Editorial

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Frauen erkranken anders als Männer – dieser Erkenntnis liegt die Gender Medizin zugrunde, die in den 1990er Jahren in den USA entwickelt wurde und mittlerweile auch in Deutschland immer mehr Fuß fasst. Auf dem diesjährigen Bundeskongress Gender-Gesundheit in Berlin wurden dazu neue Erkenntnisse präsentiert. Wir berichten aktuell auf zm-online wie auch in der Printausgabe. Spannend sind vor allem die Aussagen für die Zahnmedizin. Häufig werden geschlechtsspezifische Unterschiede vernachlässigt. Dabei steht mittlerweile fest, dass Frauen häufiger von Karies, Zahnverlust, Zahnlosigkeit und Kiefergelenkerkrankungen betroffen sind, während Männer öfters Wurzelkaries, erosive Zahnhartsubstanzdefekte oder Parodontitis entwickeln. Forschung und Lehre sind für Gender-Aspekte noch nicht breit genug aufgestellt, präventive Konzepte müssen auf die Geschlechter ausgerichtet sein. Hier herrscht Handlungsbedarf.

Besagte breite Aufstellung sowie ein diagnostischer Blick über den eigenen Tellerrand hinaus wird im Praxisalltag des Zahnarztes immer mehr abverlangt – nicht nur, was den Gender-Bereich angeht. Vielfach sind allgemeinmedizinische Kenntnisse gefragt, um bei der Zahnbehandlung alles richtig zu machen. Die zm berichten regelmäßig darüber. Der diesjährige Frühjahrsfortbildungsteil widmet sich einem sehr praxisrelevanten Thema, es geht um medizinische Erkrankungen, die eine hohe zahnmedizinische Relevanz aufweisen. Die Beiträge im Heft mit interaktiver Fortbildung online bieten Hilfestellung dazu, wie der Zahnarzt Symptome erkennen und Komplikationen vermeiden kann. Es geht um Rheuma und orale Gesundheit, Patienten mit Blutgerinnungsstörung, medizinische Blickdiagnostik und zahnmedizinische Krankheitsbilder in der Pädiatrie.

Welche medizinischen Leistungen sind überflüssig? Und welche werden zu selten durchgeführt? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit deutsche Medizinwissenschaftler. Ausgehend von der amerikanischen Initiative des „Choosing Wisely“ (mit Fokus auf die Identifizierung unnötiger medizinischer Handlungen) geht es ihnen um den Abbau von Über- und von Unterversorgung und vor allem darum, einen Prozess zu finden, um medizinische Maßnahmen falls nötig auch einmal zu unterlassen. Mit dem Thema betritt man hierzulande wissenschaftspolitisches Neuland. Auch in der Zahnmedizin macht es Sinn, über solche Ansätze nachzudenken.

Last but not least noch etwas ganz Praktisches für den Alltag: Es gibt Neuigkeiten zum Thema Bleaching, wie die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein vermeldet. Der Bundesfinanzhof hat jetzt in einem aktuellen Urteil die Auffassung der Kammer bestätigt, dass Zahnaufhellungen, die ein Zahnarzt zur Beseitigung krankheitsbedingter Zahnverdunkelungen vornimmt, zu den Heilbehandlungen gehören und umsatzsteuerfrei sind. Manche offene Frage zur Abrechnung dieser Leistung mag hiermit hoffentlich geklärt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele PrchalaStellvertretende Chefredakteurin

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