Koordinierungskonferenz zur ZFA

Pragmatische Lösungen gesucht

Die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren, die Bekämpfung des Fachkräftemangels, die Diskussion um Delegation und Substitution von Leistungen und die strategische Ausrichtung der Kammern im Fortbildungsbereich – eine Fülle von Themen stand auf der Agenda der letzten Koordinierungskonferenz der Kammerreferenten für die Belange der ZFA.

Auf den erhöhten Koordinierungsbedarf im Bereich der Belange des Praxispersonals verwiesen BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und der Vorstandsreferent für Belange der ZFA, Dr. Michael Sereny, in ihrer Einführung.

Ganz praktische Auswirkungen auf den Berufsalltag des Zahnarztes und der ZFA bildet das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG). Das Gesetz wurde am 29. September vom Bundestag angenommen, mittlerweile hat auch der Bundesrat zugestimmt. Es soll voraussichtlich am 1.4.2012 in Kraft treten. Mit den neuen Regelungen sollen die Verfahren zur Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsqualifikationen ausgeweitet und vereinfacht werden. Zudem soll die Integration der in Deutschland lebenden Migranten gefördert werden. Dort, wo der Bund zuständig ist, wird ein allgemeiner Anspruch auf individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen mit inländischen Berufsqualifikationen geschaffen. Erreicht werden soll damit, dass ausländische Berufsabschlüsse in das deutsche System der Leistungsbemessung eingegliedert werden.

Noch Klärungsbedarf

Für die Kammern stellen sich damit ganz praktische Fragen: Wie können die gesetzlichen Vorgaben möglichst effizient und kostengünstig umgesetzt werden? Wie geht man beispielsweise damit um, dass die Arbeitskräfte zwar formal den Anforderungen an die Berufsausübung genügen, aber mit spezifischen Belangen in Deutschland wie etwa der Röntgenverordnung, der Medizinprodukteverordnung oder mit Abrechnungsfragen zur GOZ und zum Bema nicht vertraut sind? Hier herrscht immenser Klärungs- und Koordinationsbedarf, wie die Kammerreferenten herausarbeiteten. Ein pragmatisches, gemeinsames und bundeseinheitliches Vorgehen bei der Umsetzung des BQFG sei sinnvoll, so ihre Empfehlung. Kritisch positionierten sich die Kammerexperten zum „Ausbildungsreport 2010“, den der Deutsche Gewerkschaftsbund herausgegeben hat. Damit will der DGB ein Bild der Qualität der deutschen Ausbildungslandschaft vermitteln und Berufsanfängern eine Orientierungshilfe bei der Berufswahl bieten. Zwar seien Methodik und Datenbasis zu hinterfragen, so die Referenten, dennoch seien einige Ergebnisse für die Kammerarbeit nutzbar.

In der Diskussion stand ferner der Umgang mit der Neuordnung der beruflichen Ausbildung zur ZFA. Der BZÄK-Vorstand hatte im März 2011 beschlossen, ein Neuordnungsverfahren aufzunehmen und sich dabei gegen eine Berufsgruppenbildung mit den Berufsbildern der MFA und der TFA ausgesprochen. In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB), das die Novellierung arbeitgeberseitig flankiert, die Prüfung einer solchen Berufsgruppenbildung für die ZFA für wahrscheinlich hält. Als Vorteile für diese Berufsgruppenbildung werden Argumente wie das Abmildern des Bewerbermangels oder das Auffangen von regionalen Berufsschulschließungen angeführt. Die Bundesärztekammer hingegen lehnte eine solche Berufsgruppenbildung ab, um die Qualität des Monoberufs nicht zu gefährden. Die Kammerreferenten wägten Vor- und Nachteile des Neuordnungsverfahrens unter diesen Umständen ab und sprachen sich dafür aus, weitere Erkenntnisse einzuholen und zur Empfehlung an den Vorstand weiterzugegeben.

Ein anderes Thema, das den Berufsstand in Zukunft stark beschäftigen wird, ist die Akademisierung der Gesundheitsberufe. Diese Tendenzen wurden von den Teilnehmern überwiegend mit Skepsis betrachtet, ebenso Bestrebungen, ein Bachelor-Examen bei der DH einzuführen. Der Einsatzbereich einer möglichen Bachelor-DH müsse konkretisiert und bei Akademisierungsbestrebungen die Substitution von zahnärztlichen Leistungen verhindert werden, so die Empfehlung der Kammerreferenten. Oberste Maßgabe sei das Prinzip der Delegation vor Substitution. pr

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