Bürokratieabbau in Arzt- und Zahnarztpraxen

Mehr Zeit für den Patienten

Am 25. März 2013 wurde im Bundeskanzleramt der Grundstein für die Realisierung des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in ZahnArztpraxen“ gelegt. Mit diesem Projekt verfolgt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das von dessen Vorsitzenden Dr. Johannes Ludewig erklärte Ziel, „unnötigen bürokratischen Aufwand für Ärzte und Zahnärzte zu identifizieren und abzubauen“.

Bei der Identifikation des bürokratischen Aufwands wendet der NKR das sogenannte Standardkosten-Modell (SKM) an, bei dem es sich um eine für den Bereich Bürokratieabbau etablierte Methodik zur Erhebung der Bürokratiekosten handelt und das vom NKR aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Nationalen Normenkontrollrates angewandt werden muss.

Der NKR und das Statistische Bundesamt haben in vier anspruchsvollen Projekten dargelegt, dass mit der SKM-Methodik konkrete bürokratiereduzierende Maßnahmen und Vorschläge erarbeitet und Erfolg versprechend umgesetzt werden können. Untersucht wurden beispielsweise bürokratieintensive Bereiche wie die Bewilligung von Arbeitslosengeld, von Wohngeld oder das BAföG.

Um das nunmehr fünfte Projekt realisieren zu können, wird der NKR von den am Projekt beteiligten Trägern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen unterstützt. Aufseiten der Zahnärzteschaft beteiligen sich die KZBV und die BZÄK sowie die KZVen und die (Landes)Zahnärztekammern Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Zu den weiteren Projektbeteiligten gehören das Bundesgesundheitsministerium, die Geschäftsstelle Bürokratieabbau des Bundeskanzleramts, das Statistische Bundesamt, das mit der Messung der Bürokratiekosten beauftragt ist, und der NKR selbst.

Zur Erreichung des vom NKR formulierten übergeordneten Zieles haben die am Projekt Beteiligten erklärt, gemeinsam und mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes die Identifizierung und Messung des bürokratischen Aufwands in Zahn-/Arztpraxen zu begleiten und in Auswertung der Ergebnisse bürokratiereduzierende Vorschläge zu erarbeiten.

Das Zustandekommen des Projekts, für dessen Realisierung sich die KZBV und die BZÄK seit anderthalb Jahren eingesetzt haben, bildet das Ergebnis der intensiven vonseiten der Zahnärzteschaft insbesondere aus Bayern, Sachsen und Westfalen-Lippe im Vorfeld der Auftaktveranstaltung am 25.03.2013 geleisteten vorbereitenden Maßnahmen sowie zahlreichen von der KZBV und der BZÄK mit dem NKR und dem Statistischen Bundesamt geführten Gespräche.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender der KZBV, begrüßt das jetzt in Gang gesetzte Projekt: „Es zeigt sich, dass es sich gerade bei schwierigen Themen wie dem Bürokratieabbau lohnt, am Ball zu bleiben. Das nunmehr auf den Weg gebrachte Projekt stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, denn es bietet die Chance, Zahlen über die tatsächlichen Bürokratiebelastungen von niedergelassenen Zahnärzten – ermittelt durch das Statistische Bundesamt als unabhängige Institution – zu generieren, um auf dieser Basis Erkenntnisse gewinnen zu können, wie im Rahmen neuer Gesetzesvorhaben mehr Zeit für die Behandlung von Patienten gewonnen und die Freiberuflichkeit des Zahnarztes gestärkt werden kann.“

BZÄK-Vizepräsident Dr. Christoph Benz zeigte sich ebenfalls vorsichtig optimistisch: „Wir konnten erreichen, dass in einer zweiten Stufe der Messung nicht nur die Belastungen durch das Ausfüllen von Formularen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben wie zum Beispiel die Kostenvoranschläge für privatzahnärztliche Leistungen nach der GOZ ermittelt werden, sondern der gesamte Erfüllungsaufwand einzelner Regelungen ermittelt wird. Würde man hier beispielsweise den Bereich der Verwendung und Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen betrachten, fallen hierunter nicht nur der Aufwand zur Dokumentation der einzelnen Aufbereitungsprozesse, sondern auch die Kosten der Anschaffung und Wartung der hierzu erforderlichen Gerätschaften wie Reinigungs- und Desinfektionsgeräte, Autoklaven und anderes. Zudem sollen in dieser Stufe auch die durch die Länder oder sogar Kommunen erzeugten Bürokratielasten einbezogen werden.“

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