Laumanns neues Konzept

Unterwegs zum echten Pflege-TÜV

Prüfberichte mit Schulnoten haben sich als nicht zielführend erwiesen, um Transparenz in die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu bringen. Jetzt plant der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, ein völlig neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für den Bereich: Neben den Kassen sollen auch betroffene Verbände vertreten sein.

Woher soll man wissen, ob in einer Einrichtung auch wirklich gut gepflegt wird? Um in dieser Frage für mehr Transparenz zu sorgen, hat der Gesetzgeber 2009 die Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeführt. Prüfberichte mit zusammenfassenden Schulnoten sollen seitdem auf einen Blick die jeweilige Pflegequalität in einer ambulanten oder in einer stationären Pflegeeinrichtung verdeutlichen. Doch was in der Theorie so schön klang, hat in der Realität nicht funktioniert und soll nun wieder abgeschafft werden. Das hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), im April in Berlin mitgeteilt. „Die Pflegenoten sind gescheitert. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat mich gebeten, ein aussagekräftigeres System für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen zu erarbeiten“, so Laumann. Das bisherige Notensystem hatte zuletzt eine bundesweite Durchschnittsnote aller Pflegeeinrichtungen von 1,3 ergeben. Laumann erklärte, dass es aufgrund einer solch unrealistisch guten Benotung einfach nicht möglich gewesen sei, eine aussagekräftige Information über die tatsächliche Pflegequalität in einer Einrichtung zu erhalten.

Der Pflegebevollmächtigte kündigte deshalb an, bereits ab Anfang 2016 die Veröffentlichung von Schulnoten einzustellen. Statt der bisherigen Noten sollen übergangsweise leicht verständliche Kurzzusammenfassungen der MDK-Prüfberichte veröffentlicht werden, mit deren Hilfe Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Qualität von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen besser einschätzen und vergleichen können. Laumann beauftragte den GKV-Spitzenverband damit, bis Ende 2015 einheitliche Vorgaben für die Erstellung dieser Kurzberichte zu erstellen.

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Erweiterter Kreis

„Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen verlässliche Informationen, um eine gute und für sie passende Pflegeeinrichtung zu finden. Der bisherige ’Pflege-TÜV’ leistet das nicht und sorgt eher für Verunsicherung“, kommentierte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Pläne seines Pflegebeauftragten. Kurzfristig sei es richtig, dass gut verständliche Zusammenfassungen der  Prüfungsergebnisse zum Jahresbeginn 2016 die umstrittenen Pflegenoten ablösen. „Dem wird ein neues Prüfungs- und Veröffentlichungssystem folgen, das in einem erweiterten Kreis von Beteiligten erarbeitet werden wird. Es geht darum, dass wir einen echten ’Pflege-TÜV’ schaffen, der seinen Namen verdient“, betonte Gröhe. Den Plänen Laumanns zufolge soll nun bis zum 1. Januar 2016 ein neuer Pflegequalität-Ausschuss errichtet werden. Dieser bekommt die Aufgabe, ein komplett neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen zu konzipieren. In diesem neuen Ausschuss, der organisatorisch beim Pflegebevollmächtigten am Bundesgesundheitsministerium angesiedelt sein wird, sollen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Partizipation und Transparenz. Die kommunalen Spitzenverbände sowie der Spitzenverband der Medizinischen Dienste sind ständige, beratende Mitglieder des Ausschusses“, betonte Laumann. Um die in anderen Selbstverwaltungsgremien oft üblichen Pattsituationen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern zu vermeiden und auf langwierige Schiedsstellenverfahren verzichten zu können, soll ein unparteiischer Vorsitzender den neuen Ausschuss leiten – dieser hat letztlich die ausschlaggebende Stimme. Ein noch zu gründendes Pflegequalitätsinstitut mit unabhängigen Wissenschaftlern soll den Ausschuss unterstützen.

Der Pflegequalitäts-Ausschuss bekommt Laumanns Plänen zufolge bis Ende 2017 Zeit, die entsprechenden Richtlinien für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen. Kommt die Entscheidungsfindung im Ausschuss allerdings nicht fristgerecht voran, werde das Bundesministerium für Gesundheit im Wege der Ersatzvornahme eigene Richtlinien erlassen, erklärte Laumann. Damit die Neuregelungen auch gesetzlich zügig umgesetzt werden können, will der Pflegebevollmächtigte die entsprechenden Inhalte ins zweite Pflegestärkungsgesetz einarbeiten lassen. Dabei hätte dann allerdings der Koalitionspartner noch ein Wörtchen mitzureden.

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Genaue Prüfung

„In den anstehenden Beratungen zum Pflegegesetz II werden wir die Vorschläge des Pflegebeauftragten genau prüfen“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis. Hierzu gehöre natürlich auch die Frage, ob das neue Gremium tatsächlich beim Pflegebevollmächtigten anzusiedeln sei. „Darüber hinaus muss diskutiert werden, ob es für die Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich die beste Lösung ist, die Noten ab 2016 komplett auszusetzen. Wer in dem Pflegequalitätsausschuss tatsächlich die Pflegebedürftigen und die Pflegeberufe vertreten kann, ist ebenfalls eine offene Frage“, so Mattheis weiter.

Zudem bemängelte Mattheis, dass im Konzept des Pflegebevollmächtigten keine Aussagen enthalten seien, wie die Pflegequalität in Zukunft besser an der wirklichen Ergebnisqualität ausgerichtet werden kann. Der GKV-Spitzenverband äußerte sich zum Vorschlag Laumanns sehr positiv. In ihrer bisherigen Form hätten die Pflegenoten ihren Zweck, Transparenz über die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu schaffen, grob verfehlt, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands. „Die heutigen Pflegenoten sind das Produkt eines unzureichenden gesetzlichen Rahmens, der klare Entscheidungen verhindert und faule Kompromisse befördert hat. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass der Pflegebeauftragte sich jetzt dafür einsetzt, neue Strukturen zu schaffen.“, betonte Kiefer. Kritisch kommentierte der GKV-Spitzenverband hingegen die Ausgestaltung des geplanten Pflege-Qualitätsausschusses: „Es ist schwer vorstellbar, dass ein Pflegequalitätsausschuss in einem Bundesministerium angesiedelt ist.“ Ein solcher Ausschuss brauche einen neutralen Vorsitz, „der von der Selbstverwaltung getragen wird und auch unabhängig von staatlichen Institutionen ist“, so Kiefer. Der Gemeinsame Bundesausschuss biete sich zur Orientierung an.

Otmar MüllerGesundheitspolitischer Fachjournalist, Kölnmail@otmar-mueller.de

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