Gastkommentar

Neustart

Die gesundheitspolitischen zahnärztlichen Ziele sind gesetzt, ihre Umsetzung ist angesichts der Sachlage aber kein Selbstgänger, meint Julian Visarius M.A., gesundheitspolitischer Fachjournalist, LetV Verlag Berlin.

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest wurden uns eine neue Bundesregierung, ein neuer Bundesgesundheitsminister, zwei parlamentarische Staatssekretäre und ein Pflege- und Patientenbevollmächtigter beschert. Schon im Januar muss laut Vorgabe des Koalitionsvertrags die Gesetzgebungsmaschinerie anlaufen, denn einige Regelungen wie die Preisabschläge für Arzneimittel müssen gesetzlich verankert werden.

Viele der anstehenden Regelungen betreffen die Zahnärzteschaft, wenn überhaupt, nur mittelbar. Sie hat es klug verstanden, im Koalitionsvertrag wenig thematisiert zu werden. Denn der Gesetzgeber schüttet nicht immer sein Füllhorn aus, sondern kann auch schmerzhaft geißeln.

2014 stehen zwei Gesetze auf der Agenda, die für die Zahnärzte bedeutsam sind: ein Präventionsgesetz und die Pflegegesetzgebung auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Diese Gesetze könnten für die Weiterentwicklung der zahnärztlichen Versorgung von zentraler Bedeutung werden.

Im Präventionsgesetz könnte die zahnmedizinische Prävention auf die Gruppe 50 plus ausgeweitet und die Präventionsanstrengung für vulnerable Gruppen, zum Beispiel in Settings, verstärkt werden, auch um soziale Ungleichheiten auszugleichen. Dies hat sich die Zahnärzteschaft auf die Fahne geschrieben und beinhaltet einen hohen sozialpolitischen Anspruch, aber auch zusätzliche Einnahmequellen. Auch könnten weitere Vorsorgemaßnahmen für Krankheiten des Mund- und Kieferraums im Rahmen eines Präventionsgesetzes verankert werden. Dies ist allerdings ein äußerst schwieriges Unterfangen, denn bekanntermaßen steht Geld nicht beliebig zur Verfügung, zahlt Prävention sich nicht ad hoc aus und auch andere Gruppen wie die Ärzte möchten sich ein Stück vom Präventionskuchen abschneiden.

Für die Pflegegesetzgebung haben KZBV und BZÄK Konzepte für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen in Heimen oder in der Familie vorgelegt.

Die zahnärztliche Versorgung für diese Menschen zu verbessern, ist ein Akt der Humanität, aber auch eine gesundheitspolitisch höchst diffizile Aufgabe, denn auch dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die für die Pflege durch Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags vorgesehenen zusätzlichen Gelder werden bei Weitem noch nicht einmal für die im Zentrum der Reform stehenden Leistungsverbesserungen für an Demenz Erkrankte ausreichen. Finanzielle Spielräume für eine verbesserte zahnmedizinische Versorgung zu schaffen, dürfte ein zähes Ringen werden. KZBV und BZÄK steht damit ein arbeitsreiches und schwieriges Jahr 2014 mit ungewissem, vielleicht sogar unwahrscheinlichem Erfolg bevor.

Dies gestaltet sich umso schwieriger, da bis auf Annette Widmann-Mauz als Staatssekretärin das Personal der Gesundheitspolitik neu besetzt ist. Hermann Gröhe und Ingrid Fischbach sind noch unbeschriebene Blätter in der Gesundheitspolitik. Niemand weiß heute, wie sie sich aufstellen werden. Auch weiß niemand, welche Kompetenz Karl-Josef Laumann, der neue Pflegebevollmächtigte, auch gegenüber dem neuen Gesundheitsminister haben wird.

Niemand weiß, wie Hermann Gröhe das BMG führen, wie er die Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren, zum Beispiel den Fraktionen gestalten wird. Er gilt als freundlich und verbindlich, aber auch als höchst durchsetzungsfähig. Er ist seit seiner Zeit im Kanzleramt den Umgang mit Lobbyisten gewohnt und kaum jemand hat einen besseren Zugang zur Kanzlerin als er.

In einer derart unsicheren Gefechtslage sofort Strategien zur Durchsetzung der eigenen Vorstellung zu entwerfen, ist nur schwer möglich. Die verfasste Zahnärzteschaft muss sich wie alle anderen langsam an die neue Situation herantasten.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.