Ehrenamtliche Tätigkeit

Innovationsausschuss sucht Mitglieder für Expertenpool

mg
Politik
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sucht, zunächst für die kommenden zwei Jahre, weitere erfahrene Mitglieder für seinen sogenannten Expertenpool.

Aufgabe dieser ehrenamtlich tätigen Personen ist es, schreibt der G-BA, Kurzbegutachtungen zu Förderanträgen sowie zu Ideenskizzen zu erstellen und damit eine Empfehlung zur Förderentscheidung des Innovationsausschusses abzugeben.

Gesucht werden Expertinnen und Experten, die praktische oder wissenschaftliche Erfahrung aus der medizinischen Lehre und (digitalen) Gesundheitsversorgung mitbringen oder über – gegebenenfalls auch sektoren- oder berufsgruppenübergreifende – Erfahrung aus beiden Bereichen verfügen. Die Bandbreite der gesuchten Qualifikationen beinhaltet das gesamte medizinische Leistungsspektrum und reicht von der Allergologie über Infektiologie bis zur Zahnmedizin. Neben den für den Gesundheitssektor relevanten Themen benötigt der Innovationsausschuss insbesondere in hoch spezialisierten oder seltenen Bereichen der medizinischen Versorgung entsprechende Expertise.

Interessierte können sich auch selbst vorschlagen

Um Mitglieder in den Expertenpool aufzunehmen, hat der Innovationsausschuss ein einfaches Verfahren eingerichtet: Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören, insbesondere Verbände ärztlicher und nicht-ärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser und Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht-universitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen, können Vorschläge einreichen.

Dazu muss neben einem Kurzlebenslauf auch das ausgefüllte Vorschlagsdokument per E-Mail an vorschlagsverfahren.expertenpool@if.g-ba.de gesendet werden. Interessierte können sich auch selbst vorschlagen, sofern sie dabei mindestens eine Referenz eines Akteurs des Gesundheitswesens nachweisen, heißt es weiter.

Nähere Informationen zum Vorschlagsverfahren, den Aufgaben der Mitglieder des Expertenpools sowie zu den Konditionen sind hier auf der Website des Innovationsausschusses zu finden. Der Expertenpool umfasst derzeit etwa 150 Mitglieder mit wissenschaftlicher und/oder versorgungspraktischer Expertise aus unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens.

Projektförderung für die GKV

Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, muss das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dafür hat der Gesetzgeber beim G-BA den Innovationsausschuss eingerichtet. Seit dem Jahr 2016 fördert er Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen. Hierfür stehen ihm die finanziellen Mittel des Innovationsfonds zur Verfügung. Rechtsgrundlage für die Arbeit des Innovationsausschusses sind die §§ 92a und 92b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

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