Leitartikel

Mehr Transparenz für die Patienten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in der Presse ist leider immer wieder zu lesen, dass es in bestimmten, regional begrenzten Bereichen angeblich keine kieferorthopädische Praxis mehr gibt, die bereit ist, ohne Abschluss eines zusätzlichen privaten Vertrags vertragszahnärztliche Leistungen zu erbringen.

Solche Berichte sind absolut kontraproduktiv, wenn es darum geht, vertrauensvoll mit unseren Patienten umzugehen. Der Vorstand der KZBV hat dazu klar Position bezogen: Vertragszahnärzte, zu denen auch Kieferorthopäden und kieferorthopädisch tätige Zahnärzte gehören, die den Versicherten eine zuzahlungsfreie Versorgung verweigern oder die Behandlung von Zuzahlungen abhängig machen, verstoßen eklatant gegen ihre vertragszahnärztlichen Pflichten und müssen mit der vollen Härte disziplinarischer Maßnahmen rechnen, die bis zum Entzug der Zulassung reichen können.

Die KZBV, der Berufsverband der Kieferorthopäden (BDK), die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) vertreten gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Berufsstand eine klare Linie. Auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung tragen wir aktiv zu mehr Transparenz bei und stärken das Vertrauen der Patienten. Das Ganze ist in einem „Letter of Intent“ festgehalten. Wir haben uns auf Fachebene intensiv ausgetauscht, Expertisen und Statements erarbeitet und konsentiert – aus berufspolitischer wie aus rechtlicher Sicht. Zwei Fachartikel fassen die aktuellen Aussagen zusammen: In diesem Heft informiert Dr. Gundi Mindermann, Bundesvorsitzende des BDK, mit RA Stephan Gierthmühlen über Zusatzleistungen und Regelversorgung in der Kieferorthopädie. Ein Heft später (zm 22) beschreibt Dr. Thomas Muschallik, Leiter des Justiziariats der KZBV, die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Wir nehmen das im Jahr 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz sehr ernst und arbeiten daran, die Aufklärung der Patienten ständig zu verbessern. Denn nur ein umfassend aufgeklärter Patient kann die für ihn richtige Entscheidung für seine Behandlung gemeinsam mit seinem Zahnarzt treffen. Jeder GKV-Versicherte hat im Rahmen der GKV-Versorgung Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung, die mit Ausnahme der gesetzlichen Eigenanteile zuzahlungsfrei angeboten werden muss. Sie darf nicht von privaten Zuzahlungen abhängig gemacht werden. Der Patient muss gleichzeitig nach Aufklärung und Vereinbarung mit seinem Behandler die Möglichkeit haben, sich für eine Behandlung zu entscheiden, die über die GKV-Versorgung hinausgeht.

Als erste konkrete Maßnahme haben sich die Verbände auf neue und verständliche Patienteninformationen, Regelungen und Formulare verständigt. Darin wird der Anspruch des Patienten auf eine zuzahlungsfreie Behandlung wie auch seine Wahlfreiheit im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung unterstrichen. Auf der Webseite der KZBV stehen die Materialien als Download bereit, um sowohl dem Patienten wie auch dem Zahnarzt und Kieferorthopäden eine Hilfestellung zu geben (mehr dazu S. 28).

Ein Informationsblatt informiert über die Rechte und Pflichten des Patienten und des Behandlers sowie über die gesetzlichen Vorschriften für eine rechtskonforme Behandlung. Hinzu kommt ein Musterformular als Vertragsgrundlage für vom Patienten gewünschte zusätzliche oder alternative Leistungen. Darauf werden sämtliche geplanten zusätzlichen Behandlungsmaßnahmen und damit verbundenen Kosten sowie sich daraus ergebende Eigenanteile des Patienten ausgewiesen. Weitere Schritte sind vorgesehen, um die Transparenz noch weiter zu fördern. All diese Maßnahmen erfolgen in unserem klaren Selbstverständnis von Freiberuflichkeit und Verantwortung. Denn Freiberuflichkeit ist nicht Selbstzweck, sondern Herausforderung und Verpflichtung – für die Gesellschaft, für die Patienten, für die Praxis und auch für den privaten Bereich. Hier kann die Selbstverwaltung einen wichtigen Beitrag leisten – im konkreten Fall für mehr Transparenz bei kieferorthopädischen Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Eßer

Vorstandsvorsitzender der KZBV

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