Klausur der KZVen und KZBV zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Konzentriert gegen Budgets

Mit Klausurtagungen wollen KZBV und KZVen die Umsetzung der vertragsrelevanten Neuregelungen im GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) in den kommenden Monaten beraten, abstimmen und begleiten. Auf dem ersten dieser Arbeitstreffen (16./17. Dezember in Frankfurt am Main) signalisierten die zahnärztlichen Interessensvertreter einhellig ihre Bereitschaft, die über die jüngste Reform erzielten Erfolge durch zielgerichtetes Verhandeln mit den Krankenkassen zu stabilisieren, die Vorteile herauszuarbeiten und langfristig für Patienten und Zahnärzte abzusichern.

Das Frankfurter Treffen war eine konzentrierte Klausurtagung mit dem Ziel, die anstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen in den nächsten beiden Jahren gut vorbereitet anzugehen. Der KZBV war es in der gesundheitspolitischen Genese des GKV-VStG gelungen, die bisherige strikte Budgetierung der Leistungen durch eine jetzt im Gesetz verankerte Änderung aufzubrechen.

Neue Instrumente

Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer sieht guten Grund, zuversichtlich in die Verhandlungen einzusteigen. Mit der Gesetzesänderung habe man „einen Paradigmenwechsel in der zahnärztlichen Vergütung geschafft, den es jetzt auch verantwortlich umzusetzen gilt.“ Basierten sowohl Gesundheitspolitik, gesetzliche Krankenkassen wie auch die Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit bisher vor allem auf dem Primat der Beitragssatzstabilität, erlaube der Gesetzgeber jetzt, verschiedene Bemessungskriterien gleichwertig nebeneinander zu stellen. Eßer: „Wir haben die einmalige Chance, die Rolle des Mangelverwalters loszuwerden und stattdessen wieder als echter Interessenwalter des Berufsstandes wahrgenommen zu werden.“

Bisher hätten KZVen und KZBV die im gesetzlichen Sachleistungssystem vorhandenen Risiken wie Morbidität, Strukturverschübe mit ihren Budgetverlusten, sozio-demografische Risiken, aber auch die der Grundlohnsummenkopplung getragen. Hier sei mit dem GKV-VStG ein Schritt getan, der neue Instrumente biete, mit denen Deutschlands Zahnärzte sukzessive entlastet werden könnten.

Eßer forderte dazu auf, die vom Gesetzgeber vorgegebenen Schritte – die Anpassung der Gesamtvergütungen unterschiedlicher Kassenarten auf einen landesspezifischen Durchschnittswert und letztlich die „Fortentwicklung der Gesamtvergütung für das Jahr 2013“ – zielgerichtet vorzubereiten und in den anstehenden Verhandlungen einzufordern. Das war definiertes Programm des von der KZBV geplanten Arbeitstreffens mit den KZVen.

Chancen nutzen

Auf der Basis von Grundsatzreferaten des KZBV-Justiziars Dr. Thomas Muschallik und dem Leiter der KZBV-Vertragsabteilung Eugen Mann, bereiteten die KZV-Vertreter in zwei Arbeitsgruppensitzungen die Strukturen auf, die im Plenum ausführlich diskutiert wurden. Referate von Lothar Scheibe und Dr. Andreas Mund von der statistischen Abteilung der KZBV boten eine Einführung zu den anstehenden Verhandlungsschritten.

Zum Ende der ersten Klausur zogen alle Beteiligten eine positive Bilanz. Eßer zuversichtlich: „Mit den neu geschaffenen Instrumenten besteht die Möglichkeit, für die Zukunft die Wirkung der Budgets aufheben zu können, und so haben wir das schlimmste Dogma zu überwinden, das die Politik uns aufgebürdet hat.“ KZBV/zm

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.