Gesundes Glückauf
Kay Lutze
Der Bergbau hat in Deutschland eine mehrere Jahrhunderte lange Tradition. Schon im Mittelalter wurden hier Erze abgebaut. Dazu gehörten vor allem die Abbaugebiete in Sachsen und in der Harzregion. Eine dieser frühen Erzförderstätten war das Bergwerk Rammelsberg bei Goslar, das vom Mittelalter bis 1988 in Betrieb war und heute Weltkulturerbe ist. In der Mitte des 12. Jahrhunderts führten Silberfunde die Region Freiberg in Sachsen zu Reichtum und Wohlstand. Mit der Entdeckung der Kohle und deren Förderung im Ruhrgebiet, an der Saar und in Oberschlesien wurde der Steinkohlebergbau zu einem wichtigen Wirtschaftszweig, der für die Industrialisierung Deutschlands unerlässlich war. Heute gibt es noch fünf Steinkohlebergwerke in Deutschland, eines im Saarland (BW Saar) und vier in Nordrhein-Westfalen (BW West in Dinslaken, BW Prosper-Haniel in Bottrop, BW Auguste Victoria in Marl und das BW Ibbenbüren). Erzförderstätten gibt es in Deutschland momentan nicht. Aktuell werden In der Niederlausitz, an der Grenze zwischen Brandenburg und Sachsen, genehmigte Vorbereitungen zur Kupferförderung durchgeführt. In Meißen wird noch Kaolin abgebaut und im Grenzgebiet zwischen Hessen und Thüringen wird Salz gefördert.
Gefährliche Arbeit
Bergleute hatten zu allen Zeiten mit schwierigen und gefährlichen Arbeitsbedingungen zu kämpfen. „Schon im Mittelalter war es den Steigern zur Pflicht gemacht, die Bergleute gründlich auszubilden, damit sie nicht sich selbst und andere unnötig gefährdeten …“ [Herald, M., Lindemann W.: Hygiene der Bergarbeiter, in: Handbuch der Hygiene (Sonderdruck), hrsg. von Th. Weyl, zweite Auflage, Band VII, Leipzig 1913, S. 19]. Für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen haben maßgeblich die Organisationen der Arbeiterbewegung gekämpft. Der sozialdemokratische „Deutsche Bergarbeiterverband“ setzte sich für die Beteiligung von Arbeitervertretern im Sicherheitsbereich der Bergwerke ein. Die Tätigkeit unter Tage erforderte nicht nur eine erhöhte Arbeitssicherheit, sondern auch eine besondere Hygiene und Gesundheitsfürsorge, da die Bergleute unter spezifischen Krankheiten litten. Im Lauf des 19. Jahrhunderts wurden die Gesundheitsfürsorge und die Hygiene der Arbeiter unter Tage Stück für Stück verbessert.
Katastrophale Hygiene
Heute kaum mehr vorstellbar, waren die hygienischen Bedingungen im Bergbau vor der Mitte des 19. Jahrhunderts katastrophal. Besucher des Bergwerks Rammelsberg beschrieben die Bergleute als bedeckt mit schwarzem Schweiß. Die Benutzung von Seife und Wasser war nicht selbstverständlich. Durch die Technik des „Feuersetzens“ wurden die Gesteinsschichten herausgesprengt und führten zu starker Staubentwicklung und großer Hitze. Nach der Schicht schabten sich die Bergarbeiter mit sogenannten „Schweißmessern“ den gröbsten Dreck von der Haut. Die wenigen erhaltenen Quellen geben auch einen Einblick in die Versorgung der Bergleute im Krankheitsfall. Vor der Reformation sorgten Bruderschaften und der sogenannte „Büchsenpfennig“ für die kranken Arbeiter. Im Jahre 1538 trat die von dem Rat der Stadt Goslar geschaffene Bergordnung – ein früher Vorläufer der späteren Knappschaftsordnungen – in Kraft, die den Lebensunterhalt verunglückter oder kranker Bergleute regelte. Die Knappschaft betrieb auch ein Hospital, und den Bergleuten stand der kostenlose Besuch beim Bergmedicus zu, wenn sie sich bei Arbeitsunfällen verletzten. Gerieten die Arbeiter unter Tage durch Unglücke dauerhaft in Not, so wurde ihnen Unterstützung gewährt. „1772 erhielt beispielsweise der Gnadenlöhner und Invalide Walter Meister einmalig sechs Taler ’wegen bemitleidenswerter Umstände’… Georg Simon Amelung bat 1827 das Bergamt um Hilfe, da er ’im Steinbruch am Rammelsberg sehr gefährlich an Kopf und Armen beschädigt worden und er noch sechs unversorgte Kinder’ habe“ [Heublein, Brigitte: Arbeitsbedingungen und soziale Lage der Rammelsberger Bergleute, in: Der Rammelberg, Tausend Jahre Mensch – Natur – Technik, Bergbau als Kulturträger, hrsg. von Reinhard Roseneck, Bd. 1, Goslar 2001, S. 333-334].
Erste Empfehlungen
Das sogenannte Iglauer Bergrecht (Böhmen) verfasste im Jahre 1249 erstmals für den deutschsprachigen Raum Vorschriften zur Gesundheit der Bergmänner. Die namhaften Ärzte Theophrast von Hohenheim, genannt Paracelsus (1493–1541), und Georg Bauer, genannt Georgius Agricola (1494–1555), versuchten sich bereits an der Beschreibung von Bergarbeiterkrankheiten. Paracelsus hatte sich in seinen Schriften über die „Lungensucht“ geäußert, deren Symptome wir heute der Tuberkulose oder einer schweren Entzündung der oberen Atemwege zuordnen würden. Der königlich polnische und kursächsische Bergrat Dr. Johann Friedrich Henkels (1679–1744) empfahl zur Gesundheit und Hygiene der Bergleute unter anderem, den Staub anzufeuchten, den Mund mit einem Tuch vor Staub zu schützen und die Notdurft an dem vorgesehenen Ort zu verrichten. Auch ein Ratschlag zur Mundpflege findet sich in seinem Werk „Bergsucht und Hütten-Katze“: „Vors 2) muß ich hier was erinnern, so zwar vor schlecht angenommen werden dürfte, aber so wichtig als vernünftig ist, … Die fleißige Ausspühlung des Halses, und Reinhaltung des Mundes und der Zähne, insonderheit vor und nach Essens, wie auch nach dem Schlaf. Diese Besorgung hat man ohne dem nöthig, um die Drüsen von zähen Schleim, und das Zahnfleisch von angelegten Speisen rein, und die Zähne von Säurung, Schwärze, Fäulniß und Stein sauber und feste zu erhalten; geschweige denn, wo sothaner Unflath noch mit allerhand Staub und Dreck, ja mit schädlichen mineralischen Dingen vermehret und verschlimmert wird. Der Mund mit seinen drüsigen Theilen und die Luftröhre sind meistentheils der Eingang zu dem Uebel der Bergsucht“ [Johann Friedrich Henkels, Aufstand und Schmelzbogen von der Bergsucht und der Hüttenkatze …, Dresden/Leipzig 1745, S. 50].
Detaillierte Erforschung
1770 veröffentlichte der kursächsische Bergarzt Dr. Carl Lebrecht Scheffler seine „Abhandlung von der Gesundheit der Bergleute“, in der er versuchte, die Symptome und Ursachen der Lungenerkrankungen der Bergleute zu beschreiben. Aber erst im 19. Jahrhundert gelang der Medizin die detaillierte wissenschaftliche Erforschung und Bekämpfung von bergbauspezifischen Krankheiten. Charakteristisch für die Organisation der Ärzte im Bergbau bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war, dass der akademische Bergarzt dem Bergchirurgen beziehungsweise Bergwundarzt übergeordnet war. Der Bergchirurg hatte die Pflicht alle Krankenbehandlungen schriftlich festzuhalten. „Der Bergarzt seinerseits hatte in jedem Quartal ebenfalls einen Bericht über seine Tätigkeit und die der regional tätigen Bergchirurgen vorzulegen“ [Menzel, Elmar: Bergbau-Medizin einst und jetzt, Berlin 1989, S. 70]. Scheffler hatte mit anderen Medizinern gefordert, die Tauglichkeit der Bergmänner zu prüfen und ihren Gesundheitszustand regelmäßig zu überwachen.
Große Fortschritte
Die intensive Diskussion über Hygiene Ende des 19. Jahrhunderts erfasste vor allem auch den Bereich des Bergbaus. Mit der Sektion „5. Hygiene und Unfallverhütung in Gewerbe, Industrie und Bergbau“ widmete sich die Hygieneausstellung 1906 in Wien diesem Thema. Über die spärlichen Reinigungsmöglichkeiten im Mittelalter und der frühen Neuzeit, über Badebassins, die als Infektionsherd für Krankheiten galten, boten Waschkauen mit Duschen einen großen Fortschritt. Bereits auf der Ausstellung für Hygiene und Rettungswesen 1882/83 in Berlin hatten der Dermatologe Oskar Lassar (1849–1907) und der Berliner Unternehmer David Grove die Vorzüge eines Brausebades vorgestellt.
„Bei der hohen Bedeutung, die man in der Gegenwart den Kokken- und Bazillenträgern für die Verbreitung der ansteckenden Krankheiten Typhus, Ruhr und Cholera beilegt, muß die Benutzung gemeinschaftlicher Bassinbäder als unhygienisch in hohem Grade und geradezu als gefährlich bezeichnet werden.“ Wie zeitgemäße Hygienebedingungen in Bergwerken auszusehen hatten, geben die bergpolizeilichen Vorschriften des Oberbergamtsbezirks Dortmund so wieder: „Auf jeder selbständigen Betriebsanlage, wo Bergleute regelmäßig ein- und ausfahren, muß ein der Stärke der Belegschaft entsprechender großer Raum vorhanden sein, in dem die Arbeiter sich umkleiden und sich aufhalten können. Der Raum muß reinlich, gut gelüftet und der Witterung entsprechend geheizt sein.“ Und eine „entsprechende Brausebäderanlage vorhanden sein und dauernd in gutem, sauberen Zustande erhalten werden. … Zur Speisung der Bäder darf nur Wasser benutzt werden, das die Gesundheit der Arbeiter in keiner Weise gefährdet. Der Revierbeamte ist befugt, zu jeder Zeit Wasserproben aus der Badeanlage zu entnehmen und auf Kosten des Bergwerksbesitzers untersuchen zu lassen“ [Hygiene der Bergarbeiter, S. 192/193].
Den modernen Anforderungen entsprach beispielsweise die Zeche Zollern in Dortmund-Bövinghausen, die zwischen 1898 und 1904 als fortschrittliche Zeche der Gelsenkirchener Bergwerks AG erbaut wurde und über Duschvorrichtungen für die Bergleute verfügte. Der Bergmann ging vor Arbeitsantritt in die sogenannte Weißkaue und legte die Kleidung ab, um sie dann in einem Korb an die Decke hochzuziehen. Nackt wechselte er in die Schwarzkaue und zog die Arbeitskleidung an. Nach Schichtende betrat der Bergmann nach dem Ablegen der dreckigen Kleidung die Duschen, um sich anschließend die Straßenkleidung in der Weißkaue wieder anzuziehen. Zur Hygiene trug auch die regelmäßige Reinigung der Arbeitsmontur bei.
Die Fürsorge staatlicher Stellen beschränkte sich nicht nur auf den Arbeitsplatz, auch die hygienischen Bedingungen der Wohnverhältnisse der Bergarbeiter wurden überwacht. Um gesunden und reinlichen Wohnraum zu schaffen, wurden Arbeitersiedlungen nach modernen Standards errichtet. Da die Verantwortlichen den hygienischen Kenntnissen der Bewohner nicht hundertprozentig vertrauten, hielten sie eine „regelmäßige Wohnungsinspektion“ für „erzieherisch und förderlich“ [Vgl.: Hygiene der Bergarbeiter, S. 209].
Typische Krankheitsbilder
Zu den Erkrankungen der Bergleute im 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert gehörten vor allem Lungenleiden, wie Silikose, Tuberkulose, Emphysem oder Luftröhrenkatarrh, Haut- und Augenerkrankungen sowie rheumatische Krankheitsbilder. Als Berufskrankheit bei Bergleuten wurde auch die Ancylostomiasis angesehen. Die Krankheit kommt eigentlich in subtropischen und tropischen Gegenden der Welt vor und war im nördlichen Europa nur bei Ziegelei-, Berg- und Tunnelarbeitern zu finden. Der Befall durch den Eingeweidewurm kann zu schweren anämischen Beschwerden führen. Um eine Verbreitung des Wurmes unter den Bergarbeitern zu verhindern, war eine gründliche Hygiene unter Tage wichtig. Ende des 19. Jahrhunderts wurden Vorschriften erlassen, die die Krankheit eindämmen sollten. Anzahl und Beschaffenheit der Toiletten unter Tage wurden geregelt. Effektive Desinfektionsmittel für die Bergleute wurden bereitgestellt und Kotuntersuchungen der Belegschaft wurden zur Pflicht. Robert Koch hatte 1902 bei einem Vortrag in Gelsenkirchen die Dringlichkeit bakteriologischer Untersuchungen bei Bergarbeitern betont. Die hygienischen Maßnahmen hatten auch großen Erfolg, denn die Krankheit war circa um 1915 unter Bergleuten in Deutschland fast ausgerottet.
Behördlich geregelt
Die gesundheitliche Vorsorge der Bergleute ist heute durch die zuständige Bergbehörde geregelt, die in Nordrhein-Westfalen beim Regierungspräsidenten liegt. In detaillierten Vorschriften sind eine Erstuntersuchung vor der Einstellung und strenge regelmäßige Nachuntersuchungen festgelegt. Diese Nachuntersuchungen wurden seit 1953 Pflicht. Die sogenannte „Anlegeuntersuchung“, die die Eignung für die Tätigkeit als Bergmann feststellen sollte, kam in der Zeit zwischen dem 19. und dem 20. Jahrhundert auf und wurde seit 1940 verbindlich festgeschrieben.
In den Richtlinien des Regierungsbezirks Arnsberg in Nordrhein-Westfalen heißt es zu den gesundheitlichen Anforderungen: „Die Bewerber müssen körperlich und geistig den Berufsanforderungen im Bergbauzweig entsprechen, der für die Betriebe des Unternehmers einschlägig ist. Hierbei ist für die arbeitsmedizinische Beurteilung der gesundheitliche Gesamtzustand unter Berücksichtigung der speziellen Gefährdungen und Beanspruchungen durch Gefahrstoffe und Belastungsfaktoren einzuschätzen.“ Als gesundheitliche Ausschlusskriterien beispielsweise im Bereich „Mundhöhle und Kehlkopf“ gelten: ein erheblich kariös zerstörtes Gebiss mit herdverdächtigen Zähnen, chronische Rachen- beziehungsweise Kehlkopfentzündungen, erhebliche Sprachstörungen, Anfallsleiden gleich welcher Ursache [Vgl.: Merkblatt, Musterplan für die Durchführung arbeitsrechtlicher Vorsorgeuntersuchungenim Steine-Erden- und Erzbergbau unter Tage sowie in Tagesanlagen und Tagebauen des Nichtsteinkohlenbergbaus gemäß § 3 Abs. 2 GesBergV, S.7/ Regierungsbezirk Arnsberg]. Aktuell werden noch umfangreichere Gesundheitsprogramme für Bergleute diskutiert. „Das System der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Bergbau hat, ausgelöst durch die Erkenntnisse zur Früherkennung und Bekämpfung der früher typischen Bergarbeitererkrankungen, einen hohen wissenschaftlichen Erfahrungsstand und einen umfassenden Datenbestand über lange Zeiträume erlangt, der in anderen Branchen so nicht vorhanden ist“ [Regelungen für den Bergbau und deren Auswirkungen für die Praxis des Regierungsbezirks Arnsberg, S. 12]. Seit 2000 ist die gesundheitliche Versorgung der Arbeiter im Steinkohlebergbau durch die RAG Aktiengesellschaft in arbeitsmedizinischen Zentren (AMZ) organisiert.
Risiken verringert
Mithilfe „modernster Technik und der Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse“ haben sich die gesundheitlichen Risiken bei Bergleuten deutlich verringert. „Durch die konsequente Reduzierung der Staubentwicklung unter Einsatz aller technisch gebotenen Mittel, mit flächendeckenden, systematischen Messungen der fibrogenen Kohlengrubenstäube sowie durch die Arbeitseinsatzlenkung in Verbindung mit der arbeitsmedizinischen Beurteilung der Beschäftigten konnte das Pneumokoniose-Risiko erheblich vermindert werden“ [www.stein kohle-portal.de]. Heute belasten Bergleute Zivilisationskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Etwas vermehrt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung treten bei unter Tage Beschäftigten Erkrankungen des Bewegungsapparats auf. Ein Bergmann muss heute alle zwei Jahre zur Nachuntersuchung gehen. Kollegen, die in besonderen Klimabereichen arbeiten, müssen ab dem 50. Lebensjahr jährlich eine Nachuntersuchung absolvieren.
Im Steinkohlebergbau existiert heute ein regelmäßig überarbeiteter Hygieneplan, der optimale Bedingungen für die Bergbelegschaft garantiert.
Export von Wissen
Leider entspricht die gesundheitliche Betreuung von Bergleuten in sogenannten Schwellenländern oder Ländern der Dritten Welt bei Weitem nicht den deutschen Standards. Ein Beispiel für unzureichenden Arbeits- und Gesundheitsschutz ist China. Immer wieder machte das Land in der Vergangenheit durch schwere Bergunglücke Schlagzeilen. Auch wenn der Steinkohlebergbau ab 2018 in Deutschland beendet ist, so exportiert unser Land das Wissen in der Arbeitsmedizin und in der Sicherheitstechnik weiter in die Länder, die noch große Probleme mit dieser Thematik haben.
Kay Lutze
Lievenstr. 13
40724 Hilden
kaylutze@ish.de