Gastkommentar

Bürokratie bekämpfen?

Die Vereinbarung zur Verschlankung der Pflegedokumentation könnte eine Vorlage für das richtige Verhältnis zur Bürokratie werden, meint Julian Visarius, gesundheitspolitischer Fachjournalist beim LetV Verlag.

Bürokratieabbau ist seit mehreren Jahren ein ressortübergreifendes Ziel der Politik. Es wurden Kommissionen eingesetzt, fleißig getagt und wenig auf den Weg gebracht. Mitte April wurde nun eine Vereinbarung der Pflegekassen, sprich des GKV-Spitzenverbands, und der Pflegeanbieter für eine schlanke Pflegedokumentation veröffentlicht.

Künftig sollen nur noch Ereignisse und Leistungen dokumentiert werden, die von der Pflegeplanung abweichen. Diese strukturierte Informationssammlung bestand bisher aus 13 Themenfeldern und wird demnächst auf vier reduziert.

Die Vereinbarung wurde von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Pressemitteilung gefeiert: „Wir müssen die bürokratischen Anforderungen für die Pflegekräfte auf das Maß reduzieren, das zur Qualitätssicherung wirklich notwendig ist.“

Ziel des vom BMG geförderten Pilotprojekts sei vor allem ein Test der Praxistauglichkeit gewesen. Ergebnis sei, dass man den Dokumentationsaufwand erheblich verringern kann, „ohne fachliche Standards zu vernachlässigen, die Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen“.

Damit hat Gröhe mit ebenso „schlanken“ Worten umrissen, was die öffentliche Diskussion nicht darstellt. Dokumentationen an sich sind nichts Verwerfliches, sie sind sogar notwendig für eine korrekte Abrechnung, zur Qualitätssicherung und um haftungsrechtliche Risiken auszuschließen – nicht zuletzt, um Daten für die Versorgungsforschung zu generieren.

Aber Dokumentationen um der Dokumentation willen ist eine Verschwendung von Arbeitskraft, die viele spürbar belastet. Aber daran, was notwendig ist, scheiden sich oft die Geister, auch daran, wie hoch zum Beispiel das Setzen eines Häkchens auf einem Formular vergütet werden muss.

Über Bürokratie zu jammern, gehört heute zum guten Ton, auf Bürokratie zu schimpfen ist populär, und auf dieses Pferd schwingen sich Politiker zu gern, denn sie wissen, Applaus ist ihnen gewiss. Bürokratie und Bürokrat sind Schimpfwörter geworden, obwohl wir doch spätestens seit Max Weber wissen, dass Bürokratie, das heißt die Trennung von Amt und Person, das Gebundensein an Recht und Gesetz, an Regeln, und dies ohne Ansehen der Person, in Schriftlichkeit gegossen, also Verwaltungskompetenz, den Rechtsstaat erst ermöglicht hat.

Bürokratie hat Willkürherrschaft beendet, schenkt uns Rechtssicherheit. Selbstverständlich empfindet der Einzelne nicht jede Verwaltungsentscheidung als für ihn, gelinde formuliert, vorteilhaft und fühlt sich ungerecht behandelt. Dies gilt insbesondere, wenn ihm die Entscheidung nicht verständlich ist, wenn sie intransparent ist. Auch fehlt oft die Flexibilität, die grundsätzlich durch das Prinzip des Ermessensspielraums implementiert ist, aber Handlungsspielräume werden von der Verwaltung nicht immer und überall ausgeschöpft. Dann steht allerdings die Regel, das Gesetz und nicht der Einzelne im Mittelpunkt.

Grundsätzlich ist Bürokratie demnach nichts Negatives, keine Schikane, im Gegenteil, wohl aber ihre zehrenden Auswüchse, der Bürokratismus. Die Vereinbarung zur Verschlankung der Pflegedokumentation zeigt, dass niemand Interesse an überbordender Bürokratie hat, man aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten darf. Will man Bürokratismus eindämmen, sind Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner, die im Konsens entscheiden, was notwendig ist und was nicht, der beste Weg.

Die Vereinbarung zur Verschlankung der Pflegedokumentation könnte erfolgreich als Vorbild für andere Bereiche des Gesundheitswesens dienen. Dazu müssen sich die Partner allerdings auf einander zu bewegen, Kampfpositionen aufgeben, Verständnis für die berechtigten Interessen des anderen zeigen und geschlossene Vereinbarungen offensiv in den eigenen Reihen vertreten.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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