So schützen sich Anleger auf dem Grauen Kapitalmarkt

Die Kontrolle behalten

sg
Geschlossene Fonds, Genussscheine oder andere Beteiligungen locken mit hohen Renditen. Was viele Anleger nicht wissen: Diese Investments unterliegen keiner Kontrolle und sind ein Spiel ohne Netz und doppelten Boden. Wer dennoch einsteigen will, kann sich informieren. Wer aussteigen will, braucht Hilfe.

Welcher Zahnarzt kennt diese Situation nicht? Der Berater in der Bank oder ein Vermittler sprechen ihn an und präsentieren ihm eine Geldanlage mit Renditen, von denen man besonders in diesen Zeiten nur träumen kann. Und alles ist völlig legal. Der Prospekt ist ansprechend aufgemacht. Auf der Titelseite prangt ein Foto mit einem belebten Einkaufscenter, mit einem Frachter auf hoher See oder mit Windrädern, die ökologisch korrekten Strom produzieren. Die Investition, die meistens bei 15 000 Euro und mehr beginnt, soll satte zehn oder gar 15 Prozent Rendite abwerfen. Eine scheinbar perfekte Anlage für Gutverdienende. Pech ist nur, dass viele dieser Angebote einfach unseriös sind und statt der Rendite am Ende der Totalverlust droht. Kein Wunder, dass der Vertrieb von geschlossenen Fonds an Privatanleger außer in Deutschland, Österreich und den Niederlanden in keinem der 27 EU-Mitgliedstaaten erlaubt ist – auch nicht in den USA.

Merten Larisch, Spezialist für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern in München, spricht aus Erfahrung: „Der Markt ist extrem intransparent. Bei einem großen Teil handelt es sich schlicht um Betrug, ein anderer ist schlecht gerechnet und nur ein ganz kleiner Teil ist in Ordnung. Allerdings weist auch dieser exorbitant hohe Risiken auf.“ Geeignet sind diese Anlagen sowieso nur für Investoren, die über ein großes Vermögen verfügen und einen eventuellen Totalverlust verkraften können. Zwar gibt es keine verlässliche Statistik zu den Verlusten.

Marktexperten wie Stefan Loipfinger schätzen aber, dass 50 bis 70 Prozent der Fonds, die in den vergangenen 20 Jahren aufgelegt wurden, echte Kapitalverluste für die Anleger erzeugt haben. Gemessen an den Renditeaussichten in den Prospekten haben sogar 90 Prozent die Anlageziele nicht erreicht.

Informationsblätter als Plan der Politik ...

Informationen erhalten Interessenten zunächst vom Berater, der die Anlage meist in schillernden Farben schildert. Die wenigsten Anleger aber verstehen, auf welche Risiken sie sich eigentlich einlassen. Deshalb hat der Gesetzgeber auf Drängen der Verbraucherschützer versucht, für bessere Aufklärung zu sorgen. Im Vermögensanlagen-Gesetz fordert er für Anlageprodukte wie geschlossene Fonds, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen und stille Beteiligungen ein Informationsblatt, das auf maximal drei Seiten die wichtigsten Informationen zusammenfasst – vorausgesetzt die Produkte sind ab Juni 2012 auf den Markt gekommen. Anhand dieser Vermögensanlagen- Informationsblätter (VIB) soll der Kunde in der Lage sein, verschiedene Angebote besser vergleichen zu können, ohne dass er die oft umfangreichen Prospekte liest.

Der Text muss in verständlicher Sprache geschrieben sein, so dass der Anleger den Inhalt ohne Nachfrage verstehen kann. Eine gute Idee, denn die wenigsten Interessenten befassen sich tatsächlich mit den umfangreichen Prospekten, in denen die Vor-, aber auch die Nachteile eines Fonds oder eines Genussscheins beschrieben sind. Auch die VIB sollen Informationen über Anlagestrategie, Objekt, Risiken, Aussichten über Rückzahlung des Kapitals, Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie Kosten und Provisionen deutlich benennen. Die Kunden müssen das Blatt im Internet auf der Anbieterseite finden können, so lange das Angebot besteht. Leider haben die meisten Initiatoren die gute Idee nicht wirklich gut umgesetzt. Das ergab eine Studie, die die Stiftung Warentest mit Unterstützung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) duchführte. So stellte jedes vierte der 67 geprüften Unternehmen das VIB nicht auf die Website. Von insgesamt 24 untersuchten Kurzinformationen beschrieb nur eins das Produkt im Detail.

... und die Umsetzung in der Wirklichkeit

Dazu äußerte sich die Finanzexpertin des vzbv Dorothea Mohn: „Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden. Wenn bereits die Kurz- information mangelhaft ist, wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen.“ So sieht es auch Stephan Kühnlenz, wissenschaftlicher Leiter bei der Stiftung Warentest: „Die Informationsblätter helfen bei der Negativauslese: Wenn Anleger es nicht verstehen, können sie sicher sein, dass diese Vermögensanlage nichts für sie ist.“

Der Vermittler wird kaum die Nachteile des Produkts ausgiebig vortragen. Schließlich hofft er auf eine satte Provision, die nicht selten bei zwölf Prozent und mehr liegt. Und hier liegt auch eine Schwierigkeit im Umgang mit diesen Produkten. So sieht es jedenfalls, der Fachanwalt für Kapitalmarktrecht, Mathias Nittel: „Das größte Problem ist die Schnittstelle Vermittler/Käufer.“ Der Vermittler weiß, dass er meistens einen eher uninformierten Kunden vor sich hat. Es liegt an ihm, ob er ihn über alle Risiken aufklärt und ihm schon zu Beginn den Prospekt überreicht, oder ob er, wie es laut Nittel in vielen Fällen geschieht, die Unterlagen erst bei Vertragsunterzeichnung überreicht, so dass der Kunde keine Zeit mehr für ein gründliches Studium hat.

Dabei bildet der Prospektinhalt für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung die Basis. Anhand der Aussagen lassen sich auf Anhieb schon mal die unwahrscheinlichsten Versprechen aussortieren. Lautet etwa die Renditeprognose auf acht Prozent und mehr, dann gehört das Papier in den Müll. Der Anbieter hat entweder schlecht kalkuliert oder er verniedlicht die tastsächlichen Kosten. Abgesehen von diesen plakativen Informationen, steckt der Teufel im Detail. Wer eines der seriösen Angebote heraus- filtern will, braucht Unterstützung.

Notfalls fachliche Hilfe in Anspruch nehmen

Um den Prospektinhalt beurteilen zu können, benötigt ein privater Anleger auf jeden Fall fachliche Hilfe bei der Beurteilung der Angebote. Die findet er zunächst bei den Experten der Verbraucherzentralen. Sie prüfen dann zum Beispiel, ob der Kunde genügend über die Risiken aufgeklärt worden ist. Larisch sagt: „Als Erstes muss genau das Risikoprofil des Anlegers analysiert werden.“ Mit anderen Worten: Kann er einen Totalverlust verkraften? Danach folgt eine Untersuchung des Angebots. „In jedem Fall“, so Larisch, „sollte eine Analyse von einer unabhängigen Stelle wie zum Beispiel Fondstelegramm oder Kapitalmarkt-Intern vorliegen.“

Eine Kontrolle der Berechnungen zeigt, ob das Rendite-Versprechen realistisch ist oder nicht. Kommen Zweifel auf, dann heißt es: Finger weg. Weiterhelfen kann wohl auch der Steuerberater. Auf jeden Fall sollte ein Experte den Prospekt bis ins Detail prüfen, bevor es zur Unterschrift kommt. Wer eine große Investition plant und ganz auf Nummer sicher gehen will, kann sich auch an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Juristen wenden. Er kennt sich mit den Fallstricken der Fondsbranche aus. Allerdings braucht er Zeit. Fachanwalt Nittel meint: „Für eine gründliche Prospektprüfung benötigen wir ein bis zwei Arbeitstage, eine grobe Einschätzung dauert einen Tag.“

Auch bei den Industrie und Handelskammern gibt es Hilfe. Sie nennen vereidigte Sachverständige, die sich mit der Materie auskennen. Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, ebenfalls Spezialist für Kapitalmarktrecht, der früher auch als Sachverständiger vor Gericht aufgetreten ist, empfiehlt: „Die Meinung des Sachverständigen sollte man sich unbedingt schriftlich aushändigen lassen.“

Viele Anleger, die ihrem Berater vertrauen, haben das Angebot nicht genügend geprüft und in einen Fonds investiert. Das böse Erwachen kam später. Die Renditen blieben aus. Manche Initiatoren stellten sogar Nachforderungen. Der Anleger sucht verzweifelt nach einem Ausweg aus dieser Beteiligung. Was tun? Hilfestellung kann zunächst wieder der Experte bei der Verbraucherzentrale geben. Er prüft, ob eventuell Formfehler beim Verkauf passiert sind. Das kann zum Beispiel der fehlende Hinweis auf das Widerrufsrecht sein. Oder der Vermittler hat seinem Kunden keine Hinweise auf Warnungen gegeben, die in der Presse veröffentlicht sind. Dazu gehören zum Beispiel kritische Berichte im Handelsblatt, in der Wirtschaftswoche, in der FAZ, in Finanztest oder in Kapitalmarkt-Intern.

Wird eine aufwendigere Recherche not-wendig, kann nur noch ein Anwalt helfen. Zwar arbeiten auch bei den Verbraucherzentralen hauptsächlich Juristen als Berater. Vor Gericht ziehen sie für ihre Kunden nur dann, wenn es sich um einen einfachen Fall von größerem Interesse handelt.

Will der Anleger seinen Fondsanteil loswerden, hat er nur die Chance, auf dem Zweitmarkt einen Käufer zu finden. Allerdings muss er dort Abschläge von 80 oder sogar 90 Prozent in Kauf nehmen. Als Plattform zum Kaufen günstiger Beteiligungen dürfte der Zweitmarkt kaum geeignet sein. Denn Fonds, deren Anteile verramscht werden, sind keine Empfehlung.

Ombudsstelle bietet Unterstützung

Geht es um Gebühren oder will ein Anleger seine Beiträge für einen Ansparfonds verringern, kann auch die Ombudsfrau des Verbands Geschlossene Fonds (VGF), Dr. Inga Schmidt-Syaßen, helfen, wenn es sich bei der betroffenen Gesellschaft um ein Mitglied des VGF handelt. Die Schlichtungssprüche der ehemaligen Richterin sind bis zu einem Beschwerdegegenstand von maximal 5 000 Euro bindend. Bei höheren Beträgen handelt es sich nur um eine Empfehlung.

Das Verfahren ist kostenfrei. Weiterer Vorteil: Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens ruht die gesetzliche Verjährung der Ansprüche. Allerdings kann die Ombudsfrau nur in begrenztem Umfang eingreifen. Sie selbst sagt: „Viele Beschwerden, die bei der Ombudsstelle eingehen, beziehen sich auf Prospektfehler oder die fehlerhafte Beratung durch Vermittler. Für beide Themen ist die Ombudsstelle jedoch nicht zuständig.“

Um dem Vermittler Fehler bei der Beratung nachzuweisen oder Formfehler im Prospekt, ist meist die Hilfe eines Fachanwalts nötig. Manche Verbraucherzentralen wie zum Beispiel die nordrhein-westfälische, geben Adressenlisten heraus.

In München tut man das nicht. Verbraucherschützer Larisch rät: „Betroffene sollten im Internet nach einschlägigen Gerichtsurteilen suchen. Die Anwälte, die diese Urteile erzielt haben, sind eine gute Wahl.“

Skeptisch steht er den Juristen gegenüber, die sich als Vertreter vieler Betroffener, die Schaden bei einem bestimmten Fonds erlitten haben, sehen. Manchmal haben sie mehr die Honorare im Blick als das Wohl der Anleger, zumal wenn die Sache kaum Aussicht auf Erfolg hat.

Andererseits gibt es auch Gemeinschaften geschädigter Anleger, die ihre Interessen mit Unterstützung eines Anwalts bündeln, um gemeinsam mit Erfolg Rechte einzu- fordern. Zurzeit jedenfalls zeigen sich die meisten Richter eher anlegerfreundlich bei ihren Urteilen. Das zeigt sich besonders in Fällen, bei denen es um Falschberatung geht. Für die Anwälte ist diese Behauptung schwer nachzuweisen.

Hat der Anleger seine Anteile beispielsweise bei einem Bankberater gekauft, ergeben sich vielleicht eher Ansatzpunkte für die gerichtliche Auseinandersetzung. Denn die Aufsicht über den Vertrieb durch Banken und Sparkassen ist strenger als bei freien Vermittlern. So dürfen Kunden bei angestellten Vermittlern nicht davon ausgehen, dass diese eine Provision kassieren. Klärt er darüber und über die Kickbacks nicht auf, begeht er einen Fehler. Anders bei den freien Vermittlern. Hierbei soll der Kunde wissen, dass sein Gegenüber eine Provision für seinen Lebensunterhalt benötigt. Für Anwalt Nittel eine weltfremde Regelung.

Verbraucherschützer fordern Schutz

Die Experten beim vzbv fordern einen besseren gesetzlichen Schutz für die Anleger. So spricht sich Referentin Dorothea Mohn dafür aus, den aktiven Vertrieb solcher Vermögensanlagen an Privatanleger zu verbieten. Denn die Komplexität und die mangelhafte Regulierung machen es den Verbrauchern nahezu unmöglich, die Werthaltigkeit und die Risiken dieser Produkte realistisch einzuschätzen. Es gibt keinen an der Börse gebildeten Kaufpreis, wie es bei offenen Fonds häufig der Fall ist. Im Gegensatz etwa zu Aktienfonds, bei denen das Fondsvermögen im Pleitefall geschützt ist, besteht bei den geschlossenen Fonds immer das Risiko des Totalverlusts. Auch Kapitalmarktrechts-Experte Nittel und Verbraucherschützer Larisch sind sich einig: „Diese Produkte braucht niemand.“

Marlene EndruweitFachjournalistin für Finanzenm.endruweit@netcologne.de

Info

Hinweise im Internet

Analysen und Warnlisten findet man bei:

• www.fondstelegramm.de

• www.markt-intern.de

Tipps für die Anwaltssuche:

• www.bankundkapitalmarkt.de

• Dr. Johannes Fiala:www.fiala.de

• Mathias Nittel:www.nittel.co

Verbraucherzentralen:

• www.vzbv.de

• www.verbraucherzentrale-bawue.de

• www.verbraucherzentrale-bayern.de

• www.vzhh.de

• www.vz-nrw.de

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