Editorial

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

ein neues Gesetzesverfahren steht an –mit dem ersten Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-WSG) legt das Bundesministerium Pläne auf den Tisch, um die ärztliche Versorgung in der Fläche zu verbessern. Die Ärzte zeigen sich kritisch, befürchten, dass die Handlungsfähigkeit der KVen eingeschränkt wird und monieren mehr Bürokratie. Auch das in der Öffentlichkeit mit viel Emotion diskutierte, von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe forcierte und von den Ärzten abgelehnte Vorhaben der Servicestellen für die schnelle Vergabe von Facharztterminen wird hier aufgegriffen.

Die Zahnärzteschaft kann mit der im Entwurf geplanten Regelung des § 22 a SGB V, ein verbessertes zahnmedizinisches Präventionsmanagement für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen einzuführen, ein großes Plus verbuchen. Damit ist eine jahrelange Forderung des Berufsstands im Rahmen des AuB-Konzepts aufgenommen worden. Dennoch gibt es aus Sicht von KZBV und BZÄK auch Schattenseiten (siehe Bericht im Heft). Man darf mit Spannung erwarten, wie sich das weitere Gesetzgebungsverfahren entwickeln wird und welche Punkte tatsächlich im Gesetzestext aufgenommen werden.

Aus der Vogelperspektive betrachtet macht sich derweil der Sachverständigenrat zur Entwicklung im Gesundheitswesen Gedanken um eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung und Perspektiven für den ländlichen Raum. Vor allem in der Stärkung der Allgemeinmedizin und der Pflege sehen die Wissenschaftler die Kernherausforderungen der kommenden Jahre, wie unser Bericht über das neuen Gutachten verdeutlicht.

Ein Thema mit hoher gesellschaftlicher Relevanz greift die Titelgeschichte dieses Heftes auf: Organspende. Dieser höchst sensible Bereich hat durch die jüngsten Unregelmäßigkeiten, Verstöße und Skandale in diversen Transplantationszentren in der Bevölkerung zu einem hohen Vertrauensverlust geführt. Die Folge ist, dass die Spendenbereitschaft rapide abgenommen hat. Die Politik ist bemüht, den Schaden wiedergutzumachen und hat Maßnahmen ergriffen, um mehr Sicherheit und Transparenz in den Vergabeprozess zu bringen. Wie und wann die Prozesse greifen, bleibt abzuwarten. Fundierte Information bei Betroffenen wie Angehörigen spielt hier eine wichtige Rolle.

Das Missbrauchsthema bei Organentnahmen scheint sich – von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt – in China in einer ganz anderen Dimension abzuspielen. Es reicht Berichten zufolge von mangelnder Rückverfolgbarkeit der Spenden bis hin zu Organentnahmen bei gefolterten und hingerichteten Gefangenen. Das EU-Parlament hat vor einiger Zeit in einer Entschließung auf diese Missstände hingewiesen und die Weltöffentlichkeit aufgerufen, wachsam zu sein und gegenüber den Verursachern politischen Druck aufzubauen. Transparenz und Information über diese Geschehnisse sind angebracht.

Mit besten Grüßen

Gabriele PrchalaStellvertretende Chefredakteurin

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