BZÄK-Klausurtagung Bad Saarow

Fit für die Zukunft

Unter dem Motto „Wenn nicht wir – wer sonst?“ erörterte der Vorstand der Bundeszahnärztekammer aktuelle Aspekte zur Standortbestimmung und zur Zukunft des Berufsstands. Drei Handlungsfelder bestimmten die Diskussionen: die zunehmende Konvergenz von PKV und GKV, die zukünftige Ausrichtung der BZÄK und aktuelle Herausforderungen für den Versorgungsalltag.

Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hatte sich auf seiner diesjährigen Klausurtagung vom 12. bis zum 14. Mai im brandenburgischen Bad Saarow ein spannungsgeladenes Themenspektrum vorgenommen. „Wir müssen Selbstverständnis zeigen, um auch bei schwierigen Themen unseren Berufsstand zu vertreten und Verantwortung zu übernehmen,“ erklärte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in seiner Einleitung. „Der Staat darf nicht bestimmen, was wir zu tun und zu lassen haben, sondern wir.“

Unter der fachkundigen Moderation von Thomas Grünert, Chefredakteur der Vincentz Network GmbH, arbeitete der Vorstand ein umfangreiches Pensum ab. In einem ersten Themenblock ging es um die Konvergenz der Systeme von PKV und GKV: Findet eine Versozialrechtlichung im Gesundheitswesen tatsächlich statt? Und wohin geht die Entwicklung der Zukunft – eher in Richtung GKV oder in Richtung PKV?

Für Dr. Volker Leienbach, Direktor des PKVVerbands, gehört die Konvergenz-Diskussion eher zur „Pflichtrhetorik“. Die PKV lebe vom Unterschied zur GKV, betonte er. Dort gebe es eine Generationengerechtigkeit, der vereinbarte Leistungskatalog gelte ein Leben lang und die PKV werde als Korrektiv gebraucht, um staatlicher Steuerung entgegenzuwirken. Als Gegengewicht zur GKV sei sie für die Freien Berufe ein wichtiges Element im System. Auch auf die kritisch diskutierte Öffnungsklausel in der GOZ ging Leienbach ein. „Wir bestehen auf Verhandlungskompetenz, weil wir eine Pflicht zur Versicherung haben“, erläuterte er und verwies auf die Pflichtversicherten im Privatbereich. Hier müsse man auf die Kosten schauen und für Qualität und Bezahlbarkeit sorgen, begründete er die Haltung seines Verbands.

Laut Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, zeichne sich eine Konvergenztendenz der GKV in die private Richtung nicht ab, wohl aber die umgekehrte Entwicklung: So nannte sie etwa den modifizierten Standardtarif, die allgemeine Pflicht zur Versicherung, den Basistarif mit Kontrahierungszwang, die Rabatte im Arzneimittelneuordnungsgesetz für Pflichtversicherte oder die vom EuGH vorgeschriebene Pflicht zu Unisex-Tarifen ab 2012 als Elemente, die deutliche Konvergenztendenzen der PKV in Richtung GKV erkennen ließen. Das GKV-System sei ein wesentlicher Stabilitätsfaktor und zukunftsfähig aufgestellt, so Pfeiffer. Ihr Fazit: Die PKV werde mittelbis langfristig nicht ohne eine erhebliche Annäherung an das Steuerungsprinzip der GKV auskommen.

Prozessqualität stärken

Aus juristischer Sicht analysierte Prof. Dr. Thomas Schlegel, Arzt und Medizinrechtler im Fachbereich Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius, Idstein, die Konvergenzdebatte. „Die Systeme bewegen sich aufeinander zu“, sagte er. Jedoch zeige sich Ratlosigkeit, wie sie sich aus Kostenproblemen heraus weiter gegenseitig stützen können. Eigenverantwortung und Bedürftigkeit müssten verstärkt eine Rolle spielen, vor allem im Bereich der ärztlichen Therapie.

Patienten seien über das Gesundheitswesen schlecht orientiert, und es lohne sich, verstärkt über eine Prozessqualität im System nachzudenken. Dazu gehöre die Verzahnung aller Sektoren (außer der Zahnmedizin), denn die Hälfte der Gesundheitskosten versinke bei den großen Volkskrankheiten. Schlegel: „Wir brauchen einheitliche Vorgaben, die aus der Praxis kommen.“

Der BZÄK-Vorstand sprach sich entschieden dafür aus, sich als Berufsstand diesen schwierigen Themen zu stellen und sich in die Diskussionen aktiv einzubringen. Vor allem biete sich hier eine Chance, die Aufgaben der Kammern zu stärken.

BZÄK 2020

Das bedeute auch, dass sich die Bundeszahnärztekammer in ihrer zukünftigen Ausrichtung entsprechend aufstelle, wie BZÄKVizepräsident Dr. Michael Frank zum Auftakt des zweiten Themenblocks unterstrich. In seiner Präsentation ging er darauf ein, dass in den letzten zehn Jahren das Spektrum der Themen, die die BZÄK bearbeitet, enorm angewachsen sei. Das beruhe auf gesetzlichen Vorgaben genauso wie auf Wünschen und Aufträgen der Kammern, die an die BZÄK herangetragen worden seien. BZÄK-Hauptgeschäftsführer Florian Lemor machte deutlich, dass räumliche wie auch personelle Ausweitungen notwendig seien, um den Aufgaben einer „BZÄK 2020“ entsprechend gerecht werden zu können.

Weitere neue Herausforderungen für den Berufsstand ergäben sich auch aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik, wie Thomas Grünert den Vorstandsmitgliedern verdeutlichte. So führten die Politik-Debatten über Gesetzesvorhaben wie das Versorgungsgesetz, das Patientenrechtegesetz oder die Pflege zu neuen Aufgaben für die Heilberufler und damit auch für die Zahnärzte. Nicht zuletzt werde die Diskussion um die Neustrukturierung der Selbstverwaltung, vor allem die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als „verlängerter Arm der Politik“ Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben.

Konsequenz für die Praxis

Um den zahnärztlichen Versorgungsalltag ging es im dritten Block der Klausurtagung. Entwicklungen wie mehr Qualitätssicherung, die Ökonomisierung des Gesundheitswesens, eine verstärkte Patientenorientierung oder die sogenannte Feminisierung des Berufsstands wirkten auf den Alltag des Zahnarztes ein, erklärte BZÄK-Vizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich. Hier ergebe sich ein großes Spektrum an Aufgabenfeldern, auf das die Standespolitik reagieren müsse.

Eine theoretische Analyse zur Bedeutung einer professionellen Dienstleistung in heutiger Zeit gab Prof. Dr. Michael Dick, Fachhochschule Nordwestschweiz für Angewandte Psychologie, Olten. „Professionelles Handeln ist personalisierte Verantwortung“, so seine Kernaussage. Er hob die gesellschaftliche Rolle von Professionen hervor. Sie handelten in Krisen und fallbezogen und benötigten dafür einen autonomen Entscheidungsspielraum. Sein Fazit: „Der Prüfstein der Professionsfähigkeit eines Berufs ist seine Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion.“

Dr. Willi Oberlander, Institut für Freie Berufe (IFB), Nürnberg, referierte über eine empirische Befragung zur zahnärztlichen Berufsausübung in Bayern. Diese habe unter anderem ergeben, dass Praxisnetze zu den bevorzugten Kooperationsformen gehörten, dass die Bürokratie als sehr belastend empfunden wird oder dass Berufsanfänger verstärkt betriebswirtschaftlich agieren müssten. Die generelle Zufriedenheit mit der beruflichen Situation sei trotzdem hoch, so Oberlander. Als kritisch sei die Überlastung durch Bürokratie zu sehen. In Zukunft werde die Berufsausübung geprägt sein durch Entwicklungen wie die Privatisierung von Leistungen, eine Verstärkung von Angestellten- und Teilzeitverhältnissen, einen höheren Frauenanteil, weniger Einzelpraxen und mehr Kooperationen.

Work-Life-Balance

Zum Thema „Work-Life-Balance“ im ärztlichen Berufsstand hat die Bundesärztekammer entsprechende Initiativen gegründet. BÄK-Dezernentin Dr. Annegret Schoeller beleuchtete die berufliche Situation junger Ärztinnen und Ärzte. Erkennbar sei vor allem der Wunsch nach besseren Arbeitszeiten, die Zeit für Privates und Familie zulassen, sowie nach einer Verteilung der Arbeitsbelastung und nach Möglichkeiten der Kinderbetreuung und Teilzeitarbeit. Für Politik, Arbeitgeber und ärztliche Selbstverwaltung bedeute dies, dass Lösungswege für familiengerechte Strukturen in Unternehmen, Kliniken und Kommunen gefunden werden müssten. Schoeller ging auf entsprechende Maßnahmen der BÄK ein, dazu gehören Beratungsstellen in den Kammern zum Auffinden von passenden Arbeits- und Weiterbildungsstellen, Kurse für Führungskräfte, Wiedereingliederungskurse oder Kinderbetreuung bei Kongressen. Vor Kurzem erschien auch die BÄK-Broschüre „Familienfreundlicher Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte“.

Dass die Zahnärztekammern bereits gut für künftige Herausforderungen aufgestellt sind, zeigen Beispiele aus Hessen und Hamburg. So erläuterte Dr. Michael Frank in seiner Funktion als hessischer Kammerpräsident Initiativen wie das Modell „Praxis 2020“ mit Finanzierungs- und Dienstleistungsangeboten der Kammer für den Kollegen vor Ort, das kammerübergreifende zertifizierbare QM-Modell „Z-QMS“ (www.z-qms.de), das Werben um junge Mitglieder mit „Welcome Days“ oder den hessischen Heilberufetag. Der Hamburger Kammerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels referierte die Ergebnisse einer Umfrage über spezifische Belange von Zahnärztinnen im Kammerbereich. So hätte sich gezeigt, dass die Kolleginnen ein immenses Interesse daran hätten, mit ihren Anliegen wahrgenommen zu werden. Die Kammer habe entsprechend reagiert. So gebe es beispielsweise Hilfestellung bei der Netzwerkbildung, Kinderbetreuung bei der Fortbildung sowie eine eigens eingerichtete Anlaufstelle in der Verwaltung.

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