Schädel-Hirn-Trauma bei Kleinkindern

Misshandlungsverdacht per Bildgebung abklären lassen

Bei Kleinkindern sollten Schädel- und Hirnverletzungen unklarer Ursache stets von einem erfahrenen Neuro- oder Kinderradiologen abgeklärt werden. Denn oft lässt sich nur durch eine bildgebende Untersuchung erkennen, ob die Verletzung Folge eines Unfalls ist oder auf einer Kindesmisshandlung, beispielsweise einem Schütteltrauma, beruht.

Jährlich werden in Deutschland rund 4 000 Fälle von Kindesmisshandlung zur Anzeige gebracht, Experten gehen allerdings von einer hohen Dunkel- ziffer aus. Dies liegt auch daran, dass Schädel-Hirn-Traumen bei Kleinkindern – wie sie etwa durch starkes Schütteln der Kinder entstehen – oft nicht erkannt werden. Während Knochen- brüche, Verbrennungen und blaue Flecken als Zeichen der Einwirkung von Gewalt äußerlich sichtbar sind, bleiben Verletzungen des Gehirns infolge einer Kindesmisshandlung nicht selten unbemerkt. „Etwa 25 Prozent der Schädel-Hirn-Traumen bei Kindern sind aber Folge einer Misshandlung, bei den unter Zweijährigen sind es sogar 75 Prozent“, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Neuroradiologie (DGNR). Jedoch nur bei einem Drittel der Fälle wird dies nach Angaben der DGNR erkannt.

Schütteltrauma bleibt oft unerkannt

Dabei sind gerade die Schädel-Hirn-Verletzungen besonders gefährlich: Sie führen bei 20 bis 25 Prozent der Kinder zum Tod, und bis zu zwei Drittel der Überlebenden erleiden Langzeitschäden. Und dies gilt eben auch für das Schütteltrauma, das laut Dr. Angelika Seitz, Pädiatrische Neuroradiologie der Universitätsklinik Heidelberg, die häufigste Folge nach einer Misshandlung bei Kindern im Alter zwischen zwei und sechs Monaten darstellt. Es entsteht, wenn das Kind am Brustkorb gehalten und massiv geschüttelt wird, so dass der kindliche Kopf unkontrolliert Schleuderbewegungen ausgesetzt ist.

Äußerlich hinterlässt ein Schütteltrauma aber meist keine Spuren. Die Symptome, die in dessen Folge auftreten, sind für den Laien schwer zuzuordnen: Die Kinder sind schläfrig, geistig abwesend, erbrechen und bekommen Krampfanfälle. Die Hirn-verletzungen zeigen sich erst in der Bild- gebung – bei einer MRT-, einer Ultraschall- oder einer CT-Untersuchung, berichtet Seitz: „Die Schädigungen, die wir dann entdecken, variieren je nach Schwere des Schütteltraumas.“ Am häufigsten handelt es sich nach Angaben der Neuroradiologin um Subduralhämatome. In 60 bis 95 Prozent der Fälle kommt es beim Schüttel- trauma außerdem zu Netzhautblutungen, da durch die beim Schütteln freigesetzten Schleuderkräfte Blutgefäße in den Augen einreißen.

Neuroradiologen plädieren deshalb eindringlich dafür, bei Schädel-Hirn-Traumen unklarer Ursache bei Kindern und insbe- sondere bei Kleinkindern eine bildgebende Diagnostik zu veranlassen. „Mittels Kernspin- und Computertomografie lässt sich meist unterscheiden, ob ein Schaden im Gehirn des Kindes durch einen Unfall oder durch Gewalt entstanden ist“, heißt es in der Erklärung der Gesellschaft. Eine schnelle Diagnose ist dabei wichtig, um schwere Organschäden oder gar den Tod des Kindes zu verhindern.

Mehrzeitige Verletzungen sind deutliches Warnzeichen

Ein Verdacht auf eine Misshandlung erhärtet sich, wenn die Bildgebung Misshandlungsspuren der Vergangenheit offenbart: Subduralhämatome sind im MRT-Bild oft mehrere Wochen, andere typische Verletzungsfolgen des Gehirns durch Sauerstoffmangel oder Schwerverletzungen zum Teil lebenslang sichtbar. Darüber hinaus lässt sich bei einer frühzeitig durchgeführten MRT eine durch Verletzungen hervorgerufene Störung des Sauerstoff-Kohlendioxid-Austauschs in den Blutgefäßen feststellen. „Die Kombination von mehrzeitigen Subdural-hämatomen und Netzhautblutungen ist typisch für das Schütteltrauma. Ein solches Verletzungsmuster ist bei Unfällen praktisch ausgeschlossen“, so Seitz.

Doch nicht jede Misshandlung hat nach ihren Worten typische und eindeutige Verletzungsmuster zur Folge: „Je nach Schwere und Art der Gewalteinwirkung variieren die Verletzungsformen und sind oftmals schwer oder nur von einem Experten von Schädigungen durch einen Unfall abgrenzbar.“

Christine VetterMerkenicher Str. 22450735 Kölninfo@christine-vetter.de

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.