Barmer Zahnreport 2015

Verschmähte Prävention

In ihrem diesjährigen Zahnreport hat die Barmer GEK neben der Haltbarkeit von Füllungen das Präventionsverhalten ihrer Versicherten untersucht. Ein Ergebnis der Studie, die am 14. April in Berlin vorgestellt wurde: Patienten verschenken 20 Millionen Euro beim Bonus für Zahnersatz.

Zudem monierte die Kasse, dass ihr zu wenig Daten vorliegen, um Aussagen über die Nachhaltigkeit von Füllungen treffen zu können. „Neben der Qualität der eigentlichen zahnärztlichen Therapie entscheidet die persönliche Mundhygiene“, stellte der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Christoph Straub, bei der Pressekonferenz fest. Er forderte daher von den Versicherten ein stärkeres Engagement hinsichtlich Prävention und Prophylaxe.

Die Versicherten würden mit dem Bonusheft dazu motiviert, einmal im Jahr zur Früherkennung beim Zahnarzt zu gehen. Rund 260.000 Personen nutzten diese Chance nicht. Allein die Versicherten der Barmer GEK verschenkten so etwa 20 Millionen Euro im Jahr, rechnete Straub vor. Auch forderte er, weitere Daten der zahnmedizinischen Versorgung zur Verfügung zu stellen, denn mit den aktuell ausgetauschten Informationen könnten weitergehende Fragen zur Versorgungsqualität nicht beantwortet werden.

Straub führte aus, dass für den Report über 17 Millionen Füllungen von Barmer-GEK-Versicherten aus den Jahren 2010 bis 2013 untersucht wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass eine Füllung im Durchschnitt zwischen 8,7 und 10,5 Jahren hält. Außerdem ließe sich erkennen, dass etwa jeder dritte gefüllte Zahn innerhalb von vier Jahren erneut behandelt werden muss.

Belastbare wissenschaftliche Ergebnisse zur Nachhaltigkeit der Füllungstherapie seien kaum zu finden, unterstrich Prof. Dr. Michael Walter von der TU Dresden, mit dessen Hilfe der Report erstellt wurde. Klinische Studien würden kaum weiterhelfen, ihre Ergebnisse entstünden unter Idealbedingungen, die mit dem Versorgungsalltag nicht vergleichbar seien.

Trotzdem, so konstatierte Walter, sei die geschätzte Lebensdauer von Füllungen im internationalen Vergleich „zufriedenstellend“. Als weiteres Ergebnis konnten laut Walter erhebliche regionale Unterschiede festgestellt werden. So gebe es eine höhere Inanspruchnahme von Füllungen statt Kronen in den neuen Ländern sowie in Bayern. In den Stadtstaaten indes sei es umgekehrt.

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Datenfülle ohne Mehrwert

Für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellte deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Wolfgang Eßer, anlässlich des Reports fest, dass die Zahl zahnärztlicher Behandlungen von Karies mit Füllungen seit Jahren rückläufig sei. Die im Report erwähnte erneute Therapie jedes dritten Zahns mit Füllung innerhalb von vier Jahren könne allerdings nicht auf eine mangelhafte Behandlungsqualität in den Praxen zurückgeführt werden. „Vielmehr sollten weitere Anstrengungen bei der Prophylaxe und bei der verbesserten Mundhygiene der Patienten unternommen werden, bevor aus einer nicht nachvollziehbaren Datengrundlage falsche Schlüsse abgeleitet werden“, so Eßer.

Kritisch äußerte er sich zu den von der Barmer geforderten zusätzlichen Daten: „Der Datenhunger der Kassen scheint keine Grenzen zu kennen.“ Karies lasse sich aber nicht durch eine weitere Datenflut bekämpfen. Eßer: „Ein belegter Mehrwert für die Patienten lässt sich durch ein reines Mehr an Daten nicht erreichen. Vergrößert würde nur die ohnehin erhebliche Bürokratielast für die Praxen. Daher lehnt die Vertragszahnärzteschaft das Ansinnen nach zusätzlichen Daten für Kassen klar ab.“

Für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erklärte Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich: „Karies ist die häufigste chronisch degenerative Erkrankung und wird durch Füllungsmaßnahmen lediglich repariert, aber nicht geheilt.“ Eine lebensbegleitende Vorsorge, vom ersten Zahn an und weiter über alle Altersphasen helfe, Karies zu verhindern. Für die Prävention von Karies gebe es sehr erfolgreiche und auf hohem wissenschaftlichem Niveau abgesicherte Verfahren.

Die BZÄK erarbeite daher Präventionskonzepte im Verbund mit diversen Partnern, um Karies nachhaltig anzugehen. Auch der Gesetzgeber sei gefordert, im Rahmen des Präventionsgesetzes eine bessere zahnärztliche Versorgung insbesondere von Kleinkindern von null bis drei Jahren festzuschreiben. Vor den Kassen liege die Aufgabe, die vorhandenen Ergebnisse der Versorgungsforschung zu nutzen, um bundesweit einheitliche Lösungen für die Bekämpfung der frühkindlichen Karies zu befördern.

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