KZBV-Vertreterversammlung

Der Durchbruch

200083-flexible-1900
Zwei Jahre harte Arbeit liegen hinter dem Vorstand der KZBV und seinem Team. Mit dem Versorgungsgesetz kommt am Ende der verdiente Erfolg: Endlich fallen die Budgets und die strikte Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung. Zahnärzte können sich also in Zukunft wieder am Versorgungsbedarf orientieren. Ein Wermutstropfen aber bleibt: der halbherzige Ost-West-Angleich.

„Als wir vor zwei Jahren unsere Strategien zur Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung unter dem Titel „Perspektive Mundgesundheit“ vorlegten, hatten wir unsere Patienten fest im Blick“, rekapituliert der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz auf der KZBV-Vertreterversammlung am 9. Juni in Hamburg die Geschehnisse. „Ziel war, die Mundgesundheit der Bevölkerung zu verbessern und eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.“ Grundlage des Konzepts: der Paradigmenwechsel in Richtung präventionsorientierte Zahnheilkunde und Zahnerhaltung.

Eine echte Strukturreform

Offensichtlich ist die Botschaft angekommen: „Der Arbeitsentwurf begründet die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen, und zwar ausdrücklich mit den von uns genannten Folgen für die Versicherten“, berichtet Fedderwitz. „Erstmals in der Gesundheitspolitik wurde etwas vorgelegt, was den Namen Strukturreform verdient.“ Zuvor hatte die KZBV der Politik eindringlich und immer wieder vermittelt, dass für die effektive Versorgung der Versicherten Strukturreformen dringend vonnöten sind. „Wer politisch etwas erreichen will, muss auch Kante zeigen“, so der KZBV-Chef. „Der Arbeitsentwurf zum Versorgungsgesetz ist damit ein Beleg für eine zielorientierte, mit eigenen Inhalten und Forderungen, aber auch mit anerkannten Belegen unterfütterte Politik der Zahnärzteschaft. Und folglich auch ein Erfolg für das geschlossene Auftreten des Berufsstands.“

Ein Meilenstein in der Genese ist für den stellvertretenden KZBV-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer das 14-Punkte-Papier der AG Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Darin wird die Abkopplung der zahnärztlichen Vergütung von der Grundlohnsummenentwicklung als „nicht mehr sachgerecht“ bezeichnet. Und zum ersten Mal vorgeschlagen, Parameter zu entwickeln, die auch die Morbiditätsentwicklung berücksichtigen. Eßer: „Wir haben nachgewiesen, dass die zahnärztliche Versorgung den einzig relevanten Versorgungsbereich mit langfristig stabilen Ausgaben darstellt – und damit die Panikmache der AOK als solche geoutet. Bei uns gibt es keine beitragssatzrelevanten Mengen- und Ausgabensteigerungen.“ Ganz im Gegenteil: Die KZBV konnte die versorgungswidrige Wirkung der Budgetierung belegen, die den geänderten Leistungsbedarf der Primärkassen überhaupt nicht abbildet und zu einer unfairen Vergütung der Zahnärzte führt. „Die AOK wird daher künftig nicht mehr die von den Zahnärzten finanzierten Wettbewerbsvorteile genießen, sondern – wie alle anderen auch – die erbrachten Leistungen bezahlen müssen“, stellte Eßer fest. „Die Zeiten, als wir 850 000 AOK-Patienten umsonst behandelt haben, sind vorbei!“ Die Vereinheitlichung der Punktwerte zwischen Primär- und Ersatzkassen auf KZV-Ebene werde für die Zahnärzte wie zugesagt finanzneutral erfolgen und für die GKV insgesamt keine Mehrkosten verursachen.

Was haben die Zahnärzte nun unterm Strich erreicht? Eßer verdeutlicht: „Die Politik hat ihre Zusagen im Wesentlichen eingehalten. Der Entwurf für ein Versorgungsgesetz enthält sinnvolle Regelungen zur Reform des zahnärztlichen Vergütungssystems. Das heißt, der Vorrang des Grundsatzes der Beitragsstabilität und die strikte Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung warden gekippt.“ Laut Eßer will man neue Kriterien entwickeln, die eine bedarfsgerechte Vergütung ermöglichen. Eßer: „Beitragsstabilität, Zahl und Struktur der Versicherten, die Morbiditätsentwicklung und die Kosten- und Versorgungsstruktur stehen künftig gleichgewichtet nebeneinander.“ Die KZVen erhalten zudem größere Verhandlungsspielräume für die Vereinbarung der Gesamtvergütungen, damit sie die Versorgungsrealität bedarfsgerecht abbilden können. Überschreitungen bedingen nicht länger zwangsläufig Rückzahlungen. „Es ist ein Reset erfolgt, weil die gegenüber der KZV abgerechneten Punktmengen für zahnärztliche Leistungen angemessen berücksichtigt werden“, bilanziert Eßer. Das Morbiditätsrisiko gehe wieder auf die Krankenkassen über, „wie das in einem wettbewerblich orientierten System auch unerlässlich ist“. Darüber hinaus könnten die KZVen den Honorarverteilungsmaßstab wieder in eigener Regie beschließen.

Was das Versorgungsgesetz beinhaltet:

• die Abschaffung der Budgetierung• die Abkopplung der zahnärztlichen Vergütung von der Grundlohnsumme,• die Berücksichtigung struktureller Veränderungen in der Versichertenlandschaft,• die Förderung regionaler Strukturen und Kompetenzen für die Vereinbarung der Gesamtvergütungen,• die Punktwertangleichung zwischen Primär- und Ersatzkassen,• dass die regionalen Planungsbereiche entsprechend der Grenzen von Stadt und Landkreisen aufgehoben werden,• eine Flexibilisierung der vertragszahnärztlichen Berufsausübung,• die Aufhebung der Residenzpflicht,• flexiblere Regelungen bei der Genehmigung von Zweitpraxen,• dass man von der Bedarfsplanungsrichtlinie zum Zweck einer bedarfsgerechten Versorgung abweichen kann.

Einziger Wermutstropfen: das Thema Ost- st-Angleich. „Wir werden weiter von der Politik einfordern, dass sie sich an ihre Versprechen hält und eine Regelung im Versorgungsgesetz aufnimmt, die den Vertragsparteien in den neuen Bundesländern weitere Anpassungsschritte ermöglicht“, versprach Eßer.Ebenso unzulänglich: das aktuelle Patientenrechtegesetz. Fedderwitz: „Die Politik folgt einmal mehr dem Zeitgeist, der öffentlichen Meinung und dem daraus resultierenden Druck. Hier warne ich vor neuen absoluten Freiheiten zulasten der Ärzte und Zahnärzte!“ Es könne weder einseitig zu ausufernden formalen Verpflichtungen für den Behandler kommen, noch dürfe es eine Beweislastumkehr geben. Sanktionen beim Fehlermanagement müssten gleichfalls ausgeschlossen werden. Anzumerken sei, dass die angestrebten Dokumentationsziele schon jetzt weitestgehend von den Zahnärzten erfüllt werden. „Wir haben deutlich gemacht, dass bei uns Zahnärzten die Patientenbeteiligung schon viel weiter vorangeschritten ist als in anderen Bereichen“, subsumierte Fedderwitz. „Wir brauchen daher auch keine weitere Institutionalisierung von nicht legitimierten Organisationen. Mitentscheidung heißt auch Mitverantwortung!“ Seine Empfehlung: sich weiterhin aktiv um das Thema zu kümmern.

Verordnungsgeber ebenfalls noch seine Hausaufgaben machen. Fedderwitz: „2003 hat uns der Gesetzgeber mit der Bema-Umrelationierung verpflichtet, eine präventionsorientierte, minimalinvasive Zahnheilkunde zu implementieren. Jetzt geht es offenbar in die andere Richtung.“ Fedderwitz bleibt freilich dabei: „Die Abwertung großer Kompositfüllungen und die Aufwertung von Inlaypositionen führt nicht nur fachlich, sondern auch versorgungspolitisch in die völlig falsche Richtung.“

Beim Kernprojekt Alters- und Behindertenzahnheilkunde hat die KZBV Eßer zufolge ihre Hauptforderung – den besonderen Versorgungsbedarf alter und gehandicapter Menschen abzubilden – in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Eßer: „Es geht hier nicht um die Schaffung neuer Ressourcen für die Zahnärzte, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.“ Noch fehlten Präventionsleistungen und eine strukturierte und flächendeckend organisierte aufsuchende Betreuung in der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung der Betroffenen. „Deshalb muss der Gesetzgeber den ersten Schritt tun und den ordnungspolitischen Rahmen im SGB V schaffen“, forderte Eßer.

Ineffziente Strukturen

Wie ineffizient der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) derzeit arbeitet, stellte der stellvertretende KZBV-Vorstand Dr. Günther E. Buchholz dar: „Die Organisation des G-BA schafft Bürokratie statt sie abzubauen, was sich letztlich in den Entscheidungen, Richtlinien und Beschlüssen niederschlägt.“ Stichwort: die sektorenübergreifende QSRichtlinie. Buchholz: „Doch nicht nur die Entscheidungen des G-BA, sondern auch seine stark bürokratisierten Strukturen verschlingen enorme personelle und finanzielle Ressourcen der Trägerorganisationen, ohne dass sich die Produktivität steigert. Das muss sich ändern.“ Ziel der KZBV: die zahnärztliche Tätigkeit zu entbürokratisieren und die Freiheit des Berufsstands zu erhalten. „Es ist ineffektiv, wenn alle Richtlinienbeschlüsse ausschließlich in einem sektorenübergreifenden Plenum getroffen werden müssen“, sagte Buchholz. Nach vielen Gesprächen sei es der KZBV gelungen, sich mit KBV und DKG auf eine gemeinsame Positionierung zur Umstrukturierung des G-BA zu verständigen. Zentrale Forderung: die Rückkehr zu sektorspezifischen Beratungs- und Entscheidungsstrukturen. Und Bingo: Der Entwurf des Versorgungsgesetzes sieht laut Buchholz eine Reform der schwerfälligen Entscheidungsstruktur des G-BA vor. Erstmals werde anerkannt, dass die vertragszahnärztliche Versorgung einen eigenen Leistungsbereich beschreibt. Geplant sei, dass künftig nur die Leistungsorganisationen in dem Gremium vertreten sind, deren Versorgungsbereich auch von dem Beschluss betroffen ist. Buchholz: „Unsere zentrale Forderung ist die Schaffung sektorspezifischer Beschlussgremien.“

Neuigkeiten auch bei der papierlosen Abrechnung: „Auf Basis eines neuen Vertrags zum Datenaustausch mit dem GKV-Spitzenverband werden ab 2012 alle Abrechnungen komplett elektronisch an die Krankenkassen übermittelt, einschließlich der Material- und Laborrechnung“, teilt Buchholz mit.

In Zukunft ohne Papier

Damit es nicht zu einem erhöhten Erfassungsaufwand in der KZV kommt, weil die Praxen Papier liefern, deren Inhalte in Daten übersetzt werden müssen, ist auch die Strecke Praxis-KZV elektronisch abzubilden. „Wie die Daten von der Praxis in die KZV kommen, haben aber nicht die Kassen zu bestimmen“, machte Buchholz klar. Die KZVen gestalten das Verfahren der Datenübermittlung zwischen Praxis und KZV aus – auch wenn diese wie bei Handabrechnern nicht elektronisch erfolgt. Buchholz sagte zu, Vorträge zu entwerfen, um alle Zahnärzte und ihre Teams dezidiert zu dem Thema zu informieren. Die KZBV entwickelt jetzt für sämtliche Abrechnungsbereiche die entsprechenden Module. Danach ist jeder PVS-Hersteller verpflichtet, ein Abrechnungsprogramm für alle Bereiche anzubieten. Buchholz: „So geht Bürokratieabbau!“

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.