Freiwillig ausscheidende Beamte

Altersgeld geregelt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten vorgelegt. Dies geht aus einem Newsletter des Bundesanzeiger-Verlages in Köln hervor.

Demnach solle sich die Höhe des Anspruchs nach den zuletzt erhaltenden Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit bemessen. Der Anspruch beginne, wenn der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat. Vor Erreichen der Altersgrenze solle Altersgeld nur unter engen Voraussetzungen und unter Hinnahme von Abschläge bezogen werden können. Mit der Entlassung solle ein eigenständiger Anspruch auf finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung entstehen.

Der Anspruch soll ab einer Wartezeit von sieben Jahren entstehen, wovon mindestens fünf Jahre beim Bund zurückgelegt worden sein müssten. In die Bemessungsgrundlage sei ein Familienzuschlag nicht vorgesehen. Das Altersgeld solle monatlich nachträglich gezahlt werden.

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