Evaluierung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie

Erstmals harte Zahlen

pr
Am 6. Juli 2011 hat die EU-Kommission einen Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie sowie die Ergebnisse eines ersten Konsultationsverfahrens veröffentlicht. Damit liegen nun erstmals harte Zahlen zum Anerkennungsverfahren vor. Fazit: Das System hat sich laut Kommission bewährt, Verbesserungen sind aber notwendig.

Nach dem Bericht der „Generaldirektion Markt“ der EU-Kommission haben seit 2007 über 100 000 Berufstätige in der EU eine Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse nach den Maßgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie angestrebt. In 85 000 Fällen hat die Richtlinie den Mobilitätswunsch ermöglicht. Die Anerkennung von Berufsabschlüssen in der EU hat sich zwischen 1997 und 2008 insgesamt vervierfacht.

Den weitaus größten Anteil der Anerkennungsverfahren betraf Angehörige der Gesundheitsberufe (44 Prozent), gefolgt von Lehrern und Personen, die im kulturellen und im sozialen Bereich arbeiten (17 Prozent). Steuerberater, Rechtsanwälte und Ingenieure kommen auf jeweils ein Prozent, während drei Prozent der Fälle Architekten betrafen. In absoluten Zahlen wurde zwischen 2007 und 2010 europaweit 26 000 Ärzten, 15 200 Krankenschwestern, 6 600 Zahnärzten und 3 400 Apothekern die automatische Anerkennung ihrer Abschlüsse auf Grundlage der Richtlinie zugebilligt.

Gerade Großbritannien profitiert laut dem Bericht in besonderem Maße von der Mobilität der Gesundheitsberufe. Jeder dritte Arzt dort habe seine medizinische Ausbildung im Ausland erhalten.

Positives Bild

Insgesamt zeichnet die Europäische Kommission ein positives Bild von der Umsetzung der Richtlinie. Gerade im Bereich der automatischen Anerkennung, die bei den sektoralen Berufsgruppen üblich ist, habe sich das System bewährt. Allerdings gebe es noch Raum für weitere Verbesserungen und Vereinfachungen. Denn Gefahr drohe etwa durch neue Studiengänge und die damit verbundene Unübersichtlichkeit.

Ferner sind nach Ansicht der Europäischen Kommission die Mindestausbildungsinhalte, die zum Teil noch aus den 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts stammen, verbesserungsbedürftig. Und trotz gewisser Vereinfachungen im Bereich der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen scheinen nur wenige Berufstätige von einer temporären Mobilität Gebrauch zu machen. Manche Berufsgruppen fordern daher eine weitere Vereinfachung dieser Fälle.

Sprachkenntnisse wichtig

Bei den Sprachkenntnissen scheint vor allem im Gesundheitsbereich die Überzeugung zu wachsen, dass eine systematischere Abfrage dieser Kenntnisse im Interesse der Patienten eingeführt werden sollte. Eine intensivere Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) soll zudem die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden verbessern.

Im Ergebnis kommt die Kommission zu der Einschätzung, dass die Anwendung der Richtlinie die Qualität der Dienstleistungen nicht ausgehöhlt habe. Ende 2011 will die Europäische Kommission den Entwurf einer überarbeiteten Richtlinie offiziell präsentieren. Erwartet wird, dass das Europäische Parlament und die im Rat versammelten Mitgliedstaaten das Gesetzgebungsverfahren spätestens vor der Neuwahl des Parlaments im Frühjahr 2014 abschließen werden. pr/BZÄK

Der Evaluierungsbericht sowie die Zusammenfassung des Konsultationsverfahrens kann in englischer Sprache auf der Homepage der DG Markt unter den folgenden Adressen abgerufen werden: ec.europa.eu/internal_market/qualifi cations/docs/news/20110706-evaluationdirective-200536ec_en.pdf oder:http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/docs/news/20110706-summaryreplies-publicconsultation-pdq_en.pdf

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