BZÄK-Bundesversammlung

Reformen ja – Systemwechsel nein

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Im Zeichen der anstehenden Regierungsbildung positionierten sich die Delegierten auf der BZÄK-Bundesversammlung. Ihre Kernforderungen: Reformen für das duale System von GKV und PKV, eine Stärkung der Freiberuflichkeit und eine demografiefeste Ausrichtung von Berufsstand und Gesellschaft.

„Wir stehen vor wichtigen Weichenstellungen“, erklärte Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, in seinem Bericht vor den Delegierten. Vor dem Hintergrund der Koalitionsverhandlungen stelle sich die Frage nach der Weiterentwicklung des Krankenversicherungssystems. „Für uns ist jede Form der Bürgerversicherung unakzeptabel“, machte Engel deutlich und appellierte an die Politiker: „Lasst die Hände vom dualen Krankenversicherungssystem!“ Trotzdem sei das System von GKV und PKV reformbedürftig, sagte er und verwies auf das BZÄK-Konzept einer reformierten Dualität: „Reformen ja – Systemwechsel nein.“

Europa erlange laut Engel für die zahnärztliche Standespolitik eine immer größere Bedeutung. So sollen alle EU-Mitgliedstaaten ihr Berufsrecht auf Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben überprüfen. Letztlich gerate damit die Freiberuflichkeit auf den Prüfstand. Freiberufler und ihre Wirtschaftskraft seien aber nicht zu unterschätzen, es sei ein Fehler, deren Strukturen zu zerstören.

Engel stellte weitere berufspolitische Schwerpunkte heraus: So habe der Berufsstand den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zur GOZ-Verfassungsbeschwerde gegen den Punktwert mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Alle weiteren Bemühungen hin zu einem besseren Ergebnis würden aber unterstützt. Über die neue GOZ-Analyse solle mehr Transparenz über die Auswirkungen der GOZ-Novelle erzielt werden. Das Thema Korruption werde ein wichtiges gesundheitspolitisches Thema auch in der kommenden Legislaturperiode darstellen. Die Standespolitik müsse dafür sorgen, dass negative Auswirkungen auf die Zahnärzteschaft möglichst gering ausfallen. Es müssten aber auch jegliche Ansätze von Korruption im Berufsstand selbst unterbunden werden.

Engel ging ferner auf die Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung ein. In der neuen Legislaturperiode müsse es – ganz im Sinne des zahnärztlichen AuB-Konzepts – darum gehen, für diese Menschen ein zahnärztliches Präventionsmanagement gesetzlich zu verankern. Dazu gehöre auch das Thema „Barrierearmut in den Praxen“. Ebenso gehe es darum, die Versorgung von Kleinkindern zu verbessern, hierzu werde die Zahnärzteschaft in Kürze ein Konzept vorlegen.

Ganz wichtig war dem Präsidenten die Weiterentwicklung der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Scharf kritisierte er die wachsenden Versozialrechtlichungs- und Deprofessionalisierungstendenzen. Engel prangerte die Tendenz der Politik an, immer mehr Themen und Kompetenzen aus dem Berufsrecht und der originären Zuständigkeit der Kammern ins Sozialrecht zu überführen. Es gelte, die Kammerarbeit auf ein sich veränderndes Umfeld abzustimmen.

Engel: „Nur durch unsere Freiberuflichkeit und eine gelebte professionelle Selbstverwaltung sind wir in der Lage, Eigenverantwortung durch Kompetenz zu leben und unseren Teil zu einem modernen und zeitgemäßen Gesundheitssystem zu übernehmen.“

Das Gemeinwohl im Blick

BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich unterstrich in seinem Bericht die Bedeutung der Zahnärztekammern. Dazu gehöre die Berücksichtigung des Gemeinwohls bei gleichzeitiger Interessenvertretung, die Einhaltung berufsethischer Normen und Patientenrechte, Qualitätsförderung und Wissenschaftlichkeit. Bei der Patientenberatung gehe es um Qualitätssicherung und die Evaluation von Informationen, bei der Erarbeitung von Patienteninformationen müssten die Kammern gemeinsam mit der Wissenschaft die fachliche Kompetenz des Berufsstands herausstellen. Zu den versorgungspolitischen Herausforderungen gehöre die Umsetzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes, zum Beispiel sollten gemeinsame Fortbildungen von Kammern und KZVen organisiert werden. Ferner forderte Oesterreich eine klare Grenzziehung zwischen Delegation und Substitution, vor allem bei der Umsetzung des AuB-Konzepts. Die Kammern hätten auch eine tragende Bedeutung bei Konzepten zur Zukunft des Berufsstands, etwa bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Versorgung im ländlichen Raum oder bei der Rekrutierung von berufspolitischem Nachwuchs.

Vertrauen schaffen

In seinem Bericht verwies Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz darauf, dass immer mehr Zahnärzte in das Angestelltenverhältnis streben. Dies berge aber auch Gefahren, zum Beispiel dann, wenn sich in großen Zentren Dritte in das Arzt-Patienten-Verhältnis einmischten. Es gelte, bei jungen Kollegen Vertrauen zu schaffen und sie zu motivieren, auch eigene Praxen zu gründen, etwa im Rahmen der Berufskundevorlesungen. Benz ging weiter auf die Notwendigkeit von Bürokratieabbau, auf die postgraduale Fortbildung und auf das Thema Ausbildungspraxen ein. Letzteres hänge allerdings an der immer noch stockenden Novellierung der Approbationsordnung. Ein weiteres Anliegen des Vizepräsidenten war die Qualität der Versorgung. Es gelte, Konzepte der Qualitätsförderung im Berufsstand zu diskutieren und gemeinsam mit der KZBV Konzepte umzusetzen. Wichtig sei auch eine entsprechende Kommunikationsstruktur, etwa der offene und selbstbewusste Umgang mit kritischen Ereignissen oder beim Fehlermanagement – wie bei „Jeder Zahn zählt“.

Prävention beispielhaft

Daniel Bahr gab als scheidender geschäftsführender Bundesgesundheitsminister einen Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode. Er hob die sachliche, verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Berufsstand hervor und unterstrich die Rolle der Zahnärzteschaft bei der Prävention. Die Politik habe am Beispiel der Zahngesundheit gelernt, wie wichtig es sei, zur Prävention zu sensibilisieren und eine Gruppenuntersuchung zu einem Thema zu machen. Das Präventionsgesetz sei leider in der Legislaturperiode im Bundesrat „hängengeblieben“, bedauerte Bahr. Dafür sei aber die GOZ-Novelle umgesetzt worden. Wichtig sei laut Bahr dabei, dass keine Öffnungsklausel implementiert wurde. Wegen der Intervention des Bundesrates hätten aber keine weiteren Interessen des Berufsstands durchgesetzt werden können. Entscheidend sei gewesen, so der Minister, mit der GOZ auch weiterhin eine freiheitliche Gebührenordnung zur Verfügung zu haben.

Als weitere Errungenschaften nannte Bahr die Abschaffung der strikten Budgetierung und erste Schritte bei der Umsetzung einer aufsuchenden vertragszahnärztlichen Betreuung von Pflegebedürftigen. Die Zahnärzte hätten hier einen „Fuß in der Tür“, die Maßnahme könne als erste Antwort auf die Probleme des demografischen Wandels verstanden werden.

Der Bürgerversicherung erteilte Bahr eine klare Absage. Um eine weiterhin hervorragende Versorgung der Patienten zu gewährleisten, solle am dualen Krankenversicherungssystem festgehalten werden. Großes Interesse zeigte der Minister daran, dass die Freiberuflichkeit als Garant des Gesundheitswesens erhalten bleibt. Freiberufler seien auch keine Amtsträger einer gesetzlichen Krankenkasse. Besorgt zeigte er sich über die Entwicklungen beim BFB. Ferner sprach sich Bahr für die Novellierung der Approbationsordnung aus und erteilte Bachelor- und Masterabschlüssen in der Zahnmedizin eine Absage: „Das Staatsexamen wird erhalten!“

Die neue Vorsitzende des FVDZ, Dr.-medic/IfM Timisoara Kerstin Blaschke, nutzte die Gelegenheit, sich den BZÄK-Delegierten vorzustellen und betonte den Schulterschluss mit den zahnärztlichen Körperschaften. Ihr vorrangiges politisches Ziel sei die Bewahrung der Freiberuflichkeit.

Katalog an Forderungen

Die Aussprachen auf der Versammlung waren geprägt durch intensive Debatten, geschickt moderiert durch den Versammlungsleiter Dr. Thomas Breyer. Die Delegierten formulierten folgende Forderungen an die Bundesregierung für die neue Legislaturperiode (verkürzte Wiedergabe):

• Das Gesundheitswesen soll weiterentwickelt werden mit dem Ziel, das duale System von GKV und PKV zukunftsfest zu machen.

• Die freiberufliche Selbstständigkeit muss gefördert werden.

• Die GOZ muss an die Anforderungen einer wissenschaftlich fundierten und präventionsorientierten Zahnheilkunde angepasst werden, der Punktwert ist regelmäßig zu überprüfen, eine Evaluation mit dem ausschließlichen Ziel einer fiskalischen Mengenbegrenzung ist systemwidrig.

• Die neue Approbationsordnung ist endlich umzusetzen.

• Innerhalb der GKV ist ein System befundabhängiger Festzuschüsse mit Kostenerstattung für weitere Bereiche der Zahnheilkunde anzustreben.

• Maßnahmen zum Bürokratieabbau sind umzusetzen.

Zuvor hatten die Delegierten einen Leit-antrag des Bundesvorstands zur Stärkung der BZÄK und der Kammern als Träger zahnärztlicher Selbstverwaltung abgelehnt (siehe dazu $(LB115436:Leitartikel Dr. Engel))$

Die Versammlung fasste zahlreiche Beschlüsse zu gesundheitspolitischen Themen. So sprachen sich die Delegierten dafür aus, keinen separaten Sonderstraftatbestand für Heilberufler in Sachen Korruption zu schaffen. Zur Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen soll ein zahnärztliches Präventionsmanagement im SGB V eingeführt werden. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen sollen schon für die Null- bis Dreijährigen gesetzlich greifen. Die GOZ soll weiterentwickelt werden, eine Einheitsgebührenordnung für den GKV- und PKV-Bereich wird abgelehnt.

Sorgen bereitete den Delegierten die Entwicklungen im Bundesverband der Freien Berufe (BFB). Sie sprachen sich eindeutig für den Erhalt des Verbands aus, eine Auflösung müsse verhindert werden. Sie forderten Bundesregierung und EU-Kommission dazu auf, Bestrebungen in der EU entgegenzutreten, die Freien Berufe für mehr Marktwachstum zu opfern.

Debatten gab es auch über ureigene berufspolitische Themenfelder. Auf Ablehnung stieß die Akademisierung bei zahnärztlichen Hilfsberufen wie der Bachelor-DH. Der Vorstand wurde aufgefordert, sich gegenüber überzogenen Hygieneempfehlungen des RKI zu positionieren, bürokratische Mehrbelastungen für Praxen bei neuen Bestimmungen sollten transparent dargestellt werden.

Monitoring

Ferner standen formelle Aspekte auf der Tagesordnung. So erfolgten im Rahmen des regelmäßigen Monitorings von Satzung und Geschäftsordnung redaktionelle und inhaltliche Anpassungen an aktuelle Erfordernisse. Intensive Vorarbeiten dazu waren im BZÄK-Satzungsausschuss unter der Leitung des hessischen Kammerpräsidenten Dr. Michael Frank erfolgt. Im Rahmen der Beratungen über den Haushalt wurde dieser als ausgeglichen festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Für die reibungslose Organisation der Versammlung sorgte das Team der BZÄK-Verwaltung unter der Leitung von Hauptgeschäftsführer RA Florian Lemor.

In seinem Schlusswort forderte Präsident Engel die Delegierten auf, die Aufgaben-stellung der Selbstverwaltung intensiv im Auge zu behalten. Angesichts wachsender staatlicher Regulierungstendenzen in den Berufsstand hinein gerate die Freiberuflichkeit immer stärker in Gefahr. Auch im Hinblick auf die neue Regierungsbildung gewinne das Thema an Bedeutung. Engel: „Befassen Sie sich mit der Stärkung der Selbstverwaltung, solange Sie es noch können. Wir müssen weitsichtig agieren und die Verantwortung wahrnehmen, die wir als Vertreter des Berufsstands innehaben.“

Die politischen Beschlüsse der Bundesversammlung sind im vollen Wortlaut unterwww.bzaek.deabrufbar

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