RKI gibt Impfempfehlung

Schutz für Ärzte & Asylsuchende

Impfnachweise gehören nicht zu den Siebensachen - keiner kramt nach seinem Impfpass, wenn er vor politischer Willkür oder akuter Lebensbedrohung flüchtet. Entsprechend häufig ist der Impfstatus von Asylsuchenden unklar. Jetzt hat das Robert Koch-Institut (RKI) ein Impfkonzept vorgelegt und erklärt auch, wie sich behandelnde Mediziner schützen können.

Die gute Nachricht vorweg: Mit seinen Empfehlungen gibt das RKI für Mediziner indirekt Entwarnung. Helfer oder Behandler, die über den Standardimpfschutz verfügen, den die Ständige Impfkommission (STIKO) beschreibt, sind gut gewappnet. Dazu gehören: Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis, Masern, Mumps, Röteln für nach 1970 Geborene und Influenza für Frauen und Männer ab 60 Jahren. Ferner rät die STIKO „bei beruflicher Indikation“, die für Mitarbeiter und Helfer in den Einrichtungen gegeben ist, zu Impfungen gegen Hepatitis A und B, zu einer Auffrischimpfung gegen Polio – falls die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren erfolgte – sowie zu einer Influenza-Impfung.

Außerdem räumt das RKI mit einem weit verbreiteten Vorurteil auf: Analysen der Meldedaten vom Infektionsgeschehen der letzten Jahre in Asylunterkünften hätten ergeben, dass sich mehr als 90 Prozent der erkrankten Flüchtlinge erst in Deutschland angesteckt haben.

Flüchtlinge: Gefährdete und nicht Gefährdende

„Das heißt, die Asylsuchenden sind eher eine gefährdete Gruppe als eine Gruppe, die andere gefährdet“, lautet das Fazit des Bundesinstituts. Eine Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch die Asylsuchenden sieht das RKI derzeit nicht, heißt es weiter, „vor allem wenn die Bevölkerung den von der STIKO empfohlenen Impfungen nachkommt“.

Auch wenn das RKI die Möglichkeit des Imports von seltenen Infektionskrankheiten nach Deutschland durch Asylsuchende aktuell als gering bewertet, sei die Durchimpfung dieser Gruppe dringend geboten, da „aufgrund der anstrengenden Reise, des oft fehlenden Impfschutzes und der beengten Situation in den Aufnahmeeinrichtungen“ mit dem Auftreten von Infektionskrankheiten unter Asylsuchenden gerechnet werden müsse, heißt es. Darum empfiehlt die STIKO, Schutzimpfungen bei Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften möglichst frühzeitig durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder durch vom ÖGD beauftragte Ärzte zumindest zu beginnen und zu dokumentieren, damit eine Vervollständigung der Impfserien durch die weiterbehandelnden Ärzte sichergestellt werden kann.

Auch wenn nach Einschätzung des RKI keine nennenswerte Gefahr für eine Ausbreitung der von Asylbewerbern eingeschleppten Infektionen in der Allgemeinbevölkerung besteht, raten die Fachleute dringend, bei dieser Patientengruppe auf Symptome einiger für Deutschland ungewöhnlicher Erkrankungen zu achten – vor allem, da diese einer raschen infektiologischen Diagnostik und sachkundigen Therapie bedürften. Dazu gehören Malaria, Läuserückfall-, Krim-Kongo-, Lassa- und Fleckfieber, Typhus, Amöbenleberabszess, Viszerale Leishmaniose, Leptospirose, Tetanus und Meningitis.

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Die Liste beschränkt sich dabei auf solche Infektionskrankheiten,

• die in Deutschland nur sehr selten aber in den aktuellen Hauptherkunftsgebieten der Asylsuchenden auftreten,

• die mit einem akuten Krankheitsbild einhergehen, das bei einer einmaligen Untersuchung auffallen könnte,

• die unbehandelt mit einer hohen Letalitat einhergehen und

• die eine lange Inkubationszeit oder einen langen Krankheitsverlauf haben oder auf der Flucht erworben werden können.

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