Altverträge bei Bausparkassen und Lebensversicherungen

Ärger für Sparer

Heftarchiv Praxis
sg
Unter den Niedrigzinsen leidet die ganze Finanzindustrie. Sie kann oder will alte Zusagen für hohe Zinsen nicht mehr erfüllen. Deshalb flattern Sparern, die noch über renditeträchtige Altverträge verfügen, jetzt immer häufiger die Kündigungen für ihre Verträge ins Haus und Lebensversicherer zahlen weniger aus als erwartet. Doch noch längst nicht jedes Schreiben hat seine Berechtigung.

Die fest zementierten Niedrigzinsen frustrieren Anleger und Geldindustrie gleichermaßen. Doch einige Sparer hüten noch wahre Schätze aus alten Zeiten: gut verzinste Sparverträge mit Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Die wollen sie nicht hergeben, obwohl ihre Vertragspartner mit allen Mitteln arbeiten, um aus den hohen Zinszahlungen herauszukommen. So versuchte die Sparkasse Ulm ihr Glück, indem sie die rund 22 000 Scala-Sparverträge kündigen wollte. Die Scala-Verträge zeichnen sich durch einen variablen Grundzins sowie einen in Stufen steigenden Bonuszins aus. Dieser Bonuszins erreicht in der Spitze 3,5 Prozent – eine Höhe, von der man heute nur träumen kann. Außerdem können die Kunden ihre Sparrate flexibel gestalten. Kein Wunder, dass manche ihre Zahlungen von 25 Euro monatlich bis zur Obergrenze von 2 500 Euro aufgestockt haben.

Für die Sparkasse entwickeln sich diese Verträge immer mehr zum Verlustgeschäft. Abgeschlossen wurden sie zwischen 1993 und 2005. Manche der Verträge laufen noch bis 2030. Mit neuen Angeboten wollte die Sparkasse die Kunden aus den fest- geschriebenen Konditionen locken. 14 000 Kunden akzeptierten die Alternativen. 4 000 Verträge waren für die Kasse unproblematisch, weil sie bald auslaufen beziehungsweise nur mit niedrigen Summen bespart werden. Aber 4 000 weitere Kunden rebellierten. Sie wandten sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zusammen mit einem Anwalt zogen sie in zwei getrennten Verfahren vor Gericht und siegten.

Mit den Verbraucherschützern gab es eine Einigung, dass die Sparkasse auf ihr Kündigungsrecht verzichtet. Im zweiten Termin reichte der Anwalt eine Feststellungsklage ein, der das Gericht in vollem Umfang stattgab. Danach darf die Kasse die einmal eingegangenen Verträge nicht einseitig kündigen, nur weil das Zinsniveau gesunken ist.

Bislang hat – soweit bekannt – nur diese Sparkasse einen Versuch gestartet, um von den hohen Zinszahlungen herunterzukommen. Dass weitere Geldinstitute folgen werden, ist eher unwahrscheinlich, meint jedenfalls Niels Nauhauser, Experte für Geldanlagen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Andere Sparkassen werden sich hüten, solche Verträge zu kündigen.“ Natürlich kann eine Sparkasse oder Bank ihren Kunden ein Alternativangebot machen. Um aus dem Vertrag herauszukommen, müsste sie eine Art Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Kunden zahlen, damit diese auf jahrelange Zinszahlungen verzichten. Eine solche Entschädigung verlangen umgekehrt die Banken, wenn Häuslebauer ihren Baukredit vorzeitig abzahlen wollen. Der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Verbraucheranwalt Dr. Achim Tiffe fordert die Kunden zur Vorsicht auf: „Solche Angebote sollte man unbedingt von Experten prüfen lassen, bevor man sie annimmt. Die Verbraucherzentralen sind hier die richtigen Ansprechpartner.“ Außerdem rät er dazu, Sparverträge mit variablem Zins regelmäßig zu überprüfen. Denn häufig ist für die Kunden nicht nachvollziehbar, woran die Bank eine Zinsänderung festmacht: „Die Angabe des Referenzzinses fehlt dann in den Bedingungen“, weiß Tiffe. Das kann beispielsweise der Euribor sein. Dieser Zinssatz wird täglich festgestellt. Nach ihm richten die Banken üblicherweise die Konditionen für Guthaben oder Kredite aus.

Fragwürdige Zahlungsmoral

Ein anderes Feld, auf dem Kunden zurzeit um ihre guten Sparbedingungen kämpfen, sind die Bausparverträge. So hat die Bausparkasse LBS Bayern rund 26 000 Kunden die Kündigung ins Haus geschickt, die Bausparkasse BHW verabschiedete sich von 25 000 Sparern. Dabei waren es die Kassen selbst, die in den Neunzigerjahren die Kunden mit attraktiven Konditionen lockten. Neben dem eher mageren Sparzins ver-sprachen sie einen Bonuszins von zwei Prozent für jedes weitere Jahr Laufzeit, in dem das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird. Andere Kassen boten Sparpläne mit besonders langen Laufzeiten und regelmäßig steigenden Zinssätzen. So konnten sich die Besitzer solcher Schätze lange Zeit an den attraktiven Zinsen erfreuen.

Und jetzt soll damit Schluss sein. Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche, den Kunden alternative Verträge zu aktuellen Konditionen schmackhaft zu machen. Gekündigt wurden meistens Verträge, die seit mehr als zehn Jahren zu- teilungsreif waren. Das heißt: Die Kunden haben 40 bis 50 Prozent der gesamten Kreditsumme angespart und so den Anspruch auf das vereinbarte Darlehen erwirkt, dieses aber nicht abgerufen. Stattdessen kassierten sie weiter Zinsen.

Recht bekam Ende Januar die klagende Bausparkasse LBS Bayern beim Landgericht Mainz. Es erklärte die Kündigungen der zuteilungsreifen Verträge nach zehn Jahren für rechtens. In der Urteilsbegründung heißt es: „In der Solidargemeinschaft Bausparkollektiv ist der Bausparer zunächst Darlehensgeber, um nach Zuteilung zum Darlehensnehmer zu werden. Verzichtet er mehr als zehn Jahre lang auf seinen Darlehensanspruch, kann die Bausparkasse zum Schutz der Bau- sparergemeinschaft das Vertragsverhältnis kündigen.“

Verbraucherschützer Nauhauser ist da anderer Meinung: „Wir meinen, dass die Kassen erst dann kündigen dürfen, wenn das ’Darlehen’, das die Kunden den Bausparkassen gegeben haben, vollständig ausgezahlt ist.“

Verträge beitragsfrei stellen

Insgesamt halten die Verbraucherzentralen die rechtliche Beurteilung zumindest für nicht unumstritten. Und eine Schädigung des Kollektivs kann Nauhauser nicht er- kennen: „Damals haben die Bausparkassen Renditetarife aufgelegt, weil sie Einlagen benötigten. Vertragliche Unklarheiten können nicht einfach zum Nachteil der Kunden ausgelegt werden.“ Eindeutiger ist die Lage, wenn die gesamte Darlehenssumme angespart ist. So lange dies nicht der Fall ist, raten die Verbraucherzentralen dazu, jeder Kündigung zu widersprechen. Markus Feck, Jurist und Anlage-experte bei der Verbraucherzentrale NRW meint: „So lange auch nur zwei Euro an der Gesamtsumme fehlen, kann man den Vertrag halten. Ist das Ziel erreicht, darf die Bausparkasse kündigen.“

Feck gibt den Tipp, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet, dass man den Vertrag ruhen lässt, keine Einzahlungen mehr leistet. Die Zinsen für den bis dahin angesparten Betrag werden weiter gutgeschrieben. Durch den Zinseszinseffekt spart sich der Vertrag dann auf die Dauer selbst an. Strittig ist, ob eventuelle Bonuszahlungen vonseiten der Bausparkasse den Vertrag ebenso auffüllen können. Anwalt Tiffe warnt Verbraucher: „Der Kunde sollte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse prüfen lassen, bevor er seinen Vertrag beitragsfrei stellt. Es kann sein, dass die Kasse das Recht hat, zu kündigen, wenn der Kunde nicht weiterzahlt.“ Rechtliche Schritte einzuleiten bedarf gründlicher Vorüberlegungen. Viele Verträge laufen über relativ kleine Ansparsummen von beispielsweise 10 000 Euro. Tiffe meint: „Dann geht es um Streitsummen von vielleicht 400 Euro. Die Frage ist, ob sich hier eine Klage lohnt, die dann eventuell bis zum BGH durchgezogen werden muss.“ Eventuell übernimmt ja eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Bewertungsreserven werden neu geregelt

Wie die Bausparer leiden auch die Inhaber von Lebensversicherungspolicen zunehmend unter den Folgen der lang andauernden Niedrigzinspolitik. Das wird deutlich, weil jetzt das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zum Tragen kommt und darin besonders die Neuregelung der Bewertungsreserven. Darin geht es um die Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven. Vorgesehen ist , dass die Versicherer nur noch jene Reserven ausschütten müssen, die den sogenannten Sicherungsbedarf übersteigen. Das ist der Betrag, der im jeweiligen Zinsumfeld nötig ist, um die zugesagten Leistungen und Garantien zu sichern. Dabei geht es in der Hauptsache um festverzinsliche Wertpapiere. An den Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien bleiben sie – wie vorher auch – ebenfalls nur zur Hälfte beteiligt. Bewertungsreserven entstehen immer dann, wenn der Kurs eines Wertpapiers oder der Wert einer Immobilie den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt. Das war besonders bei hoch verzinsten Altanleihen der Fall. Die Kurse stiegen deutlich über 100 Prozent. Allerdings ist der jeweils notierte Wert nur ein Buchwert. Je näher sich das Papier dem Ende seiner Laufzeit nähert, desto stärker sinkt der Kurs. Am Ende der Laufzeit ist er bei 100 Prozent. Doch für viele Papiere liegt der Endpunkt in weiter Zukunft und einige Lebensversicherer haben Anleihen zu hohen Preisen verkaufen können. Ihren Anteil an den Reserven haben die Versicherer in einen Reservetopf, die sogenannten Zinszusatz- reserven, überführt. Damit wollen sie die Garantiezahlungen aus Altverträgen sicherstellen. Zurzeit liegt der durchschnittliche Garantiezins noch bei 3,16 Prozent. Den müssen die Unternehmen bedienen. Kritiker wie der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, meinen, dass so allen Versicherten zu wenig gutgeschrieben wird: „Durchschnittlich geht es um 225 Euro Überschüsse pro Vertrag, die den Kunden schon jetzt vorenthalten werden.“ Insgesamt beläuft sich die bei den Unternehmen angesparte Zinszusatzreserve derzeit auf rund 20 Milliarden Euro. Das stellte die Ratingagentur Assekurata Ende Januar fest. Allein in 2014 flossen gut acht Milliarden Euro in diesen Topf. Allerdings belaste sie die zu verteilenden Überschüsse und damit den finanziellen Spielraum für höhere Überschussbeteiligungen, bestätigt die Agentur die Gefahr reduzierter Auszahlungen an die Versicherten.

Über diese Entwicklung wundert sich Anwalt Tiffe nicht: „Jetzt bewahrheitet sich das, was schon immer bekannt war. Versicherungen sind dazu da, Risiken abzudecken. Sie eignen sich aber nicht zur Geldanlage.“ Trotzdem besitzen die Bundesbürger rund 87 Millionen Verträge. Den Grund nennt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse bei Assekurata: „Die klassische Lebensversicherung ist ein sehr konservatives Produkt, das vor allem auf Sicherheit setzt. Anleger, die mehr Risiko wagen wollen, um mehr Rendite zu erzielen, müssen ihr Geld anderswo anlegen.“ Rein theoretisch könnten die Lebensversicherungen einen weitaus größeren Teil der eingezahlten Beiträge in renditeträchtigen Aktien anlegen. Sie tun es deshalb nicht, weil sie dafür sehr viel mehr Eigenkapital vorhalten müssten.

Vorsicht bei Lebensversicherungen

Und für Sparer, die auch jetzt noch mit dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags liebäugeln, hält Tiffe noch einen Tipp bereit: „Im Gespräch mit dem Vermittler sollte der Kunde darauf bestehen, dass dieser alle Abschluss- und die jährlich anfallenden Verwaltungskosten offenlegt. Er wird dann schnell erkennen, dass der Vertrag nicht lukrativ ist.“ Sinnvoller kann es sein, die Risiken mit einer Risikolebensversicherung abzudecken und das Geld in einen Fondssparplan zu investieren. Sich gegen die gesetzeskonforme Auszahlungspolitik wehren können die Versicherten kaum.

Marlene EndruweitFachjournalist für Wirtschaftm.endruweit@netcologne.de

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