Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

dass zahnärztliche Behandlung viel mit Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen zu tun hat, belegt eindrucksvoll der jetzige Frühjahrsfortbildungsteil. Es geht um Versorgungsoptionen zur Einzelzahnlücke, ein für den Patienten sensibles Thema, das nach schnellen Lösungen verlangt. Der Zahnarzt muss bei der Planung des Lückenschlusses vieles berücksichtigen, sei es die Biokompatibilität der Materialien, Minimalinvasivität und Langzeitstabilität, aber auch die Lebenssituation des Patienten. Für den Behandler geht es um die Kunst, die richtige Balance zwischen Funktion und Ästhetik zu finden.

Dazu braucht es geeignete politische Rahmenbedingungen. Gerade die sind derzeit Gegenstand etlicher Diskussionen und Symposien. Das große Thema heißt: Wie geht es mit unserem Gesundheitswesen nach der Bundestagswahl weiter? Bleibt es bei dem dualen System von GKV und PKV? Oder droht mit der Bürgerversicherung eine Einheitsversicherung? Wie macht man sich fit für demografische Veränderungen, den wachsenden Pflegebedarf oder wie stellt man sich auf den medizinischen Fortschritt ein?

Die beiden zahnärztlichen Spitzenvertretungen haben ihre politischen Positionspapiere, die Perspektive Zahnmedizin der BZÄK und die Agenda Mundgesundheit der KZBV, vorgelegt und befinden sich im Vorfeld der Bundestagswahl in intensivem Dialog mit Politik und Fachöffentlichkeit. Davon zeugen beispielsweise die Diskussionen mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr beim 10. Berliner Gespräch zum Gesundheitsrecht wie auch der Fachbeitrag zum einheitlichen Krankenversicherungsmarkt aus Sicht des Kieler Gesundheitsökonomen Dr. Thomas Drabinski (siehe Berichte im Heft). Der Blick in Richtung Wahltermin am 22. September zeigt, dass sich Parteien, Verbände und Experten derzeit intensiv mit der Zukunft des Gesundheitswesens auseinandersetzen.

Auch die Krankenkassen docken an diese Diskussionen an. Der jüngste Zahnreport der Barmer GEK ist so ein Beispiel. Schwerpunktmäßig ging es hier um die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen, und es erging der Vorwurf an den Berufsstand, dass die Zahnersatzkosten für den privaten Anteil in den vergangenen Jahren gestiegen seien. Dass dahinter letztlich Fragen der Marktmacht stehen und durch die Interpretation der Zahlen das Bestreben der Kassen untermauert wird, private Leistungen kontrollieren zu wollen, haben KZBV und BZÄK in ihren Stellungnahmen deutlich herausgearbeitet (auch hierzu ein Bericht im Heft).

Hier schließt sich der Kreis zur zahnärztlichen Versorgung in der Praxis. Damit freie Therapieentscheidungen losgelöst von Marktzwängen möglich sind, braucht der Zahnarzt Rahmenbedingungen, um seiner Praxis zum Wohle des Patienten agieren zu können – damit kreative Lösungen für spezifische zahnmedizinische Herausforderungen weiter möglich bleiben. Nun ist die Politik am Zug.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele PrchalaStellvertretende Chefredakteurin

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