GOZ-Koordinierungskonferenz in Berlin

Realistisches Augenmaß

Im Vorfeld der Verbändeanhörung zum GOZ-Referentenentwurf trafen sich die GOZ-Referenten der Länderkammern und Vertreter von Fachverbänden zu einer konsertierten Standortbestimmung. Nach ausführlicher Beratung zeigten sich die Experten überzeugt: Der neue GOZ-Entwurf ist zwar schlecht, aber er sollte aus pragmatischen politischen Erwägungen heraus nicht in toto abgelehnt werden.

Die Referenten aus 17 Länderkammern und Vertreter von KZBV, dem Berufsverband der Kiefer-orthopäden (BDK), der DeutschenGesellschaft für Oralchirurgie (DGO), der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) sowie des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) trafen sich am 29. April zu einer Koordinierungskonferenz in Berlin. Ziel war, sich im Vorfeld der GOZ-Anhörung im Bundesgesundheitsministerium am 9. Mai zu einen Konsens des Berufsstands zur GOZ-Novelle zusammenzufinden.

„Bei aller berechtigten Kritik am Referentenentwurf – ich persönlich glaube, wenn wir ihn in toto ablehnen würden, würde das der Zahnärzteschaft nicht gut tun“ – so brachte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel seine Überzeugung auf den Punkt. Er legte den GOZ-Experten seine Gründe dar: Nach 23-jährigem Stillstand könne die Zahnärzteschaft keinesfalls mit dem aktuellen Entwurf zufrieden sein. Bei der Novellierung handele es sich allenfalls um eine Ausweitung der GOZ-alt um einige neue Positionen. Auch die Leistungsbewertung von lediglich plus sechs Prozent bei bestimmten Positionen sei völlig ungenügend, ebenso der immer noch unveränderte Punktwert. Als großen Erfolg wertete Engel die Abwehr der Öffnungs-klausel im Verordnungstext.

Insgesamt machte der BZÄK-Präsident deutlich, dass zwar die Nachteile im Entwurf überwiegen würden, dennoch könne man sich ein generelles Nein nicht leisten. Denn: Die Folgen für den Berufsstand wären nicht abzusehen, und im Falle eines Regierungswechsels würde die Situation nicht besser werden. Engel: „Wir werden in nüchterner Abwägung, ohne Emotionen und in poli- tischer Verantwortung Stellung beziehen.“

Unbefriedigend

Diese Auffassung teilte auch Dr. K. Ulrich Rubehn, Vorsitzender des GOZ-Senats für Leistungs- und Gebührenrecht. Er analysiertedie wichtigsten Änderungen im Leistungsteil. Sein Fazit: Insgesamt sei der Leistungsteil unbefriedigend, vor allem, wenn man ihnan der Neubeschreibung der präventions-orientierten Zahnheilkunde und an der HOZ messe. Bei dem Entwurf handele es sich um einen politischen Kompromiss, aufgehängt an einem virtuellen Budget – das Honorarvolumen für privatzahnärztliche Leistungen sei als politisch gewolltes Budget zu verstehen. Die Aufnahme neuer Leistungen sei von den Kostenträgern gefordert worden. Rubehns Fazit: „ DerReferentenentwurf ist schlecht, aber nicht so schlecht als dass man ihn in toto ablehnen sollte.“

Auch BZÄK-Vizepräsident Dr. Michael Frank zeigte sich überzeugt: „Nein zu sagen, ohne eine Alternative zu benennen, reicht nicht.“ Und der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz ergänzte: „Wir können es uns nicht leisten, den Entwurf in Bausch und Bogen abzulehnen. Eine bessere Regelung ist bei einer Ablehnung nicht zu erwarten.“ Fedderwitz ging auf einzelne Kritikpunkte aus Sicht der KZBV ein, legte die Gefahren einer Öffnungsklausel dar und verwies auf die gemeinsam zwischen BZÄK und KZBV abgestimmten Positionen, die auf der BZÄK/KZBV-Vorsitzendenrunde vor Kurzem festgelegt wurden.

Abschließend analysierte der Justitiar der BZÄK, RA René Krousky, den Verordnungstext (allgemeiner Teil) des GOZ-Entwurfs und skizzierte wichtige Forderungen, die in die Stellungnahme zur Verbändeanhörung aufgenommen werden sollen. Dazu gehört die dringende Anhebung des Punktwerts an den Dienstleistungsindex im Jahr 2010, mindestens aber in Höhe des Punktwerts GOÄ, sowie die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen von der GOZ abzuschließen.

Die Teilnehmer berieten ausführlich und einigten sich in verbändeübergreifendem Konsens auf die vorgeschlagenen Argumente. Das Ergebnis der Koordinierungskonferenz geht ein in die Stellungnahme zur Verbändeanhörung, die im BMG vorgetragen wird. Die zm werden darüber berichten.

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