Regierung will KFO-Fachzahnarztvorbehalt prüfen
Vorrangiges Ziel der Regelung sei es, kieferorthopädische Behandlungen auf dem notwendigen und einem möglichst einheitlichen Qualitätsniveau sicherzustellen, schreibt die Regierung in dem Beschluss. Dies sei nicht gewährleistet, wenn jeder Vertragszahnarzt und jede Vertragszahnärztin unabhängig von einer weiteren Qualifikation kieferorthopädische Behandlungen durchführen und zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen könne.
Die Regierung sieht im Vorhandensein einer entsprechenden Qualifizierung „ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Sicherstellung einer zielgerichteten und wirtschaftlichen Verwendung“ von Versichertengeldern. Im Anschluss daran steht in der Gegenäußerung: „Die Bundesregierung wird prüfen, ob beziehungsweise inwieweit diese Vorgabe um weitere Qualifikationen, die hinsichtlich des Umfangs und der Qualität als gleichwertig anzusehen sind, ergänzt werden kann. Zugleich wird der Aspekt einer möglicherweise drohenden regionalen Unterversorgung einbezogen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung eine Ausweitung der Übergangsregelung prüfen.“
Bezüglich der Festzuschüsse will die Bundesregierung an der Absenkung festhalten.
Kein Umdenken bei der Parodontitistherapie
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Ausnahmen von der Budgetierung bei der PAR-Therapie nur noch für vulnerable Bevölkerungsgruppen vor. Der Bundesrat hatte gefordert, dass die Ausnahmeregelung auf alle Versicherten ausgedehnt wird, um Folgekosten für die GKV zu vermeiden.
Das lehnt die Bundesregierung mit folgender Begründung ab: „Um den Beitragssatz in der GKV stabil zu halten, ist eine Beschränkung der Ausnahmeregelung auf Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige sachlich geboten. Diese vulnerablen Bevölkerungsgruppen sind wegen eingeschränkter Mundhygienefähigkeit überdurchschnittlich oft von schwerer und mittelschwerer Parodontitis betroffen.“ Eine Ausweitung der Ausnahme über diesen Kreis hinaus auf alle Versicherten gefährdet aus Sicht der Regierung das angestrebte Einsparvolumen.
Die 2./3. Lesung im Bundestag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll voraussichtlich erst am 10. Juli, also dem Freitag der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, stattfinden.


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