„Unterm Strich habe ich allen gleich viel zugemutet“
Herr Prof. Hecken, mit welchen Gefühlen verabschieden Sie sich nach 14 Jahren als unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses?
Prof. Josef Hecken: Mit großer Zufriedenheit. Ich blicke auf 14 Jahre als unparteiischer Vorsitzender des G-BA zurück, in denen wir viele wichtige Entscheidungen für eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung getroffen haben. Darunter waren auch einige schwierige Beschlüsse, bei denen meine dreizehnte Stimme den Ausschlag gab.
Damit habe ich mich nicht bei allen beliebt gemacht. Denn einige dieser Entscheidungen waren einzeln betrachtet unbequem – sie dienten aber immer dem Ziel, Qualität, Innovation und Ökonomie in der Gesundheitsversorgung in Einklang zu halten. Unterm Strich glaube ich aber, ich habe über die gesamte Zeit betrachtet, allen gleich viel zugemutet.
Was wird Ihnen positiv in Erinnerung bleiben? Was nicht?
Positiv in Erinnerung bleiben wird mir, dass der G-BA in den allermeisten Fällen geräuschlos und professionell gearbeitet hat. Wenn mehr als 95 Prozent der Beschlüsse einvernehmlich getroffen werden, ist das für die Außenwelt vielleicht nicht spannend. Es zeigt aber, wie demokratische Prozesse funktionieren: Man ringt um die beste Lösung, tauscht Argumente aus und findet dann in einem Kompromiss zueinander. Das alles sind keine politischen Kungeleien, sondern wir treffen evidenzbasierte Entscheidungen für das gesamte Gesundheitssystem.
Besonders wichtig waren für mich Entscheidungen, die die Versorgungsqualität nachhaltig verbessert haben, etwa Mindestmengenregelungen oder die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel. Mit Blick auf die zahnärztliche Versorgung denke ich da an die Entscheidung zur systematischen Behandlung von Parodontitis und die leistungsrechtlichen Regelungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Oder auch die G-BA-Entscheidung, den Einsatz von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag als eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen.
Als ambivalente Erfahrung nehme ich mit, dass es in jeder Wahlperiode ein, zwei Versuche der jeweiligen Amtsinhaber im Bundesgesundheitsministeriums gab, „übergriffig“ zu werden. Der frühere Bundesminister Lauterbach versuchte es mit dem Gesunde-Herz-Gesetz. Dort wollte er, dass bestimmte Arzneimittel zur Behandlung von Hypercholesterinämie – konkret ging es um Statine und moderne Lipidsenker – pauschal und flächendeckend zu einer Kassenleistung bei niedrigeren Risikoschwellen werden, ohne eine evidenzbasierte Prüfung der Details.
Außerdem wollte er als Präventionsmaßnahme bei Kleinkindern mit Fettstoffwechselstörungen die Verschreibung von Statinen als probates Mittel einführen – anstatt Prävention mittels Schulsport und gesunder Ernährung zu fördern. Dagegen hatte ich aus vielerlei Gründen Bedenken. Auch hatten wir uns über die Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums bei unserem Beschluss zur Ersteinschätzung in den Notaufnahmen im Krankenhaus gestritten. Da blieb es meiner Meinung nach nicht bei der Rechtsaufsicht.
Bitter in Erinnerung bleibt die Erfahrung, dass unsere Arbeit mitunter durch landespolitische Interessen erschwert wurde. Das gilt insbesondere dort, wo evidenzbasierte Entscheidungen auf regionale Widerstände stoßen. Hier nenne ich nur beispielhaft die Normenkontrollklage einiger Bundesländer gegen den Auftrag an den G-BA, Mindestmengen für anspruchsvolle, planbare Leistungen festzulegen, bei denen es nachweislich einen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität gibt.
Für mich muss es in erster Linie um Patientensicherheit gehen, dahinter haben regionale oder wirtschaftliche Interessen zurückzutreten. Ich hoffe, so sehen es auch die Richter. Diesen Rechtsstreit werde ich nun als Privatperson Josef Hecken weiterverfolgen.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Zusammenarbeit mit der Zahnärzteschaft?
Die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung als eine unserer Trägerorganisationen habe ich stets als kollegial, fair und konstruktiv erlebt. Die zahnärztliche Versorgung ist im Vergleich zu anderen Bereichen vielleicht nicht immer so präsent in Politik, Medien und bei den Versicherten. Aber das sagt nichts über den Stellenwert in der gesamten Gesundheitsversorgung aus.
Der G-BA galt – und gilt für manche immer noch – als behördliches Ungetüm. Zu Recht?
Der G-BA erfüllt einen klaren gesetzlichen Auftrag. Er erlässt Richtlinien für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung und hat dabei zugleich das Qualitätsgebot zu beachten. Sie hören hier den Normsetzer – und als solcher muss der G-BA juristisch und wissenschaftlich ausgerichtet sein. Aber auch wir haben uns in den letzten Jahren darauf eingestellt, dass sich die Erwartungen der Menschen an die Kommunikation von Institutionen, Verbänden und Behörden verändert hat.
Der Druck auf die gesetzliche Krankenversicherung ist gewaltig. Lässt sich das solidarische System auf Dauer erhalten?
Ja, wenn alle bereit sind, Reformen anzugehen und nicht nur anzumahnen. Der Druck auf die Finanzen ist enorm, aber auch die Strukturen müssen angepasst werden. Wir brauchen eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und zugleich Investitionen in effizientere Strukturen und Prävention. Die jetzt diskutierte Patientensteuerung in Rahmen eines Primärversorgungssystems ist der richtige Ansatz, um Über-, Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden.
Die Kritik am Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist groß. Halten Sie eine Einigung bis zur Sommerpause für realistisch?
Der Wille der politischen Akteure ist da. Damit dieses Gesetz greift, ist die Zeitschiene wichtig. Der finanzielle Druck, der auf der gesetzlichen Krankenversicherung lastet, ist enorm. Damit das Gesetz aber auch von allen akzeptiert wird, muss der Inhalt stimmen. Die entscheidende Frage hier: Gelingt es noch, die Bundesbeteiligung bei der Finanzierung auszubauen? Bisher sehe ich hier nur Taschenspielertricks.
Der Bund will zwar 250 Millionen Euro mehr für die Bürgergeldempfänger ausgeben, kürzt parallel aber den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro. Das heißt, die GKV muss im nächsten Jahr zwei Milliarden Euro mehr einsparen, um überhaupt den Status quo zu wahren. Das kann nicht aufgehen.
Zudem sollten zusätzliche Einnahmequellen erschlossen werden, etwa durch eine höhere Tabaksteuer, die Besteuerung hochprozentiger Alkoholika und zuckerhaltiger Getränke. Diese Gelder müssen dann zweckgebunden für das Gesundheitssystem zur Verfügung stehen und nicht in den Bundeshaushalt eingehen.
Was geben Sie Ihrer Nachfolgerin mit auf den Weg? Was wünschen Sie ihr?
Ich wünsche ihr alles Gute, halte mich aber ganz bewusst mit Ratschlägen zurück.
Welche Pläne haben Sie für die Zukunft?
Ich werde vor allem für meine Familie da sein. Meine Schwiegereltern sind pflegebedürftig, ich werde zu Hause gebraucht. Weder die Pflege von Angehörigen noch die Führung des G-BA als unparteiischer Vorsitzender sind Halbtags-Jobs. Daher musste ich mich entscheiden. Alles Weitere lasse ich entspannt auf mich zukommen.
Die Fragen stellte Anne Orth.




