Gastkommentar

Zu viel Zuwenig

Das Bundeskabinett hat das Versorgungsgesetz beschlossen und so den Weg für Beratungen im Bundestag frei gemacht. Damit hat die Regierung die Auseinandersetzung der vergangenen Wochen wohl hinter sich gelassen, meint der Berliner FAZ-Korrespondent Andreas Mihm.

Das von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Finanzministerium hatte erhebliche Bedenken gegen die im BMGEntwurf für ein Versorgungsgesetz nicht kalkulierten (und kaum kalkulierbaren) Mehrausgaben für Ärzte geltend gemacht. Diese Sorgen werden nun durch einen Formelkompromiss überdeckt. Der ist so schwammig, dass er nie und nimmer umgesetzt werden wird. Der Verdacht bleibt, dass es Schäuble nicht (allein) um die Sache ging. Er wollte auch dem FDP-Koalitionspartner eins mitgeben. Nun ist das Gesetzgebungsverfahren auf dem Weg. Nachdem die Länder vorab eingebunden wurden, wird es zwar hier und da noch zu Änderungen in Detailfragen kommen. Im Kern ist jedoch absehbar, wo und wie sich das Sozialrecht ändern wird. Für Zahnärzte wird die Gesamtvergütung endlich von der Entwicklung der Grundlohnsumme abgekoppelt, ein einmalig für alle Kassen verbindlich ermittelter durchschnittlicher Punktwert soll die Basis für neue Preisverhandlungen sein. Dafür haben die Zahnärzte lange gekämpft. Unter dem Strich macht das ab dem übernächsten Jahr 120 Millionen Euro aus.

Doch im Versorgungsgesetz ist das nur ein Nebenaspekt. Es nimmt die ambulante ärztliche Versorgung in den Fokus. Dabei geht es davon aus, dass sich die Versorgung auf dem Land verschlechtern wird. Grund sei die demografische Entwicklung. Bei den Patienten führe sie zu einem höheren Behandlungsbedarf und bei den Ärzten zu einem Nachwuchsproblem, weil bald Tausende Ärzte das Pensionsalter erreichten.

Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben mit dieser „Versorgungslücke“ seit Jahren Propaganda gemacht. Erfolgreich, wie sich erweist. Und das, obwohl die Zahl der Ärzte von Jahr zu Jahr steigt, auch die in der Niederlassung.

Vermutlich haben die Krankenkassen recht, dass es in erster Linie nicht um einen allgemeinen Mangel, sondern um eine falsche Verteilung der Ärzte geht. Tatsächlich zeigt eine Analyse der 397 deutschen Planungsbezirke, dass in einer übergroßen Anzahl der Bezirke mehr Ärzte tätig sind, als es nach den Planzahlen überhaupt sein dürften. Statistisch ergibt sich daraus eine Über- und keine Unterversorgung. Doch auch das ist nur die halbe Wahrheit, wie jeder Patient weiß, der auf einen Facharzttermin Wochen und auf den Erstbesuch beim Psychotherapeuten im Schnitt drei Monate (!) warten muss.

Viel spricht dafür, dass die regionale Verteilung unzureichend ist. So gilt ganz Berlin als ein Planungsbezirk. Das verhindert nicht, dass in sozial schwachen Bezirken (ohne Privatpatienten) Kinderärzte oder Spezialisten fehlen. Ähnlich ist die Lage auf dem Land, wo in den Kreisstädten die Versorgung auskömmlich, in dünn besiedelten Regionen dagegen zunehmend kümmerlich ist. Ärzte, die dorthin gehen, sollen künftig besser bezahlt werden können, Residenzpflichten werden aufgehoben, Vertretungsregelungen einfacher. Der Gesetzgeber setzt also auf Zuckerbrot. Unverständlicherweise vergisst er die Peitsche. Honorarabschläge, etwa in überbesetzten Ballungsräumen, soll es nicht geben. Damit wird ein Erfolg versprechendes Steuerungsinstrument leichtfertig – aus Angst vor dem Arzt als Wähler? – erst gar nicht in die Hand genommen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll nun die neuen Vorgaben umsetzen und für eine bessere Planung sorgen. Das ist das Gremium der Selbstverwaltung, das Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre zu verantworten, sie zumindest nicht verhindert hat. Mit den Ländern kommt nun ein weiterer Beratungspartner in den G-BA. Auf Landesebene werden ihnen neue Rechte und Instrumente in der ambulanten Versorgung eingeräumt. Allerdings lässt ihre Mitwirkung an der Krankenhausplanung wenig Gutes erwarten. Dort kommen sie ihren (Finanzierungs-) Pflichten seit Jahren nicht oder nur unzureichend nach. Am wünschenswerten Erfolg des Versorgungsgesetzes muss vor dem Hintergrund gezweifelt werden.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.