Frühjahrstagung DAZ und VDZM

Mehr Engagement für die Pflegebedürftigen

In Frankfurt trafen sich der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) und die Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) mit Vertretern der Pflegeberufe um über „Mundgesundheit von Pflegebedürftigen“ zu sprechen.

Prof. Dr. Bernd Wöstmann vom Universitätsklinikum Marburg wies auf die zunehmende Bedeutung der Alterszahnmedizin hin. Er appellierte, bei der Versorgung mit Zahnersatz beziehungsweise Prothesen in erster Linie darauf zu achten, dass die Versorgung von den pflegebedürftigen Menschen selbst einfach gepflegt werden könne. Wöstmann kritisierte, dass bisher kaum praktikable Konzepte für die Mundgesundheitspflege von Pflegebedürftigen vorlägen. Wobei es auch nicht das „eine Konzept“ gebe. Vielmehr müsse man bei der Versorgung den Einzelfall sehen. Und: Die Akteure im Gesundheitswesen könnten die Versorgung nicht von selbst verbessern, dass könne letztlich nur die Politik bestimmen. Politikern müsse beständig vor Augen geführt werden, dass Mundgesundheitsmaßnahmen die Gesamtgesundheit beeinflussten und so letzlich Kosten gespart werden könnten.

Eingriffe in den Mundraum

In einer angeschlossenen Podiumsdiskussion wies Mechthild Plümpe, Pflegedienstleiterin Häusliche Kranken- und Seniorenpflege in Wiesbaden, auf die Sensibilität des Mundraums hin. Ein Eingriff sei für einen Demenzkranken ein regelrechter „Eingriff in die Intimsphäre“ und mitunter sogar als „Akt der Gewalt“ zu betrachten.

Thomas Bodmer vom Vorstand der DAK- Gesundheit forderte die Zahnärzteschaft auf, Leitlinien für Prävention und Behandlung Pflegebedürftiger auszuarbeiten und über die KZBV in den G-BA einzubringen. Zudem müsse die Mundgesundheit in den Ausbildungsrichtlinien der Pflegekräfte noch stärker verankert werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen solle verstärkt prüfen, ob die Mundpflege in der ambulanten und stationären Pflege „in Ordnung“ sei, so Bodmer.

Klaus-Dieter Schulz, Vorstand des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, berichtete, dass die Mundpflege in Hessen – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern – ein nicht-abwählbarer Teil der Grundpflege im Pflegeleistungskatalog sei. Sprich, die Angehörigen haben keine Möglichkeit, die Mundpflege aus dem Leistungskatalog zu streichen. Schulz plädierte für eine bundesweite Regelung, was zur Grundpflege gehöre und was nicht.

Konzept zur Verorgung liegt bereits vor

Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der BZÄK, lobte die Initiative der Veranstalter: „Seit ich mich mit dem Thema Alterszahnheilkunde beschäftige, habe ich es noch nicht erlebt, dass alle Player an einen Tisch geholt werden.“ Mit dem „AuB-Konzept“ von BZÄK und KZBV liege bereits ein gutes Konzept zur Versorgung vor. Benz appellierte, die Fortbildungsangebote zum Thema Mundgesundheit für Pflegekräfte stärker zu strukturieren.

Dr. Uwe Niekusch, vom Bundesverband der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, sprach sich dafür aus, die erfolgreiche Gruppenprophylaxe mit einem möglichen § 21a SGB V auch auf die Pflegebedürftigen zu erweitern.

Hier kritisierte Dr. Jochen Bauer, Vorsitzender der VDZM, dass viele nicht-examinierte Kräfte Pflegeleistungen durchführten.

Dr. Harald Strippel, Fachgebietsleiter Zahnmedizinische Versorgung beim MDS, ging es vor allem um die häusliche Pflege. Er setze sich dafür ein, dass bei der Pflegebegutachtung der Zahnstatus erhoben werde und es einen zahnmedizinischen Eingangsbefund beim Beginn ambulanter und stationärer Pflege gebe. Zudem sollten seiner Meinung nach zahnmedizinische Inhalte in die Pflegeprüfung aufgenommen werden.

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