Leitartikel

Patienteninteressen-Zertreter

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in den Mittelpunkt gehört der Patient. Das sollte Grundlage aller Themen im Gesundheitswesen sein – unabhängig von Blickwarte und Interessenvertretung.

Was die Heilberufe betrifft, spricht dafür unser Berufsethos. Wem das nicht reicht, dem kann ich nur raten, sich mit den Image-Daten von uns Zahnärzten bei unseren Patienten vertraut zu machen. Ganz aktuell und repräsentativ wird erneut bestätigt: Das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient ist exzellent.

Wem selbst das – aus welchen ideologischen Gründen auch immer – nicht genug ist, dem hilft nur noch gesunder Menschenverstand: Niemand sägt an dem Ast, auf dem er sitzt. Ein niedergelassener Arzt oder Zahnarzt ist auf das intakte Verhältnis zu seinem Patientenstamm angewiesen. Wer verspielt schon seine Existenzgrundlage?

Um so erstaunlicher ist es, wenn Gruppierungen, die sich genau das – Interessenvertretung und Schutz unserer Patienten – auf ihre Fahnen schreiben, uns Heilberufen mit prinzipiellem, mitunter offensichtlich pathologischem Misstrauen begegnen.

So geschehen im Januar, als sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Richtlinie zur Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Versorgung befasst hat. KZBV und GKV-Spitzenverband haben dazu einen (bis auf ganz wenige dissente Punkte) gemeinsamen Entwurf erarbeitet, der eine Pseudonymisierung der Daten sowohl der Zahnärzte als auch der Patienten vorsieht. In einer eigens dazu veröffentlichten Pressemitteilung titeln die Patientenvertreter im G-BA: „Zahnärzte gefährden Qualitätssicherung.“ Ihre Befürchtung garnierten die Vertreter vom Deutschen Behindertenrat, der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands mit dem Vorwurf einer „überraschenden Auslegung des Paragrafen 299 SGB V“ und sehen den Untergang der Qualitätssicherung, sollte sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz diese Auslegung zu eigen machen. Patientenvertreter auf einem irrationalen Kreuzzug.

Das ist ein böswilliger und vorsätzlicher Tritt gegen unseren Berufsstand. Er konterkariert nicht nur die seit Jahren gängige Praxis im zahnärztlichen Bereich, er verstößt auch gegen das Gebot des Gesetzgebers, der diese Pseudonymisierung im § 299 des Sozialgesetzbuchs V fordert. Dort wird zwingend vorgeschrieben, das bei Richtlinien des G-BA eine Pseudonymisierung von Patientendaten zu gewährleisten ist. Wer lesen kann, wie sicherlich der Bundesdatenschützer, ist klar im Vorteil. Unser gemeinsam mit den Krankenkassen vorgelegter Entwurf hält sich an diese Rechtsnorm.

Dass die Patientenvertreter angesichts unseres Vorschlags befürchten, die hier ausformulierte Einhaltung des Gesetzes könne einen bisher im ambulanten ärztlichen Bereich auf anderer Basis geduldeten Datentransfer infrage stellen, ist Indiz für die Überreaktion der Patientenvertreter, aber kein stichhaltiger Grund für diesen Frontalangriff. Unabhängig vom Prozedere im ärztlichen Bereich können wir keine Verstöße gegen den Datenschutz akzeptieren, noch dazu ohne Not. In der zahnärztlichen Versorgung sind Maßnahmen zur Sicherung und zur Verbesserung der Behandlungsqualität möglich, ohne dass personenbezogene Patientendaten weitergegeben werden. Und es ist geradezu illusorisch anzunehmen, dass gerade die Krankenkassen sich in einen solchen Entwurf einbringen würden, wenn das nicht erreichbar wäre.

Was Datenschützer für diese Meinung der Patientenvertreter übrig haben, wird sicherlich keinen guten Eindruck bei den zu vertretenden Patienten hinterlassen. Wir Zahnärzte würden jedenfalls nicht so leichtfertig mit sensiblen Daten uns schutzbefohlener Patienten umgehen. Interessieren die Patientenvertreter hier überhaupt die Interessen der Patienten? Oder war der mutwillige Tritt gegen uns angeblich qualitätsfeindliche Raffke-Zahnärzte nur eine willkommene Gelegenheit? Wie dem auch sei: Das war kein Fehltritt eifriger Patientenvertreter, sondern eher der eifernder Interessen-Zertreter.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Fedderwitz

Vorsitzender der KZBV

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