Leitartikel

Brüssel ist nicht weit weg

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wie nah ist uns Zahnärzten eigentlich das Thema Europa? Wie spezifisch wirkt die ehemals für die Produktion von Kohle und Stahl gedachte, später zur umfassenden ordnungspolitischen Instanz aus-geweitete Europäische Gemeinschaft auf die Belange unseres nationalen Gesundheitswesens? Ist Brüssel berufspolitisch und logistisch für uns tatsächlich so weit weg, wie es manche Tresengespräche angesichts des Unmuts über die schwierige wirtschaftliche Lage mancher Nachbarstaaten vermuten lassen?

Dass in Brüssel mehr angestrebt wird als der Erhalt des von Adenauer und DeGaulle einst beschlossenen Völkerfriedens, ist inzwischen Allgemeinplatz. Wenn gestritten wird, dann eher darüber, ob wir mit aus- geprägterem Nationaldenken heute nicht besser dastünden. Aber mal im Ernst: Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass im geeinten Europa noch vor weniger als 70 Jahren erbitterte Kriege geführt wurden, sind Wettbewerbsfreiheit und freier Ex- und Import sicherlich für Europas Gemeinschaft, und damit auch für jeden von uns, durchaus profitabel.

Weniger bewusst ist, welche Auswirkungen die Brüsseler Bürokratie für freiberufliches Unternehmertum – und genau darunter fallen auch Zahnarztpraxen – haben können. Die Folgen der EU-Wirtschaftspolitik für unsere Tätigkeit als Zahnarzt wirken oft abstrakt und bei oberflächlicher Betrachtung dem einen oder anderen wenig bedeutend. Dass das anders ist, bezeugen die An-strengungen derjenigen, die den Berufsstand auf europäischer Ebene vertreten. Hier ist für die Freien Berufe jüngst ein Erfolg erzielt worden, den auch die zahnärztliche Versorgung in Deutschland als positive Rahmenentwicklung verbuchen kann: Der am 9. Januar in Brüssel beschlossene „Europäische Aktionsplan Unternehmertum 2020“, der angesichts anhaltender Wirtschaftskrise Wachstum und Beschäftigung ankurbeln soll, plant ausdrücklich auch den Bürokratieabbau im Feld der Freiberufler.

Gleich mehrfach hat die Kommission auf die Gruppe der Freien Berufe Bezug ge- nommen. Hier wird etwas festgezurrt, das auf nationaler Ebene leider immer wieder offen diskutiert wird: Die besondere Rolle der Freien Berufe für das Allgemeinwohl und das Wirtschaftsgefüge der Europäischen Union wird in Brüssel ausdrücklich anerkannt.

Es bei diesem von uns und anderen Freien Berufen in Brüssel errungenen Erfolg zu belassen, wäre aber nicht genug. Eine Arbeitsgruppe, die unter der Führung der Kommission die spezifischen Bedürfnisse der Freien Berufsgruppen ermitteln soll, wird Gelegenheit bieten, die Forderungen, wie sie der CED als Organisation der Zahnärzte in seiner Charta der Freien Berufe bereits vorformuliert hat, noch besser zu platzieren.

Selbst wenn der große Wurf, nämlich im Rahmen unserer berufspolitischen Arbeit die Europäische Charta in den politischen Aktionsprozess einzubauen, bisher nicht umgesetzt werden konnte, wird die Arbeitsgruppe sich mit der Thematik weiter befassen. Hier kann eine Basis geschaffen werden, die die Bedeutung unserer Freiberuflichkeit auch für nationale politische Denkstrukturen sattelfester macht. Das ist ein Beispiel dafür, dass Brüssels Politik, der sozialpolitische Auswirkungen nach wie vor abgesprochen werden, faktisch längst das weite Feld nationaler Gesundheitsversorgung beeinflusst.

Für uns Deutsche ist diese EU-weite Anerkennung der Freien Berufe als eigene Kategorie kleiner und mittlerer Unternehmen sicherlich ein Fortschritt, der Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen zumindest aufhalten kann. Wenn es gelingen sollte, den Abbau bürokratischer Hürden für unsere Berufsgruppen nicht nur mit nationaler Einsicht und Logik, sondern auch mit dem ausdrücklichen Willen europäischer Rahmenpolitik angehen zu können, macht das berufspolitische Arbeit zur Verbesserung des Praxisalltags einfacher. Das ist ein Vorgang, der sich nach meiner Überzeugung angesichts maroder Rahmenbedingungen, die unter einer Bürgerversicherung sicherlich noch prekärer werden dürften, schon bald als wertvoll erweisen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer

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