Bankgeschäfte

Partner statt Gegner

Öffentliche Kreditgeber und die jeweilige Hausbank als Darlehensgeber – geht das zusammen? Natürlich! Sie müssen durchaus nicht immer Konkurrenten sein, wie dieser Fall deutlich macht.

Zahnarzt Sebastian D. aus Nordrhein-Westfalen war in der Tat überrascht, als ihm der Kundenberater seiner Hausbank, der örtlichen Volksbank, während eines Kreditgesprächs vorschlug, „als wesentlichen Baustein zur Gesamtfinanzierung“ einen öffentlichen Kreditgeber hinzuzuziehen. D. hatte nämlich während der bisherigen Zusammenarbeit mit seinem Kreditinstitut eher andere Erfahrungen gemacht: Sobald er selbst beispielsweise auf die KfW-Mittelstandsbank, auf die für ihn zuständige Bürgschaftsbank oder auf die Förderbank in Nordrhein-Westfalen hinwies, kam er bei seinem bisherigen Kundenberater nicht so recht weiter. Einmal war der Bearbeitungsaufwand offenbar zu groß, ein anderes Mal standen die vorgesehenen Gelder angeblich bereits nicht mehr zur Verfügung und letztlich waren die Zinssätze „auch nicht viel besser“ als eben bei der Volksbank.

Mit diesem Widerspruch konfrontiert, räumte der aktuelle Gesprächspartner von D. ein, dass es für seinen Arbeitgeber „in der Vergangenheit tatsächlich nicht einfach war, öffentliche Finanzierungen zu beantragen“. Ob diese Schwierigkeiten nun eher „hausgemacht“ und damit bei der Volksbank selbst lagen oder ob es andere Problemfelder gab, ließ er dabei offen. Im Ergebnis, so versicherte er D. jedenfalls, „gehören die Angebote öffentlicher Kreditgeber nun aber selbstverständlich zum eigenen Beratungsumfang“.

Erfreuliche Kooperation

D. beurteilte diese Ausführungen zwar erst einmal skeptisch, er sah andererseits aber keinen Grund, daran zu zweifeln, da ihm der Volksbankmitarbeiter während der bisherigen Zusammenarbeit keinen Grund ggegeben hatte, seine Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit infrage zu stellen. Endgültig überzeugt war D., als er bereits einige Tage später einen Anruf von einem Mitarbeiter der für die Zahnarztpraxis von D. örtlich zuständigen Landesförderbank zwecks Terminvereinbarung erhielt. Während dieses Anrufs, der mit seinem Volksbankkollegen verabredet worden war, bestätigte der Gesprächspartner im Wesentlichen das, was D. bereits wusste: Volksbank und Förderbank sehen sich hier als gemeinsame Geschäftspartner, die ihre jeweiligen Stärken zum Vorteil des Kunden – natürlich auch zum eigenen Nutzen – entsprechend bündeln.

Während dieses Telefongesprächs wurden bereits konkrete Förderprogramme vorgestellt, die sich nicht nur auf den von D. geplanten Anbau seiner Praxis, sondern auch auf eine mögliche Unterstützung durch eine zusätzliche Landesbürgschaft bezogen. Das hat seinen Grund: Da D. aufgrund bereits bestehender Kreditverpflichtungen seine Praxisimmobilie mit Grundpfandrechten weitgehend belastet hat, stehen weitere Sicherheiten kaum mehr zur Verfügung. Die mögliche Hilfe durch eine Landesbürgschaft, die ja vor allem auf die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden und weniger auf Sicherheiten abstellt, käme ihm da gerade Recht. Denn dass seine Kreditwürdigkeit nach wie vor außer Frage steht, daran gab und gibt es keinen Zweifel. Dies wurde während des Gesprächs erneut deutlich.

Professionelles Vorgehen

Im Ergebnis wurde schließlich vereinbart, dass D. in einem weiteren Gespräch mit der Volksbank die für die Bereitstellung der öffentlichen Finanzierungsmittel erforderlichen Kreditunterlagen beibringt und dass diese Unterlagen von dort an die Förderbank weitergeleitet werden.

Interessant und für D. auch ein wenig überraschend ist die offensichtlich völlig problemlose Verbindung zwischen Förderbank und örtlicher Volksbank. Während des gesamten Verhandlungsverlaufs erhielt er nie den Eindruck, dass hier möglicherweise Konkurrenzinstitute um einen Kunden werben. Dies führt D. vor allem auf seine Hausbank zurück, die sich offenbar auch in dieser wirtschaftlich schwierigen Lage als sprichwörtlicher „Kreditgeber“ und nicht etwa als „Kreditbehinderer“ sieht.

Dazu kommt, darüber ist sich D. nicht zuletzt auch als Kaufmann natürlich völlig im Klaren, dass auch seine Hausbank von einer gemeinsamen Finanzierung profitiert.

Hinzu kommen die dort bereits bestehenden Kredite und nahezu sämtliche Zahlungsverkehrumsätze.

Treue zur Hausbank prüfen

Die beiden Nebenbankverbindungen von D. spielen bei diesen Geschäften bisher lediglich eine untergeordnete Rolle. Allerdings wird D. kurzfristig darüber nachdenken, ob und in welchem Umfang auch diese Nebenbankverbindungen schrittweise vor allem in die Praxisumsätze eingebunden werden können.

Seit dem Beginn der Finanzkrise hat sich bei aller Bindung zu seiner Hausbank der finanzielle Horizont von D. eben doch erheblich erweitert. Das nahezu klassische Hausbankprinzip besitzt für ihn bei Weitem nicht mehr die Bedeutung wie noch vor wenigen Jahren.

Michael VetterFachjournalist für Finanzenvetter-finanz@t-online.de

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