Hausratversicherung

Verträge aktualisieren

Eine geschmackvolle Einrichtung, aufwendige Elektronik und wertvollen Schmuck sowie seltene Kunstwerke gegen den Zugriff von Einbrechern und gegen die Zerstörung durch Feuer oder Wasser zu schützen, macht Sinn. Wird die Police aber nicht regelmäßig überprüft, kann es im Schadensfall eine böse Überraschung geben, wenn die Versicherung nicht zahlen will.

Da ruht sie nun sorgfältig abgeheftet im Ordner Sachversicherungen und niemand denkt mehr an sie, bis das Unglück geschieht: Diebe räumen die Wohnung aus, ein Rohrbruch zerstört teures Mobiliar oder – wenn es ganz schlimm kommt – ein Feuer bricht aus. In allen Fällen hilft eine gute Hausratversicherung. Die Hausratversicherung gehört zu den beliebtesten und wichtigsten Versicherungen überhaupt. Etwa drei Viertel der Deutschen Haushalte verfügen über eine solche Police. Sie wird nötig, wenn man den Verlust des Hausrats nicht aus eigener Kraft ersetzen kann oder will. Eine Hausratversicherung schützt, allerdings immer nur entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungen. Daher kann es beim Schadensfall ein böses Erwachen geben, wenn zum Beispiel die Versicherungssumme nicht mehr stimmt oder Leistungen nicht Bestandteil des Vertrags sind.

Seit Abschluss des Vertrags haben sich wahrscheinlich viele neue und vielleicht auch wertvolle Dinge angesammelt. Ein teures Ledersofa, eine technisch perfekte Küche, wertvolle Kunst oder hoch gerüstete Elektronik wurden angeschafft. Das alles hat seinen Preis und erhöht im Schadensfall den Verlust. Deshalb rät Helge Kühl, Versicherungsmakler im schleswig-holsteinischen Neudorf-Bornstein: „Die Hausratpolice sollte man alle fünf bis sechs Jahre überprüfen. Wichtig ist es festzustellen, ob eine Unterversicherung vorliegt und im Schadensfall eine Neuwertentschädigung vorgesehen ist.“

Folgenreiche Unterversicherung

Welcher Nachteil sich aus einer Unterversicherung ergibt, zeigt dieses Beispiel: Nach dem Einzug ins eigene Heim und beim Abschluss des Vertrags betrug der Wert der Einrichtung und die Höhe der Versicherungssumme 50 000 Euro. Heute würde man für den Hausrat das Doppelte bezahlen. Allein der Teppich hat 3 000 Euro gekostet. Ein Wasserschaden zerstört ihn, die Versicherung zahlt aber in Relation zur Versicherungssumme nur die Hälfte des Wertes, also 1 500 Euro. Um beim nächsten Unglück die volle Entschädigung beanspruchen zu können, sollte die Versicherungssumme aktualisiert werden. Wer über eine durchschnittliche Einrichtung verfügt, kann zum Beispiel etwa 650 Euro pro Quadratmeter versichern. Viele Versicherungen schließen dann eine Unterversicherung aus. Gehören Antiquitäten zur Einrichtung oder besonders wertvolle Bilder, muss der Besitzer individuelle Vereinbarungen mit der Versicherung treffen.

So mancher Berater empfiehlt, Verträge älteren Datums wegen angeblicher Vorteile zu behalten und nur die Versicherungssumme hochzusetzen. So taucht zum Bespiel Glasbruch in den aktuellen Bedingungen nicht mehr auf. Früher war die zerbrochene Fensterscheibe mit versichert. Doch handelte es sich damals nur um Einfachglas. Doppelverglasung ist heute Standard, bei Neubauten sogar dreifach. Für kaputte Fensterscheiben oder einen zerbrochenen Glastisch gibt es keinen Ersatz mehr. Dafür ist inzwischen eine Extraversicherung notwendig. Bei Verbraucherschützern stößt sie allerdings eher auf Ablehnung. Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern in München, meint dazu: „Eine Glasversicherung lohnt sich meistens nicht. In der Regel sind nur zwölf Quadratmeter Glas versichert. Für Kratzer beispielsweise kommt die Versicherung nicht auf.“

Radfahrer wissen, dass die alte Versicherungspolice auch Ersatz für ein gestohlenes Fahrrad bis zu einer Summe von knapp 260 Euro beinhaltet. Bedingungen neueren Datums schließen Fahrraddiebstahl meistens aus. Je nach Güte des Stahlesels kann sich eine Extraversicherung durchaus lohnen.

Alte Verträge anpassen

Grundsätzlich aber lohnt sich die Aktualisierung des Vertrags. Zwar können sich die Bedingungen je nach Anbieter unterscheiden, in den meisten Fällen aber schließen die Verträge wesentlich mehr Gefahren mit ein. Dazu gehören:

• Schäden durch Vandalismus nach Einbruch

• Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten (auch Grill) bis zur Versicherungssumme, früher galt hier die Obergrenze wie bei Fahrrädern

• Schäden an Tiefkühl- und Gefriergut infolge eines Stromausfalls

• Schäden durch Phishing bei Online- Banking bis 1 000 Euro (HUK Coburg)

• Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung zum Beispiel nach einem Großbrand

• Im Urlaub ist das Reisegepäck je nach Versicherung in unterschiedlichen Grenzen gegen Diebstahl versichert, ausgenommen beim Zelten und im Auto. Allerdings gibt es weitere Ausnahmen, zum Beispiel wenn sich der Koffer nicht im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.

• Die Versicherer verzichten weitestgehend auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Schadens

Zumeist gute Konditionen

Makler Kühl, der mit seiner Sachkenntnis auch den Verbraucherzentrale Bundesverband berät, urteilt: „Inzwischen sind die Konditionen für Hausratversicherungen sehr gut.“ Im Großen und Ganzen stimmen die Bedingungen bei den verschiedenen Gesellschaften überein. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen. Dazu Kühl: „Die entscheidende Frage ist: Was brauche ich?“ So sollten Computer- und Technikfreaks darauf achten, dass zum Beispiel Schäden, die aus Blitzeinschlägen entstehen können, miteingeschlossen sind. Schlägt der Blitz direkt in den teuren Flachbildschirm ein, zahlt die Versicherung. Anders sieht es bei indirekten Einschlägen aus. Das ist dann der Fall, wenn der Blitz in eine Leitung einschlägt und so Schäden in der Umgebung verursacht. Manche Gesellschaften schließen diese Überspannungsschäden mit ein, andere nicht. Doch fast immer ist der Überspannungsschutz Bestandteil der Top-Tarife. Es lohnt sich also, die Bedingungen für die Police genau zu studieren, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt.

Diskussionen um die Erstattung sind der Hauptgrund, weshalb sich Versicherte an die Verbraucherschützer wenden, berichtet Straub: „Die Gesellschaften streiten sich mit ihren Kunden nicht um einen Füllfederhalter. Am häufigsten gibt es Klagen, wenn es um die Höhe der Entschädigung für Wertgegenstände geht.“ In diesem Punkt unterscheiden sich die Konditionen der Versicherer häufig. Als allgemeine Entschädigungsgrenze gelten 20 Prozent der Versicherungssumme.

Entschädigungsgrenzen und tarifliche Abstufungen

Zusätzlich gelten für einige Wertsachen, die außerhalb eines Wertsicherungsschranks aufbewahrt werden, bestimmte Entschädigungsgrenzen. Die Versicherer und die Konditionen:

Asstel: 1 000 Euro für Geld und Kreditkarten, 2 500 für Urkunden wie Sparbücher, 20 000 Euro für Schmuck, Edelsteine und anderes.

HUK 24: Classic: 1 500 Euro für Geld und Kreditkarten, 5 000 Euro für Urkunden wie Sparbücher, 30 000 Euro für Schmuck, Edelsteine und anderes.

Alte Leipziger: 2 000 Euro für Bargeld und Kreditkarten, 2 000 Euro für Urkunden, wie Sparbücher, 25 000 Euro für Schmuck, Edelsteine und anderes.

Haftpflichtkasse Darmstadt: 3 000 Euro für Geld und Kreditkarten, 10 000 Euro für Urkunden wie Sparbücher, 40 000 Euro für Schmuck, Edelsteine und anderes.

Noch deutlicher zeigen sich Unterschiede zwischen den Tarifen. Die Entscheidung für den billigsten Tarif kann sich als teurer Irrtum herausstellen. Ein Beispiel dafür ist der Basistarif des Internet-Versicherers HUK 24. So stehen, anders als im Classic-Tarif, nur 750 Euro für Bargeld und Kreditkarten, 1 500 Euro für Urkunden wie Sparbücher und 12 000 Euro für Schmuck, Edelsteine und anderes als Entschädigungssummen zur Verfügung.

Die Beiträge der beiden Tarife liegen aber kaum auseinander. Für den Hausrat in einer 55 Quadratmeter großen Wohnung in München zahlt der Besitzer 33 Euro für den Basis-Tarif und nur sieben Euro mehr für den deutlich besseren Classic-Tarif. Geht es darum, seine Hausratversicherung zu aktualisieren, sollte man auflisten, welche Dinge besonders schützenswert sind und sich dann für die entsprechende Police entscheiden. Verbraucherschützer Straub warnt: „Von Basistarifen raten wir im Allgemeinen ab. Sie sind zu schwach. Für wenig mehr Geld bekommt man einen besseren Schutz.“

Eindeutige Belege sicher aufbewahren

Um sich seinen Ansprüche im Schadensfall zu sichern, sollte der Versicherte Wert- gegenstände wie Schmuck, Uhren, Bilder oder teure Teppiche unbedingt fotografieren und möglichst schriftliche Unterlagen wie Rechnungen und Expertisen zum Beispiel in einem feuerfesten Schrank sorgfältig aufbewahren. Nur so kann er im Schadensfall seiner Versicherung beweisen, dass diese Dinge tatsächlich in seinem Besitz waren.

Problematisch wird es, wenn das Haus sich in der Nähe eines Gewässers befindet. Denn gegen Überschwemmungsschäden und andere Naturkatastrophen hilft nur eine Elementarversicherung. Dabei sind Sturmflut- und Grundwasserschäden sogar ausgeschlossen. Aber selbst den eingeschränkten Schutz gestehen die Gesellschaften eigentlich nur in Fällen zu, bei denen die Gefahren sehr begrenzt sind. Wer in einem betroffenen Gebiet wohnt, wird diese Versicherung meist nicht bekommen. Das Risiko ist den Versicherern zu groß.

Marlene EndruweitFachjournalistin für Ökonomiem.endruweit@netcologne.de

Info

Anzeigepflicht

Auch wenn die Hausratpolice auf dem neuesten Stand ist, muss die Versicherung über bestimmte Ereignisse informiert werden. Dazu gehören:

• Der Besitzer der versicherten Wohnung ist länger als 60 Tage am Stück abwesend.

• Es wird ein Gerüst am Haus aufgestellt.

• Ein Umzug muss gemeldet werden. Die neue Wohnung ist automatisch 14 Tage mitversichert.

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