60 Jahre IZA

IZA jetzt auch als E-Book

Seit 1955 bis dienen die "Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel" (IZA) Zahnärzten und Zahnmedizinstudenten als Informationsquelle für Fragen rund um die Arzneimitteltherapie. Seit April gibt es sie auch als E-Book.

Für die Redaktion verantwortlich zeichnet die gemeinsam von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung getragene Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ). Seit 2006 steht die Broschüre kostenlos auf der Homepage der BZÄK zur Verfügung und zählt dort zu den am häufigsten aufgerufenen Websites. Durch die Digitalisierung konnten Neuerungen und wichtige Informationen zu bekannten Arzneimitteln und Nebenwirkungen unabhängig von einer Neuauflage in den Text eingearbeitet werden.

Im Laufe der Zeit und nach mehreren grundlegenden Änderungen an der Homepage der BZÄK waren die alten Dateiformate jedoch immer schwieriger zu pflegen. Die Mitglieder der AKZ beschlossen deshalb, die Informationen komplett zu überarbeiten und sie in ein zeitgemäßes Format zu überführen. Die einzelnen Kapitel wurden dazu von den Autoren redaktionell und inhaltlich überarbeitet. Neu hinzugekommen sind Kapitel zur medikamentösen Behandlung von Kindern und zu antiresorptiven Substanzen. Während die inhaltliche Gliederung und die Textgestaltung weitestgehend erhalten blieben, wurde das Dateiformat für eine bessere Nutzbarkeit grundlegend verändert.

Für die Ansicht auf Smartphones und Tablets

Die IZA stehen seit April 2015 alsE-Book zur Verfügungund sind damit auch für die Ansicht auf Smartphones und Tablets geeignet. Für Nutzer, deren EDV ein Öffnen dieses Formats nicht zulässt, ist ebenfalls einePDF- Versionverfügbar. Die Anwenderfreundlichkeit wurde durch die Möglichkeit zum Setzen von Lesezeichen und eine kapitelübergreifende Suchfunktion erhöht. Neben der online- Nutzung ist es natürlich auch möglich, das Dokument herunterzuladen und zu speichern. In diesem Fall sollte der Inhalt aber regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.

Zur kontinuierlichen Weiterführung der IZA bleibt die AKZ für Hinweise, Wünsche und Anregungen aber auch für Kritik dankbar. Gleichzeitig richtet sie die dringende Bitte an die Kolleginnen und Kollegen, durch die konsequente Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Anwendung von Medizinprodukten weiterhin zum Gelingen der Arbeit der Arzneimittelkommission beizutragen. Die im Jahre 2014 überarbeiteten Formulare für eine barrierefreie und sichere elektronische Meldung finden Sie auf derHomepage der BZÄKunter der Rubrik Arzneimittelkommission.

Dr. Jens Nagaba (Leiter Abteilung Zahnärztliche Berufsausübung der Bundeszahnärztekammer)Dr. Juliane Gösling (Referentin Abteilung Zahnärztliche Berufsausübung der Bundeszahnärztekammer)

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