Zahnärzteschaft fordert erneut Verzicht auf Fachzahnarztvorbehalt
Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Wochenbeginn äußerten sich KZBV und BZÄK in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Darin forderten sie, auf den geplanten Fachzahnarztvorbehalt in der kieferorthopädischen Versorgung zu verzichten. Anders als von der FinanzKommission Gesundheit und vom Gesetzgeber behauptet, gebe es in der kieferorthopädischen Versorgung keine Tendenz zu Über- und Fehlversorgungen. Zudem würde ein Fachzahnarztvorbehalt deutschlandweit zu einem Verlust von etwa einem Viertel der Leistungserbringer für Kieferorthopädie führen und damit massive Versorgungsengpässe mit sich bringen. Für kieferorthopädisch tätige Zahnärzte, die nicht über eine fachzahnärztliche Weiterbildung verfügten, würde es faktisch ein Berufsverbot bedeuten – dies sei verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Laut einem Gutachten greife der geplante Fachzahnarztvorbehalt in Grundrechte ein. Statt Einsparungen drohten Versorgungslücken für hunderttausende Kinder und Jugendliche.
Vertragszahnärztlicher Bereich ist ausgabenstabil
Eine Absage erteilten KZBV und BZÄK auch den Plänen zur Vergütung. Die Begrenzung der Entwicklung von Punktwerten und Gesamtvergütungen lasse außer Acht, dass die vertragszahnärztliche Vergütung trotz Aufgabe der strengen Grundlohnsummenanbindung durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) im Jahr 2013 entgegen dem allgemeinen Trend in der GKV seither ausgabenstabil geblieben sei. Außerdem gingen sie in der konkret angedachten Umsetzung über die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit hinaus. „Diese hatte von einer Begrenzung der Mengenkomponente abgeraten, um Raum für die Berücksichtigung morbiditätsbedingter Mengenentwicklungen und medizinischer Innovationen zu belassen. Die im vorliegenden Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Regelungen lassen hingegen keinen Raum für solche Entwicklungen, sondern werden vielmehr absehbar zu Verwerfungen im Leistungsgeschehen führen“, kritisieren KZBV und BZÄK. Sie fordern daher den Gesetzgeber auf, die im Entwurf geplante Rückkehr zur strikten Anbindung an die Grundlohnsumme sowie zur Budgetierung der Gesamtvergütungen ersatzlos zu streichen.
Als „unverständlich“ bezeichneten es KZBV und BZÄK in ihrer Stellungnahme, dass die Finanzierung der Beiträge für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung auch auf absehbare Zeit ganz überwiegend aus Mitteln der GKV erfolgen solle. Die geplante Anhebung der Finanzierung um anfänglich 250 Millionen Euro im Jahr 2027 sei nicht ausreichend. Um das Defizit der GKV zu decken, müsse sich „der Bund seiner Verantwortung stellen“ und die Beiträge für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung aus Steuermitteln aufbringen, forderten KZBV und BZÄK.
FVDZ: „Staatlichen Eingriff in die Berufsfreiheit stoppen"
Anlässlich der Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Wochenbeginn kritisierte auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) erneut den geplanten Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Leistungen scharf. Der im Gesetz vorgesehene Eingriff beschneide die Berufsausübungsfreiheit von Zahnärztinnen und Zahnärzten und gefährde darüber hinaus bewährte Versorgungsstrukturen. „Mit dem geplanten Fachzahnarztvorbehalt greift der Staat massiv in die freie Berufsausübung ein“, erklärte der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl.
Der FVDZ forderte daher ebenfalls, den Fachzahnarztvorbehalt ersatzlos zu streichen und die Einheit der Approbation zu wahren. Nach Auffassung des Verbands käme ein Fachzahnarztvorbehalt für zahlreiche spezialisierte Zahnärztinnen und Zahnärzte einem faktischen Berufsverbot gleich – unabhängig von ihrer Qualifikation, Erfahrung oder zusätzlichen akademischen Abschlüssen. Besonders kritisch sieht der Verband die Folgen für die Versorgung. Bewährte Strukturen würden zerstört, Praxen wirtschaftlich entwertet und die Versorgung besonders im ländlichen Raum geschwächt. Leidtragende wären vor allem Kinder und Jugendliche, die längere Wartezeiten und weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssten.
KBV: „Längere Wartezeiten sind vorprogrammiert"
Auch die Ärzteschaft bekräftigte ihre Kritik am Gesetzentwurf. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) monierte, dass die Praxen „überproportional belastet“ würden. „Längere Wartezeiten sind damit vorprogrammiert“, warnten die KBV-Vorstände. Zudem kritisierten sie, dass sich der Staat weiterhin vor seiner Aufgabe drücke, die Behandlungskosten für die Versorgung von Bürgergeldbeziehern vollständig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht in dem Entwurf „tiefgreifende ordnungspolitische Eingriffe“. Deutschland werde als Investitions-, Produktions- und Referenzmarkt unsicherer, kritisierte der Verband. Investitionsentscheidungen in Milliardenhöhe würden gekürzt oder ganz gestrichen. Dies habe unmittelbare Folgen für Forschung, Produktion, Arbeitsplätze und den Zugang zu Innovationen.
GKV-Spitzenverband: Reform nicht „zerfleddern“
Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, mahnte hingegen noch höhere Einsparungen an. Er warnte davor, den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen nicht zu „zerfleddern“. Die Ausgaben dürfen nicht weiterhin deutlich schneller steigen als die Einnahmen, da sind wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf einem guten Weg“, betonte Blatt.
AOK-Chefin Dr. Carola Reimann warnte vor einer Verwässerung der Reform. Mit der Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik müsse der „finanzielle Turnaround in der GKV" gelingen. Reimann forderte den Bund auf, sich „angemessen“ an den Sparanstrengungen zu beteiligen. Auch die Pharmaindustrie müsse „einen substantiellen Beitrag zu den Sparanstrengungen“ leisten. Dann könne im besten Fall „die Unwucht zu Lasten der Beitragszahlenden korrigiert werden“, sagte Reimann.


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