Die juristische Einschätzung

Ein Pyrrhus-Sieg für Mediziner

"Was von den Anwälten der klagenden Ärztin als 'Grundsatz-Sieg vor dem BGH' verkauft wird, entpuppt sich nach Prüfung eher als Pyrrhus-Sieg und Mogelpackung", sagt RA Matthias Hechler zum jameda-Urteil.

Die Ärztin verlangte mit ihrer Klage vor dem Bundesgerichtshof die Löschung ihres jameda-Profils mit der – wesentlichen – Einschränkung „solange dort werbliche Verweise auf weitere Ärzte eingeblendet werden“. Die Bundesrichter gaben ihr nur insoweit recht. jameda ist es ab sofort untersagt, auf Bewertungsprofilen von Ärzten ohne bezahlte Premium-Pakete die Werbung der örtlichen Arztkonkurrenten einzublenden.

Das Profil bleibt – ohne Konkurrenzwerbung


Die jameda GmbH hat die Vorgaben des Bundesgerichtshofs wie angekündigt sofort in die Praxis umgesetzt. Stichproben haben ergeben, dass der Portalbetreiber die Werbeeinblendungen der Konkurrenzpraxen auf den unbezahlten Praxisprofilen gelöscht hat. Diese erhebliche Benachteiligung der nicht zahlungswilligen Ärzte hat nun ein Ende. Insoweit haben die unfreiwillig gelisteten Ärzte ein Stück Chancengleichheit gewonnen und die jameda GmbH einen von mehreren Anreizen zum Abschluss einer bezahlten Mitgliedschaft verloren.

Aber kann man sich aus jameda löschen lassen? Die Antwort lautet: Nein. Der Bundesgerichtshof hat gerade nicht entschieden, dass sich Ärzte grundsätzlich aus jameda.de löschen lassen können. Auch dort unfreiwillig gelistete Ärzte müssen nach wie vor hinnehmen, bei jameda gelistet zu sein und sich bewerten zu lassen. Von einem „bahnbrechenden“ Urteil – wie von dem Anwalt der Mandantin verkündet, kann somit keine Rede sein. Auch die Medizinerin wird ihre Praxis nach wie vor in jameda wiederfinden, zwar ohne Werbeeinblendungen der örtlichen Konkurrenzpraxen, dafür eventuell mit positiven und negativen Bewertungen. 

Rechtswidrige Bewertungen müssen gelöscht werden

Wer sich als Arzt bislang nicht an der Werbepraxis von jameda gestört hat, für den ändert das neue Urteil nichts. Auch wenn Ärzte nach wie vor ihr Bewertungsprofil nicht aus jameda löschen lassen können, so besteht immer die Möglichkeit, rechtswidrige Bewertungen löschen zu lassen. Sogar an sich zulässige, jedoch negative Meinungsäußerungen lassen sich oft mit juristischen Finessen löschen. Insoweit ist alles beim Alten.

Matthias Hechler, M.B.A.RechtsanwaltRemsstr. 17, 73525 Schwäbisch Gmündwww.anwaltskanzlei-hechler.de

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