Koordinierungskonferenz zur GOZ

Gut aufgestellt für breite Diskussionen

Einen Austausch über aktuelle fachliche und standespolitische Fragen zur GOZ nahmen die GOZ-Referenten der Länderkammern kürzlich auf einer Koordinierungskonferenz in Berlin vor. Eines steht fest: Seit Inkrafttreten der Novelle von 2012 sind noch viele Fragen offen und die verantwortlichen Experten arbeiten auf Hochtouren.

Der Vorsitzende des BZÄK-Ausschusses Gebührenrecht, Dr. Wolfgang Menke, wies zum Einstieg in die Diskussionen auf einen für die BZÄK erfreulichen Beschluss hin: Die Bayerische Landeszahnärztekammer hatte in ihrer Vollversammlung im   November 2013 ausgeführt, dass sie die BZÄK – als Zusammenschluss der Landeszahnärztekammern – als die kompetente Stelle zur fachlichen Interpretation der GOZ betrachte. Der Beschluss sei Bestätigung und zugleich Ansporn für die Arbeit des Ausschusses Gebührenrecht, erklärte Menke.

Der Ausschuss hatte seit Inkrafttreten der GOZ-Novelle bereits eine ganze Reihe von Stellungnahmen  erarbeitet, die zwei Funktionen haben: Sie sollen zunächst den GOZ-Kommentar der BZÄK durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem speziellen Problem ergänzen, wenn die Breite der Argumentation den Rahmen der Kommentierung sprengen würde. Die Stellungnahmen dienen zudem als Handreichung für die Kammermitarbeiter, für die Zahnärzteschaft und nicht zuletzt auch für die Patienten bei etwaigen Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern. Um den Zugriff auf die Beschlüsse zu optimieren, hat der Ausschuss beschlossen, die Stellungnahmen zukünftig im öffentlichen Bereich der Homepage der BZÄK allen Interessierten zur Verfügung zu stellen. Menke informierte die GOZ-Referenten, dass für das Frühjahr 2014 eine weitere überarbeitete Fassung des GOZ-Kommentars geplant sei. Die Veröffentlichung der Beschlüsse werde im Zuge dieser Novellierung vorgenommen.

Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen von Bund und Ländern hatten im April 2013 ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen gegründet, um mit diesem grundsätzliche Auslegungsfragen nach der GOZ-Novellierung zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten. In Kürze werde eine offizielle Veröffentlichung in den zm erfolgen, kündigte Menke an. Besonderes Augenmerk gelte dem Beschluss zur „Trennung von Liquidation und Erstattung“. Der PKV- Verband habe diesem Beschluss zugestimmt und die Trennung anerkannt. Dies sei eine berufspolitisch wertvolle Hilfestellung, der Ausschuss werde dazu ein begleitendes Merkblatt erarbeiten, erklärte Menke.

Klärung von Einzelfragen

Zahlreiche Einzelfragen zur Auslegung von GOZ-Leistungen standen bei der Koordinierungskonferenz auf der Tagesordnung. Dazu zählten zum Beispiel grundsätzliche Abrechnungswege beim Knochenmanagement oder bei Zystenoperationen. In fast allen Punkten bestand Einigkeit. Ein Knackpunkt ist derzeit die Diskussion um die Abrechnung von Adhäsivfüllungspositionen. Dissens gibt es bei der Frage der Berechnung der GOZ-Nr. 2197 neben den Positionen 2060, 2080, 2100 und 2120. Bis auf eine Kammer (Nordrhein) stützen derzeit alle anderen Kammern die Auslegung der BZÄK hinsichtlich des Ausschlusses der Nebeneinanderberechnung, tolerieren aber zum Teil auch die Neben- einanderberechnung in den Praxen. Die Deutsche Gesellschaft für Konservierende Zahnheilkunde ist mit einem Gutachten zur wissenschaftlichen Erläuterung des jetzigen Standes der Adhäsivtechnik beauftragt worden, das aber noch nicht vorliegt. Auf dieser Basis solle die Diskussion fortgeführt werden, empfahlen die GOZ- Referenten.

GOZ-Analyse läuft gut

Um auf die nach § 12 GOZ vorgesehene Prüfung über die Folgen der GOZ-Novelle gut vorbereitet zu sein, wird die GOZ- Analyse der Bundeszahnärztekammer derzeit grundsätzlich überarbeitet und erweitert. Die Erweiterung ist mittlerweile in 14 von 17 Kammern abgeschlossen und wird bis Ende des ersten Quartals 2014 abgeschlossen sein. Derzeit läuft die Feldphase noch in Schleswig-Holstein und in Hamburg. In Nordrhein, der letzten noch ausstehenden Kammer, ist der Feldstart für Ende Februar geplant. In allen bisher bearbeiteten Kammern konnten durchweg Rücklaufquoten zwischen 35 und 50 Prozent erzielt werden, was aus Sicht der BZÄK für eine Erhebung dieser Art ein mehr als respektables Ergebnis ist. Dies zeige sich auch an der konkreten Anzahl der für die Auswertung zur Verfügung stehenden kompletten Jahres-Datensätze, habe sich diese doch im Vergleich zum Jahr 2012 bereits heute mehr als versechsfacht. Dieses positive Ergebnis sei auch das Resultat der guten Zusammenarbeit mit den einzelnen Länderkammern, heißt es bei der BZÄK.

Die zentrale Rolle der GOZ-Analyse ist seitens des BMG nie bestritten worden und das Ministerium hatte bereits angekündigt, zu gegebener Zeit (voraussichtlich im Herbst 2014) konkrete Daten zur Evaluierung der GOZ von der Bundeszahnärztekammer abzufordern.

Blick auf die GOÄ

Auch der Stand der Diskussionen zur Novellierung der GOÄ wurde auf der Koordinierungskonferenz erörtert. Menke hielt fest, dass der von der Bundesärztekammer derzeit verfolgte Weg nicht mit den Interessen der Zahnärzteschaft in Einklang stehe. Zu nennen sei hier insbesondere die Bereitschaft der BÄK, eine (wenn auch modifizierte) Öffnungsklausel, eine Datensammelstelle zur Weiterentwicklung und Überprüfung der GOÄ und eine Reduzierung des Gebührenrahmens zu akzeptieren. Hinzu komme ein weiterer, für die Zahnärzte wichtiger Punkt. Die im Abschnitt O. der jetzigen GOÄ verankerten Röntgenleistungen sollen nach den Plänen von BÄK und des PKV-Verbands ebenso wie Laborleistungen im Wesentlichen in der Bewertung unverändert bleiben oder sogar gesenkt werden, um bei einer Steigerung des Gesamthonorarvolumens zugunsten der Zuwendungsleistungen eine Verschiebung zu erreichen. Gleichzeitig wurde von der BÄK ausgeführt, dass nicht nur kein – aus zahnärztlicher Sicht längst fälliger – Digital-Zuschlag (bisher nur nach GOÄ 5298 ab Geb.-Nr. 5010) für zahnärztliche Röntgenleistungen eingeführt werden solle. Vielmehr solle der Zuschlag bei allen Röntgenleistungen entfallen.

Die GOZ-Referenten sprachen sich für ein Schreiben an die Bundesärztekammer aus, in dem nachdrücklich auf die Belange der Zahnärzteschaft hingewiesen werden soll und in dem auf die erst jetzt für die Zukunft seitens der Bundesärztekammer angebotene umfassende Beteiligung an den die Zahnärzte betreffenden Fragen des Novellierungsprozesses eingegangen wird.pr/BZÄK

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