Digitales Organspende-Register etabliert sich
Langsam steigt die Anzahl der Menschen, die die Möglichkeit nutzen, ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital zu dokumentieren. Das zeigt der gerade vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte Jahresbericht 2025 zum Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR). Im vergangenen Jahr wurden rund 223.000 Erklärungen im Register abgegeben, bis heute sind es über 570.000.
Das Organspende-Register ermöglicht die digitale Dokumentation einer Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende nach dem Tod. Die Erklärung kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Ein wesentlicher Vorteil des Registers besteht darin, dass die Erklärung im Ernstfall zentral verfügbar ist und – anders als ein Organspendeausweis – nicht verloren gehen kann.
In Deutschland warten derzeit etwa 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan. Da die Zahl der Organspenden in Deutschland im internationalen Vergleich sehr niedrig ist, übersteigt der Bedarf die verfügbaren Spenderorgane bei Weitem, meldete zuletzt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).
Die große Mehrheit derjenigen, die eine Erklärung abgegeben haben, steht einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich positiv gegenüber: 81 Prozent stimmten einer Spende uneingeschränkt zu. Zählt man eingeschränkte Zustimmungen hinzu, ermöglichen insgesamt rund 88 Prozent der Erklärungen potenzielle Organ- und Gewebespenden. Derzeit wird in der Politik diskutiert, ob angesichts des hohen Bedarf an Lebendorganspenden eine Widerspruchslösung eingeführt werden sollte. Diese würde bedeuten, dass jeder Erwachsene ein potenzieller Spender wäre, es sei denn, er widerspricht.
„Mit einem Eintrag im Organspende-Register schaffen Bürgerinnen und Bürger Klarheit – selbstbestimmt, sicher und jederzeit abrufbar. Damit entlasten sie zugleich Angehörige und medizinisches Personal in einer ohnehin belastenden Situation“, sagte BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich.
Auch Dank der ePA steigen die Eintragszahlen
Besonders deutlich zeigt der Jahresbericht die zunehmende Nutzung digitaler Zugangswege im Gesundheitswesen. 73 Prozent der Erklärenden nutzten 2025 den Zugang über die Apps der Krankenversicherungen und die dort verfügbare GesundheitsID. Vor allem Menschen ab 40 Jahren entschieden sich häufiger für diesen Weg, während jüngere Altersgruppen häufiger die direkte Anmeldung über die Webseite des Registers mittels Online-Ausweisfunktion nutzten.
Auch die Entwicklung im Jahresverlauf zeigt den Einfluss digitaler Gesundheitsanwendungen: Mit der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Leistungserbringer ab Oktober 2025 stiegen die monatlichen Eintragszahlen deutlich an.
Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Bürger ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende online dokumentieren können. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Schriftliche Erklärungen, etwa ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung, bleiben weiterhin gültig.
Für die Abgabe einer Erklärung stehen zwei digitale Zugangswege zur Verfügung: direkt über die Website des Organspende-Registers oder über die Apps der Krankenkassen. Bei der Nutzung der Website erfolgt die sichere Authentifizierung mithilfe der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises. Alternativ kann die Anmeldung auch über die App der Krankenkasse mit der GesundheitsID erfolgen.









