Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

„ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“– das SGB V steckt für die vertragszahnärztliche Versorgung und den gemeinsam mit dem Patienten einzuschlagenden Therapieweg einen begrenzten, wenn nicht engen Handlungsrahmen. Der Streit, ob Ökonomie und gebotene Versorgung in einem vernünftigen oder zumindest praktikablen Verhältnis stehen, prägt das vertragszahnärztliche System seit Jahren.

Aktuell wird angesichts der Einnahmen-Überschüsse wieder gestritten, ob Deutschlands gesetzliche Krankenkassen tatsächlich so extrem „knapp bei Kasse“ sind. Diesmal wird sogar mit der Notwendigkeit des Vorsorgesparens begründet, dass es trotz Überschusssituation keine finanzielle Manövriermasse geben darf.

Wie dem auch sei, die Strategie der Kassen bleibt pro domo bei der gewohnt engen Auslegung. Erschwerend kommt inzwischen hinzu, dass diese Maxime mehr und mehr auch auf die Privaten Krankenversicherungen einen unbändigen Reiz auszuüben scheint, der durch politisches Konvergenzgerede nicht gerade gemildert wird.

Für das zahnärztliche Wirkungsfeld ist insofern die Suche nach den Schnittmengen zwischen betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit und ärztlichem Ethos tägliche Übung. Dass die zahnärztliche Kollegenschaft en gros diesen Weg findet und geht, bezeugt das Vertrauen, das Patienten ihren Zahnärzten entgegenbringen. Diese Treue zeugt davon, dass Monetik eben nicht erste Wahl zulasten der Ethik ist.

In der zm-Titelgeschichte weist der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz am Beispiel der Parodontitistherapie auf, was für ein breites Spektrum an Möglichkeiten Patient und Zahnarzt haben, wenn sie konform gehen. Die Argumente, die für den Erhalt parodontal geschädigter Zähne sprechen, schaffen nicht nur – übrigens durchaus belegbare – Lebensqualität. Der Erhalt ist auch aus Sicht des Sozialgesetzbuches V – also „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“ – eine sinnvolle therapeutische Maßnahme.

Dass insbesondere der Compliance in diesem Feld der Entscheidungsfindung besonderes Gewicht zukommt, stellt die Therapie zwar vor besondere Herausforderungen. Ein Hindernis darf und kann sie nicht sein.

Befürchtungen, dass angesichts der Knappheit ökonomischer Möglichkeiten die Etablierung neuer Methoden in der zahnmedizinischen Versorgung gefährdet sein könnte und „knappe Kassen“ zur Rückkehr in altvordere Medizin drängen könnten, sind hingegen unwahrscheinlich. Vor simplen Grundformeln, die aufwendigere Maßnahmen vorab als zu kostspielig erachten, wird aus fachlicher Sicht – ohne Versorgungsforschung und entsprechende Validierung – gewarnt. Der Patient wird es danken.

Mit freundlichem Gruß

Egbert Maibach-Nagel

zm-Chefredakteur

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