Präimplantationsdiagnostik

Zwiegespaltene Debatte

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Der Bundestag berät zurzeiteine gesetzliche Regelung zurPräimplantationsdiagnostik (PID).Ein Urteil des Bundesgerichtshofshatte die PID im vergangenenSommer für legal erklärt und damitdie bislang geltende, strengeAuslegung des Embryonenschutz -gesetzes auf den Kopf gestellt.Der Beginn einer kontroversgeführten gesellschaftlichen Debatte.

Präimplantationsdiagnostik (PID) und die anschließende Auslese von künstlich befruchteten Embryos – was im Ausland bereits seit Jahren legale Praxis ist, galt in Deutschland nach Auffassung der meisten Juristen und Ärzte bislang als verboten. Bei der PID entnehmen Mediziner zwei bis drei Tage nach einer künstlichen Befruchtung den Embryonen einige wenige Zellen. Diese sogenannten totipotenten Zellen – sie enthalten noch sämtliche Erbinformationen – können mit Tests auf rund 40 relevante genetische Defekte überprüft werden, wie Chorea Huntington, das Down-Syndrom (Trisomie 21) oder die Bluterkrankheit. Wird ein genetischer Defekt gefunden, pflanzen die Ärzte den „defekten“ Embryo nicht in die Gebärmutter ein.

Gesetzliche Lücke

Auch wenn die PID im Embryonenschutzgesetz nicht konkret geregelt ist, begründete eine strenge Auslegung des Gesetzes hierzulande das Verbot der PID. Im vergangenen Jahr hat allerdings der Bundesgerichtshof – nach über vierjähriger Prozessdauer in mehreren Instanzen – entschieden, dass die PID durch das Embryonenschutzgesetz keineswegs verboten ist. Ein Berliner Gynäkologe hatte sich nach vollzogener Gendiagnostik in den Jahren 2005 und 2006 selbst angezeigt, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Auch wenn das Urteil seine Rechtskraft nur im konkreten Fall entfaltet, kann man davon ausgehen, dass weitere Gerichte mit Bezug auf den BGH ähnlich entscheiden werden.

Mit dem Bundesgerichtshof-Urteil wurde in Deutschland eine breite gesellschaftliche Debatte neu entfacht, bei der sich Gegner und Befürworter quer durch alle Gesellschaftsschichten gegenüberstehen. Dabei geht es um mehr als um die Diagnose von potenziellen Erbkrankheiten bei geschätzten 200 betroffenen Paaren pro Jahr. Es geht um die Frage, wie weit der Mensch in die Entstehung neuen Lebens eingreifen sollte oder möchte. Denn die Möglichkeiten der PID beschränken sich nicht nur auf die Suche nach Erbkrankheiten. Genauso gut ist es möglich, einen Embryo mit dem Wunschgeschlecht, der „richtigen“ Augenfarbe oder anderen gewünschten Merkmalen herauszusuchen. Kritiker der PID befürchten bei der Zulassung der präimplantativen Diagnostik den Anfang einer Entwicklung hin zu solchen „Designer-Babys“.

Um für eine klare Rechtslage zu sorgen, muss sich nun der Bundestag mit dem Thema auseinandersetzen. Bis zur Sommerpause soll eine gesetzliche Regelung erfolgen. Dabei zeigt sich das Gremium allerdings von Anfang an gespalten. Die Bruchlinie geht quer durch alle Bundestagsfraktionen. Bei der ersten Lesung debattierten die Abgeordneten Mitte April – wie bei solchen ethischen Grundsatzdebatten üblich – ohne Fraktionszwang über drei parteiübergreifende Gesetzesinitiativen. Ob generelles Verbot, eng umgrenzte oder doch eher weitgehende Ausnahmeregelungen: Die drei Gesetzesvorlagen zeigen, dass es nicht nur eine Trennung zwischen Gegnern und Befürwortern der PID gibt – auch innerhalb der Befürwortergruppe besteht keine einheitliche Sichtweise darüber, unter welchen Ausnahmebedingungen man die PID zulassen sollte. Die Gegner der Gentests an Embryonen konnten bis zur ersten Lesung 192 Unterstützer in allen Fraktionen finden, die Befürworter der weniger restriktiven Zulassung rund 215 Abgeordnete. Für ein Verbot mit eng begrenzten Ausnahmen sprachen sich 36 Parlamentarier aus, rund 200 weitere Abgeordnete hatten sich noch nicht festgelegt.

Der Gesetzentwurf der PID-Gegner wird von Mitgliedern aus allen Fraktionen getragen, unter anderem von Ulla Schmidt (SPD), Günter Krings (CDU), Pascal Kober (FDP) und Katrin Göring-Eckhardt (Grüne). Er sieht ein generelles gesetzliches Verbot der PID vor. „Die Anwendung der PID gefährdet die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und erhöht den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen. Dem liegt der Anspruch zugrunde, zwischen lebenswertem und -unwertem Leben unterscheiden zu können. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitzt. Dieses Wertegefüge würde durch die Zulassung der PID nachhaltig beschädigt werden. Aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gründen ist die PID daher abzulehnen“, argumentieren die Parlamentarier in ihrem Gesetzentwurf.

Eine zweite Gruppe, repräsentiert von den Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen), plädiert mit ihrem Gesetzentwurf zwar ebenfalls dafür, die PID grundsätzlich zu verbieten, will aber dabei verschiedene Ausnahmen zulassen, etwa wenn mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist oder wenn ein beziehungsweise beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit wie etwa Chorea Huntington in sich tragen, selbst wenn diese Krankheit beim Kind möglicherweise erst Jahre später ausbrechen könnte. „Der menschenfreundliche Gesetzentwurf gibt betroffenen Eltern das Signal, dass sich der Gesetzgeber ihrer existenziellen Nöte annimmt. Mit unserem Gesetz machen wir Mut zum Kind. Ein Verbot der PID würde zu schweren Wertungswidersprüchen führen, wenn man dadurch die Untersuchung einer befruchteten Eizelle in einer Petrischale verbieten würde, obwohl die Untersuchung im Mutterleib und der Schwangerschaftsabbruch erlaubt sind“, erklärt der parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze (CDU),

Mitinitiator der Gesetzesinitiative. Eine dritte Abgeordnetengruppe rund um die Abgeordneten René Röspel (SPD), Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), Norbert Lammert (CDU) und Patrick Meinhardt (FDP) hat einen Kompromissvorschlag eingebracht, der pränatale Genuntersuchungen ebenfalls nur ausnahmsweise zulässt, allerdings mit deutlich restriktiveren Einschränkungen. Dementsprechend wäre die PID nur in den wenigen Ausnahmefällen zu erlauben, in denen Paare wegen einer genetischen Vorbelastung mit einer Früh- oder Totgeburt oder mit dem Tod ihres Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres rechnen müssen. „Unser Vorschlag eines Mittelweges könnte sowohl die strikten Gegner als auch die Befürworter einer sehr breiten Zulassung zusammenführen“, so Hinz. Grundlage des Gesetzesentwurfs seien die Lebensfähigkeit des Embryos und das Ziel, Paaren zu einem Kind zu verhelfen, die sonst keines bekommen könnten. „Eine Zulassung der PID über kaum abgrenzbare Begriffe wie „schwerwiegende Erbkrankheit“ lehnen wir ab.“

Ethikrat ist unentschieden

Begleitend zur Meinungsfindung im Bundestag, die sich nun bereits seit Monaten hinzieht, hat auch der Deutsche Ethikrat das Thema umfassend diskutiert. Der Ethikrat soll als Nachfolgegremium des 2001 gegründeten Nationalen Ethikrats politische Entscheidungen im Bundestag vorbereiten, indem er die verschiedenen ethischen Argumente zusammenstellt und gewichtet. Vor der ersten Lesung im Bundestag legte der Ethikrat eine Stellungnahme vor. Auch hier zeigt sich: Einmütigkeit scheint es bei diesem Thema nicht zu geben. 13 Mitglieder des Gremiums halten die PID für „ethisch gerechtfertigt unter Einschränkungen“, elf sprechen sich für ein Verbot aus. Die Befürworter argumentieren, sie wollten mit der begrenzten Zulassung der PID einen Wertungswiderspruch zum bestehenden gesetzlichen Schutzkonzept während der Schwangerschaft vermeiden. Sie halten eine begrenzte Zulassung der PID in bestimmten Fällen für ethisch gerechtfertigt, weil sie einen Weg eröffnet, einen sogar rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen Indikation zu vermeiden, und auch weil sie Paaren eine Chance auf Hilfe bietet, die aus genetischen Gründen wiederholte Fehl- oder Totgeburten erlebt haben. Die Befürwortergruppe im Ethikrat empfiehlt, dass der Gesetzgeber zwar übergeordnete Kriterien festlegt, jedoch keinen Katalog einzelner Krankheiten oder Behinderungen aufstellt, bei denen eine PID infrage kommt.

 Die Gruppe der PID-Gegner vertritt hingegen die Auffassung, dass die Durchführung der PID ethisch nicht gerechtfertigt ist und verboten werden sollte, weil der in vitro gezeugte Embryo aufgrund seiner künstlichen Erzeugung einer besonderen Verantwortung unterliegt, die es verbietet, ihn zu erzeugen, um ihn im Falle unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen. Die Gegner der PID argumentieren, auch wenn man die Sorgen und Wünsche von genetisch belasteten Paaren ernst nehmen müsse, rechtfertigten sie keineswegs die Einführung der PID. Vielmehr sei eine bessere Beratung und Unterstützung betroffener Paare oder Familien sicherzustellen, heißt es in einer Erklärung des Ethikrates.

Ärzte schwenken um

Auch die deutsche Ärzteschaft scheint hinund hergerissen. 2003 forderte der Deutsche Ärztetag in Rostock noch – ganz eindeutig – ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, hat mittlerweile allerdings mehrfach eine Zulassung der PID befürwortet – unter strengen Auflagen. Er rechnet vor dem nächsten Ärztetag im Mai mit einem Richtungswechsel in der deutschen Ärzteschaft. „Ich gehe davon aus, dass sich der nächste Ärztetag für die Zulassung der PID in engen Grenzen aussprechen wird. Die Pränataldiagnostik ist heute nicht mehr wegzudenken. Würde man die PID verbieten, gäbe es eine unlogische Diskrepanz. Warum sollte es untersagt sein, einen Embryo vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf genetische Schäden zu untersuchen, wenn gleichzeitig bei einer festgestellten Behinderung Spätabtreibungen erlaubt sind?“ Gerade die Spätabtreibungen eines eigentlich lebensfähigen Kindes seien laut Hoppe sowohl für die Mutter als auch für den behandelnden Gynäkologen eine große Belastung. „Mir wäre es am liebsten, es gäbe weder die PID noch die Pränataldiagnostik.“ Hoppe hält es für wahrscheinlich, dass sich der Bundestag für eine Zulassung der PID in engen Grenzen ausspricht. „Sinnvoll ist dann der Vorschlag, die PID auf wenige spezialisierte Zentren zu begrenzen und bei jedem Fall eine Ethikkommission einzuschalten.“ Designer-Babys wolle nun wirklich niemand, erklärte er.

Genau vor einer solchen Entwicklung warnen hingegen die Behindertenverbände. Die PID unterscheide zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben, warnt die „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung“. Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Krankheiten würden durch die Einführung einer derartigen Diagnostik diskriminiert: Ihre eigene Existenz wäre nunmehr vermeidbar, mehr noch – sie könnte gezielt verhindert werden, argumentiert der Behindertenverband. Schon heute würden Eltern behinderter Kinder häufig darauf angesprochen, ob sie „es“ denn nicht gewusst hätten, ob es denn nötig sei, „so“ ein Kind zu bekommen. „Die wachsende Verfügbarkeit vorgeburtlicher Diagnostik führt damit dazu, dass Eltern die Verantwortung für die Existenz ihres behinderten Kindes zugeschrieben wird.“

Die PID-Befürworter im Ethikrat teilen diese Sorge nicht. Von der Entstehung eines Klimas der Diskriminierung und der Stigmatisierung gegenüber Behinderten sei durch die begrenzte Zulassung der PID nicht auszugehen, heißt es in der Stellungnahme des Ethikrates. Auch aus den Erfahrungen anderer europäischer Länder, die seit Längerem PID ermöglicht haben, ergäben sich keine Hinweise auf eine negativ geänderte gesellschaftliche Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung oder auf eine Verschlechterung ihrer Lebenssituation.

Der Blick ins Ausland mag vielleicht nicht eine zunehmende Stigmatisierung von Behinderten bestätigen. Dafür ist die Fallzahl der PID wahrscheinlich schlicht zu klein. Allerdings zeigt sich in verschiedenen Ländern sehr deutlich, dass um eine zunehmende Aufweichung der Kriterien gerungen wird, die eine PID einschränken. So ist beispielsweise in Dänemark die PID zunächst nur erlaubt gewesen bei einem bekannten erheblichen Risiko der Übertragung einer schwerwiegenden Erbkrankheit, oder um schwerwiegende Chromosomenanomalien auszuschließen. Seit 2004 jedoch ist sie außerdem gestattet, um ein geeignetes Spendergeschwisterkind für ein bereits geborenes, aber todkrankes Kind bekommen zu können. Auch das Beispiel der Vereinigten Staaten belegt, dass die Kritiker der PID mit ihrer Warnung nicht ganz falsch liegen, dass mit der Legalisierung der PID ein Dammbruch geschehe, der sich nur schwerlich wieder rückgängig machen ließe. Denn in den USA scheinen schon heute im Umgang mit der PID ethische Bedenken kaum noch eine Rolle zu spielen. Hier gilt es sogar als legitim, Embryonen auch jenseits irgendwelcher medizinischer Indikationen auszusuchen. Wünschen sich die Eltern ein Mädchen, wird hier der männliche Embryo einfach „verworfen“. Insofern ist die Warnung vor dem Designer-Baby keine pessimistische Utopie – sondern längst eine Realität, die man in die Debatte einbeziehen muss.

Otmar MüllerFreier gesundheitspolitischer Fachjournalistmail@otmar-mueller.de

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