Kommunikation mit der Bank

Missverständnisse schnell ausräumen

Eine nicht ausreichende Kommunikation zwischen Bank und Kunde sorgt immer wieder für Verstimmungen zwischen den Geschäftspartnern. Kurzfristiges Nachfragen kann sich daher für beide Seiten lohnen.

Susanne T. war seit mehr als zwei Jahrzehnten die rechte Hand ihres Mannes in seiner Zahnarztpraxis, die er bereits in der zweiten Generation betrieb. Nach dem Ableben ihres Mannes vor einem halben Jahr versucht Frau T., sich auch in jene finanziellen Einzelheiten der Praxis einzuarbeiten, die im Zusammenhang mit der Hausbank ihres Mannes stehen und bei denen sie ihr Mann offenbar nicht in allen Punkten eingeweiht hat. Dazu gehören vor allem die Finanzierungsfragen der vermieteten Immobilie, die beide Ehepartner gemeinsam vor rund fünfzehn Jahren gekauft und finanziert haben. Die Unterschrift von Frau T. unter den damaligen Kreditvertrag ist daher auch so ziemlich die einzige Erinnerung, die sie im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung noch hat. Ihr Mann wollte sie mit weiteren Einzelheiten darüber hinaus offensichtlich nicht belasten.

Dies gilt auch für die Verwaltung des Hauses, mit der seit Jahren ein Hausverwalter beauftragt ist, der bisher ausschließlich an den Ehemann berichtet hat. Im Ergebnis scheint zumindest die wirtschaftliche Seite dieser Immobilienanlage erfolgreich gewesen zu sein: Das Gebäude ist derzeit nur noch mit einer Grundschuld von 20 000 Euro belastet, der ein Darlehen in etwa gleicher Höhe bei der Hausbank, zu deren Gunsten auch die Grundschuld eingetragen ist, gegenübersteht.

Weitere finanzielle Belastungen existieren nicht, so dass Frau T. sich kürzlich an die Bank wandte, um diese zu einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung und zu einer Löschung der Grundschuld zu bewegen, da sie die Immobilie zukünftig ohne finanzielle Belastung weiterführen will. Im Gegenzug, so lautete ihr Vorschlag, würde sie dem Kreditinstitut einen Betrag von 40 000 Euro zur Anlage auf einem Termingeldkonto zur Verfügung stellen. Dieses Termingeld sollte vor allem der Absicherung für den noch bestehenden Praxiskredit über rund 35 000 Euro dienen.

Vermeintlich klare Zusagen

Vor dem Hintergrund der langjährigen Geschäftsverbindung zur Hausbank erklärte sich der zuständige Kundenberater des Kreditinstituts daraufhin bereit, auf die Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten. Diese würde der Bank als Zinsausgleich für die vorzeitige Rückzahlung des Immobiliendarlehens zustehen. Darüber hinaus wurde noch vereinbart, dass Frau T. künftig zusätzliche Umsätze der Praxis, die vom Sohn des Ehepaars weitergeführt wird, über das Hausbankkonto verbuchen wird. Mit diesem Zugeständnis, die Hausbank noch stärker als bisher zu berücksichtigen, ist Frau T. einverstanden, so dass einer entsprechenden Abwicklung des Gesamtvorgangs eigentlich nichts entgegensteht.

Als Frau T. nach dem Gespräch im Bank- gebäude aber die Bankunterlagen erhielt, war sie doch verwundert: Neben dem Anschreiben, in dem weder vom Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung noch von der Freigabe der Grundschuld die Rede ist, aber durchaus von der Verpflichtung von Frau T. zur Umsatzausweitung, erhielt sie ein Formular, in dem sie ihre aktuelle Ver-mögenslage darstellen sollte. Außerdem eine Verpfändungserklärung bezüglich des Termingeldkontos, das übrigens längst von ihr eröffnet wurde und auf dem der Betrag von 40 000 Euro auch bereits verbucht wurde. Alles in allem, so war Frau T. bis jetzt überzeugt, hat sie damit sämtliche Voraussetzungen, die vereinbart waren, erfüllt. Weiter gehenden Verpflichtungen will sie dagegen keineswegs nachkommen. Das gilt sowohl für die verlangte Vermögensaufstellung als auch für die Verpfändungs-erklärung des Termingeldes. Dies stellt nun den aktuellen Stand der Dinge dar.

Keine Reaktion beiderseits

Es gibt bisher, drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens, weder eine Nachfrage der Bank noch eine Nachfrage von Frau T. Beide Seiten warten offenbar auf eine Reaktion des jeweils anderen. Im Ergebnis, diese Erfahrung ist im Geschäftsverkehr bekanntlich nicht neu, werden die Vorbehalte gegenüber dem  Geschäftspartner wachsen, so dass es zukünftig schwierig werden dürfte, wieder zu einem konstruktiven Vertrauensverhältnis zurückzufinden. Beiden Seiten ist daher zu raten, die Missverständnisse unverzüglich auszuräumen und für Klarheit zu sorgen.

Im beschriebenen Fall wäre dies relativ einfach: Die Bank sollte verdeutlichen, dass die Abgabe der Vermögensaufstellung lediglich der Aktualisierung der Kreditunterlagen dient und einmal pro Jahr durchaus üblich ist. Dieser Sachverhalt wird Frau T. kaum bekannt sein, da sich um diese Fragen fast ausschließlich ihr Mann, wie bereits erwähnt, selbst gekümmert hat. Darüber hinaus ist auch die Verpfändung des Termingeldes durchaus üblich, allerdings wäre die Bank gut beraten gewesen, dies im Anschreiben auch zu verdeutlichen.

Im Ergebnis wäre es ebenfalls hilfreich gewesen, wenn das Anschreiben um den Hinweis ergänzt worden wäre, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfällt und dass die Löschungsbewilligung der Grundschuld nun unverzüglich erfolgen wird. Besonders geschickt oder gar diplomatisch, den Vorwurf wird sich das Kreditinstitut gefallen lassen müssen, war dieses Vorgehen sicher nicht. Dies gilt umso mehr, da Frau T. durchaus als kritische, aber vor allem als langjährige Kundin gilt, was zumindest ihrem Kundenberater natürlich bekannt ist.

Michael VetterFachjournalist für Finanzen

vetter-finanz@t-online.de

Info

Wie verhalte ich mich als Kunde?

Es muss keineswegs etwas mit Miss-trauen zu tun haben, wenn sich Kunden bereits während eines wichtigen Bankgesprächs eigene Notizen machen und diese später mit der schriftlichen Bestä- tigung des Kreditinstituts abgleichen. Diese zusätzliche Sicherheit kann in der kaufmännischen Praxis durchaus helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Darüber hinaus ist es in der Regel ratsam, um eine möglichst zeitnahe Bestätigung der wesentlichen Verhandlungspunkte zu bitten. Davon kann vor allem die Sicherung aktueller Zinssätze abhängen.

Kommt es wider Erwarten, wie im beschriebenen Fall, zu Meinungsverschiedenheiten, sollte der Gesprächspartner kurzfristig um eine Klarstellung oder um ein weiteres Gespräch gebeten werden, um eine einheitliche Meinungsbildung zu erreichen. Bei längerer Wartezeit entstehen meist zusätzliche Vorbehalte – auch dies zeigt der Fall –, die oft nur schwer wieder auszuräumen sind.

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