eilanträge von Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) beim Bundesverfassungsgericht, die Abstimmung angesichts vieler kurzfristiger Änderungen zu verschieben, waren am Tag zuvor gescheitert. Das Gericht lehnte die Eilanträge ab.
Die Reform soll das GKV-Defizit verringern und einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge verhindern. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken, Apotheken und die Pharmabranche. Auf die Versicherten kommen höhere Zuzahlungen beispielsweise für Medikamente und Einschnitte bei bestimmten Leistungen zu. Außerdem wird die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt.
Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihren Entwurf im Bundestag verteidigt. Das Ziel sei, die Beitragssätze in der GKV zu stabilisieren, denn die Lage sei dramatisch und dulde keinen Aufschub mehr. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben“, sagte Warken. Das Gesetz bleibe ein „ausgewogenes Paket“. Sie versprach zudem Lösungen für die unter Druck stehende Psychotherapie. Warken versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft.
Gesetzgeber will regionale Unterversorgung in der KFO vermeiden
Der Gesetzentwurf war zuletzt noch in mehreren Punkten verändert worden. Änderungen gab es auch bei der Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie. Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, werde die geplante Regelung für kieferorthopädische Leistungen angepasst, teilte das BMG am Freitag mit (siehe Bewertung der KZBV und der BZÄK im Kasten)
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abschaffen. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.
Extrabudgetäre Zusatzvergütungen werden gestrichen
In der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt.
Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden.
Bewertung der Standesorganisationen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewerten mit Blick auf das GKV-Spargesetz positiv, dass die Politik erkannt habe, welche dramatischen Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die Versorgung gehabt hätte. Dies zeige sich vor allem bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung und der Einräumung von Handlungsspielräumen für die Selbstverwaltung. KZBV und BZÄK sehen hierin einen wichtigen politischen Teilerfolg für ihren gemeinsamen Einsatz im parlamentarischen Verfahren für die kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte und damit letztlich für die Patientenversorgung.
Es sei gut, dass der ursprünglich vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie abgewendet werden konnte. Die Folgen insbesondere für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wären massiv gewesen. Die Handlungsspielräume, die der Gesetzgeber mit der Beschlussfassung am Freitag etabliert hat, sind nun zu gestalten.
Dennoch bliebe, so betonen KZBV und BZÄK unisono, abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Hingegen sei die Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System führe nachweislich weder zu einer Über- noch zu einer Unterversorgung. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben.
Deutliche Kritik an strikter und dauerhafter Budgetierung
Hierzu stellt Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender, klar: „Schon die Budgetierung durch die Ampelregierung hatte schwere Auswirkungen auf den vertragszahnärztlichen Bereich. Die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt und in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Der Zahnärzteschaft ist es als einzigem Versorgungsbereich gelungen, ihren Anteil an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich (auf aktuell 5,6 Prozent) zu senken und das, obwohl der Leistungskatalog stetig ausgebaut wurde. Während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent).“ Der seit Jahren sinkende Anteil vertragszahnärztlicher Leistungen an den GKV-Gesamtausgaben sei das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung. Damit habe die Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch werde sie jetzt erneut massiv belastet, betont Hendges.
Klares Ja zur Zuckerabgabe
„Die Einführung einer Zuckerabgabe ist eine positive Weichenstellung, die wir ausdrücklich unterstützen. Bei der Ausgestaltung muss jedoch darauf geachtet werden, dass die dort erzielten Einnahmen nicht im allgemeinen Steueraufkommen untergehen. Perspektivisch sollte ein gesonderter Präventionsfonds eingerichtet werden; so können diese Einnahmen gezielt für Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. Eine medizinisch, wie volkswirtschaftlich sinnvolle Aktion“, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. Kritisch bewertet die BZÄK zudem die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die zu einer weiteren finanziellen Belastung der Zahnarztpraxen und einer Schlechterstellung der PKV – und das in ökonomisch äußerst schwierigen Zeiten – führen werde.
Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.
Der Herstellerabschlag, den die Pharmaunternehmen den Kassen auf Patentarzneien gewähren, soll nun bei 15,5 Prozent festgeschrieben werden. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Preisnachlass dynamisch steigen zu lassen. Momentan liegt der Abschlag bei sieben Prozent. Auch der von der Industrie gewährte Rabatt auf Impfstoffe fällt mit neun Prozent höher aus.
Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehern
An der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehern beteiligt sich der Bund mehr als noch im Regierungsentwurf geplant. Wie der Bundestag mitteilte, zahlt der Bund nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden.
Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds
Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst avisiert. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro.
Gegenfinanziert werden soll dies zum Teil durch spätere Einnahmen einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, die neu eingeführt werden soll.
Abschläge bei der Familienversicherung
Einschnitte in der beitragsfreien Familienversicherung fallen kleiner aus als ursprünglich geplant. So bleiben mitversicherte Partner, die sich um Kinder unter zwölf Jahren kümmern, weiter kostenfrei. Ursprünglich sollte dies nur bei der Betreuung von Kindern unter sieben gelten. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. Ehegatten oder Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, bleiben beitragsfrei mitversichert.
Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV werden, wie bereits im Kabinettentwurf vorgesehen, an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 50 Prozent angehoben. Eine anschließende Dynamisierung ist nicht mehr vorgesehen.
Neu eingeführt werden eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld. Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit: 25, 50 und 75 Prozent. Der GBA soll dazu die Einzelheiten festlegen.
Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.
Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.
Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen ihre Verwaltungskosten mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt und ihre Werbeausgaben sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.
Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Im Rahmen des GKV-Spargesetzes ist außerdem eine kräftige Anhebung der maßgeblichen Einkommensgrenzen vorgesehen, um die GKV-Einnahmen zu stärken. So soll die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sowie die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) für das Jahr 2027 einmalig um zusätzlich 300 Euro pro Monat angehoben werden. Gutverdiener und ihre Arbeitgeber zahlen dadurch auf einen höheren Teil ihres Bruttogehalts Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze dürfte der Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer deutlich erschwert werden.



