FVDZ-Hauptversammlung

Deutliches Zeichen an die Politik

Mit einer Resolution will sich der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) verstärkt in die gesundheitspolitische Debatte einbringen. Auf der Hauptversammlung vom 9. bis zum 11. Oktober wurde das Papier von den Delegierten mit Mehrheit verabschiedet. Zugleich beauftragten sie den Vorstand, im nächsten Jahr ein aktualisiertes Grundsatzprogramm vorlegen. Ein Vorschlag des Vorstands, der der Versammlung hierzu vorlag, wurde wieder zurückgezogen.

„Lobbyarbeit heißt, sich für die Interessen des Berufsstandes stark zu machen“, so die FVDZ-Vorsitzende Kerstin Blaschke bei der Eröffnung. Gefährdet sieht sie diese Interessen durch die steigenden Praxiskosten und die wachsenden Auflagen bei der täglichen Arbeit. „Wir sind verantwortlich für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland und leisten täglich hochwertige Arbeit. Allerdings werden wir dafür nicht mehr anständig bezahlt. Die Folgen bekommen nicht nur wir, sondern auch unsere Patienten zu spüren“, so Blaschke. Deshalb sei es wichtig, sich als Berufsstand geschlossen für eine zukunftssichere Patientenversorgung stark zu machen und sich gegen die wachsende Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu wehren, appellierte die Bundesvorsitzende an die Delegierten der Hauptversammlung. Dieser konnte sie auch mitteilen, dass der FVDZ wieder wächst. Er zählt nach eigenen Angaben aktuell 18 526 Mitglieder, darunter 3 000 Studierende der Zahnheilkunde. Blaschke: „Das zeigt, dieser Verband hat Zukunft. Auch in der kommenden Zahnärztegeneration.“

Diskussionen mit Herzblut

Dem Beschluss der verabschiedeten FVDZ-Resolution an die Bundesregierung vorausgegangen waren in Würzburg lang anhaltende und intensive Diskussionen um die Ausrichtung des Verbands, die sowohl in der Resolution als auch in einem aktualisierten Grundsatzprogramm zum Ausdruck kommen und dort manifestiert werden sollten. Der Schwerpunkt der einstimmig verabschiedeten Resolution liegt unter anderem auf der Stärkung der freiberuflichen Versorgungsstrukturen und der Therapiefreiheit.

Zudem fordert der FVDZ die Körperschaften auf, sich gemeinsam mit dem Verband bei der Politik für ein Pilotprojekt „Prämienmodell Zahnmedizin“ einzusetzen. Von der Politik werde weiterhin gefordert, bürokratische Hürden abzubauen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken sowie den Datenschutz zu gewährleisten. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung der Substitution ärztlicher Leistungen werde abgelehnt, die Modernisierung der Approbationsordnung als absolut notwendig erachtet.

Die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten in der Zahntechnik sei ein integraler Bestandteil der zahnmedizinischen Ausbildung. Deshalb plädiere der FVDZ auch dafür, sie in der Approbationsordnung zu belassen. Hierfür seien die bestehenden Fakultäten im erforderlichen Umfang zu erhalten und zu fördern.

Um den Anschluss des Verbands an die aktuellen Gegebenheiten in der Berufsausübung sowie in der Berufs- und Standespolitik zu untermauern, wollte der aktuelle Vorstand das derzeitige Grundsatzprogramm neu formulieren. Ein Vorschlag an die Delegieren, den der Vorstand erarbeitet und der Versammlung zur Beratung und zur Abstimmung vorgelegt hatte, wurde jedoch nach Einwänden verschiedener Delegierter von den Vorsitzenden zurückgezogen.

Gegensätze vereinen

In einer Pressekonferenz zur Hauptversammlung wertete Blaschke die Diskussionen um die Resolution und das Grundsatzprogramm als Zeichen dafür, dass die im Verband notwendige Neuausrichtung stattfindet. Aufgabe des Vorstands sei es, die verschiedenen Strömungen im FVDZ zueinander zu bringen. „Manches Mal tut das etwas weh, aber das muss man aushalten können“, so Blaschke.

In der Presseveranstaltung ging sie auch auf die Beschränkung der PZR-Förderung durch die BARMER GEK ein und bezeichnete den Vorgang der Krankenkasse als rechtlich unzulässig. Der FVDZ sehe darin einen schwerwiegenden Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis und in das Recht des Patienten auf freie Zahnarztwahl. Eingehende FVDZ-Prüfungen hätten zudem ergeben, dass die Krankenkasse nur noch Zuschüsse für eine PZR bei einem Zahnarzt leistet, der sich einem Verbund angeschlossen hat.

Auch der Behandlungspreis sei einheitlich mit maximal 60 Euro festgelegt worden. Dies komme somit einem Eingriff ins zahnärztliche Abrechnungsrecht der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und einer marktschädigenden Preisabsprache zulasten aller niedergelassenen Zahnärzte gleich.

BZÄK und KZBV als Gäste

In Grußworten boten sowohl der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, als auch der Vize-Präsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Christoph Benz, dem FVDZ erneut die Zusammenarbeit in Sachfragen an. Eßer verwies auf diverse Erfolge der ergebnisorientierten KZBV-Politik in den vergangenen Jahren.

Dabei hob er etwa die Entkopplung der Gesamtvergütung von der Anbindung an die Grundlohnsummensteigerung und die damit verbundene Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Situation in den Praxen hervor.

Auch die versorgungspolitischen Ziele bei der Verbesserung der aufsuchenden Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung seien im Wesentlichen erreicht. Jetzt stehe die Reformierung der Parodontaltherapie mit den Schwerpunkten Prävention und Nachsorge ganz oben auf der Agenda. Auch beim politisch von der Bundesregierung in den Fokus der Öffentlichkeit gebrachten Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ müssten die Körperschaften und politischen Verbände des Berufsstands wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen, um einer befürchteten Hetzjagd auf die Zahnärzteschaft entgegenzuwirken.

Auch Prof. Benz äußerte sich in seinem Grußwort kritisch hinsichtlich der Koalitionspläne zum Thema Korruption. Benz bezeichnete es als ein ungerechtfertigtes Misstrauensvotum gegenüber der Zahnärzteschaft, wenn diesbezüglich Schwerpunkt-Anwaltschaften gegründet werden. Das Stichwort Korruption sei ein gutes Beispiel dafür, dass ureigenste Berufsstandsaufgaben auf die politische Ebene zu verlagert werden, und so bestehende Kompetenzen vor allem von Kammern, aber auch von KZVen außer Acht gelassen und überflüssige zusätzliche Doppelstrukturen aufgebaut werden.

Benz monierte auch die Bestrebungen auf EU-Ebene, wonach der Berufsstand der DentalhygienikerInnen durch eine Aufweichung der Vorbehaltsaufgaben aufgewertet und dergestalt professionalisiert werden könnte, dass es ihnen möglich wird, sich selbstständig niederzulassen. Dies konterkariere den Leitspruch „Delegation ja, Substitution nein“, den die Zahnärzteschaft vertritt.

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