Anerkennung von Berufsabschlüssen

Meistens vollständig gleichwertig

Seit 2012 haben Migranten, die in Deutschland ihrem erlernten Beruf nachgehen wollen, einen Anspruch darauf, die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Nach zwei Jahren zieht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine positive Bilanz. Auffallend: Bei (Zahn-)Ärzten ist die Anerkennungsquote besonders hoch.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes („Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) hat die Bundesregierung Anfang April den ersten Bericht zum Vollzug des Anerkennungsgesetzes vorgelegt. Ihm ist zu entnehmen, dass im Jahr 2012 durch die Behörden der Länder und durch die Kammern knapp 11 000 Anträge auf eine Überprüfung bearbeitet wurden. Von diesen Anträgen wurden bis zum 31. Dezember 2012 fast 8 000 beschieden.

Der überwiegende Teil (82 Prozent) der 2012 abgeschlossenen Anerkennungsverfahren hat dabei zu einer vollen Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geführt. Diese Abschlüsse sind den deutschen Referenzberufen vollständig gleichwertig. Laut Regierungsbericht zeigten sich allerdings deutliche Unterschiede bei den Zahlen zwischen den einzelnen Bundesländern. Die vier Länder mit den meisten Anträgen sind danach Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Fast drei Viertel aller Anträge auf Anerkennung seien dort gestellt worden.

Besonders groß sei das Interesse an einer Anerkennung im Bereich der reglementierten Berufe gewesen, bei denen die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, heißt es im Bericht. Darauf bezogen sich rund 80 Prozent der gestellten Anträge. Der Schwerpunkt habe dabei auf den medizinischen Gesundheitsberufen, insbesondere bei Ärzten und Krankenpflegern, gelegen. Aus dieser Berufsgruppe stammten 6 837 der 7 458 positiv beschiedenen Anträge, darunter 5 121 von Ärzten. Insgesamt habe der Anteil der medizinischen Gesundheitsberufe 78,2 Prozent an allen Anträgen betragen.

Gesetz sichert auch den Fachkräftebedarf

Der Bericht weist darauf hin, dass gerade in diesen Berufen in Deutschland bereits erhebliche Engpässe zu verzeichnen seien. Daher leisteten die Bewerbungen um die Anerkennung beruflicher Abschlüsse „einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs“.

Gerade die Berufe Arzt, Zahnarzt oder Apotheker, für die „mit großem Abstand“ die meisten Anträge auf Anerkennung gestellt wurden, hätten dabei eine Besonderheit, so der Bericht. Im Zuge des Anerkennungsgesetzes sei der sogenannte Staatsangehörigkeitsvorbehalt in den einschlägigen fachrechtlichen Regelungen (Bundesärzteordnung (BÄO), Apothekengesetz (ApoG), Zahnheilkundegesetz (ZHG)) aufgehoben worden.

Im Ergebnis könnten nunmehr auch Angehörige eines Staates außerhalb der EU, dem EWR sowie der Schweiz eine Approbation beantragen. Das sei vor Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes so nicht möglich gewesen. Dies könnte ein Grund dafür sein, warum diese Berufe im aktuellen Anerkennungsgeschehen so stark vertreten seien, heißt es im Bericht.

Im Bereich der nicht reglementierten Berufe sei im Übrigen die Tätigkeit der Bürokauffrau der am häufigsten nachgefragte Referenzberuf.

Mehr Ablehnungen bei Krankenpflegerinnen

Wenn man die reglementierten und die nicht reglementierten Berufe separat betrachtet, zeige sich, dass sich die Ablehnungsquote (und die Quote der Entscheidungen mit Auflage) bei beiden Gruppen deutlich unterscheidet. Während bei den drei häufigsten reglementierten Berufen bei Anträgen auf Approbation zum Arzt beziehungsweise zum Zahnarzt nur etwa ein Prozent der Bescheide Ablehnungen waren, waren es bei Gesundheits- und Krankenpflegern mehr als zehn Prozent. Auch der Anteil der Bescheide mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme sei bei Gesundheits- und Krankenpflegern deutlich höher als bei den anderen beiden. Deutlich werde, „dass insbesondere bei Anträgen auf Approbation als Arzt beziehungsweise als Zahnarzt die Quote der Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit (Erteilung der Approbation) sehr hoch ist“. Fast neun von zehn Bescheiden bestätigten dies.

Auch eine Empfehlung hält der Regierungsbericht parat: Er moniert die bislang existierenden unterschiedlichen Anerkennungsinstanzen der verschiedenen Bundesländer und rät, im Bereich der Gesundheitsberufe „die bereits beschlossene länderübergreifende zentrale Gutachtenstelle dringend einzurichten und arbeitsfähig zu machen“.

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