KBV-Positionspapier

Freiheit hat ihren Preis

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bringt sich mit einem Positionspapier für die Bundestagswahl im Herbst in Stellung. Mit Wahltarifen will sie Arztbesuche steuern. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen darin einen direkten Zugriff auf den Geldbeutel der Patienten.

Die Vertreterversammlung der KBV billigte das Positionspapier Anfang März. Herzstück sind die von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler vorgeschlagenen drei Wahltarife für gesetzlich Versicherte, um Arztbesuche stärker zu steuern. Der Gesetzgeber solle den Weg für die Wahltarife bei der Krankenkasse freimachen, forderte er. Die Kassenärzte wollen damit nach eigenen Worten zur Stärkung des Sicherstellungsauftrags beitragen. Sie hoffen, vor allem die Besuche bei Fachärzten reduzieren zu können. „Wenn die Niedergelassenen noch stärker darüber klagen, dass sie nicht genug Zeit für den einzelnen Patienten haben, dann spielt auch hier die Frage der Inanspruchnahme eine Rolle“, sagte Köhler. „Mit unserem Modell ließe sich das Ziel der Steuerung verwirklichen.“

Immer erst zum Hausarzt

Als Standard soll der Wahltarif I angeboten werden. Darin muss der Patient sich für jeden Gang zum Facharzt eine Überweisung von seinem (frei wählbaren) Hausarzt holen. Geht er ohne Überweisung zum Dermatologen oder zum Orthopäden, muss er die Behandlung per Rechnung begleichen. Den Betrag kann er sich aber von seiner Kasse wieder erstatten lassen.

Im Wahltarif II hat der Patient die freie Wahl sowohl bei Haus- als auch bei Fachärzten, braucht also auch für letztere keine Überweisung. Allerdings fällt nur die hausärztliche Versorgung unter das Sachleistungsprinzip. Für den Facharzt gilt die Kostenerstattung. Zudem soll in diesem Tarif der Versicherte gegebenenfalls mit einer Eigenbeteiligung zur Kasse gebeten werden.

Das Premiummodell in Köhlers Dreiklang ist der Wahltarif III: Freie Haus- und Facharztwahl nach dem Sachleistungsprinzip. Allerdings muss für die volle Freiheit ein Zusatzbeitrag geleistet werden. Auf der elektronischen Gesundheitskarte soll vermerkt werden, wenn sich der Versicherte für einen Tarif entschieden hat, der über den Standard hinausgeht.

Unterstützung fand Köhlers Modell beim Hartmannbund. In erster Linie sei das dreistufige Modell geeignet, den Versicherten zu verdeutlichen, dass eine Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen auch unterschiedliche Kosten nach sich zieht, sagte Verbandschef Dr. Klaus Reinhardt der „Ärzte Zeitung“. Beim GKV-Spitzenverband wiederum stieß der Vorschlag auf wenig Gegenliebe. „Ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Sachleistungsprinzip“, machte Verbandssprecher Florian Lanz deutlich. „Eigenbeteiligungen oder Vorauskasse als Preis für die freie Arztwahl lehnen wir ab.“ Kostenerstattung sei der erste Schritt hin zum direkten Zugriff auf das Portemonnaie des Patienten.

Ja zu Selektivverträgen

Köhler machte sich zudem – natürlich zur Stärkung des Sicherstellungsauftrags – für Selektivverträge stark. Sie könnten einen wertvollen Beitrag leisten, denn sie böten die Möglichkeit, echte Innovationen zu identifizieren und zu erproben. „Dies sehen wir als KBV als die eigentliche Aufgabe und die große Chance von Selektivverträgen, dazu bekennen wir uns eindeutig“, sagte der oberste Kassenarzt. Die KBV hofft, dass über die Selektivverträge die Versorgung aller gesetzlich Versicherten verbessert wird. Bewährt sich die selektive Leistung, soll sie in den Kollektivvertrag übernommen werden, beschlossen die Delegierten.

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