Neue Empfehlungen zu Implantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen
Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Zahn-Nichtanlagen erhält mit der aktualisierten S3-Leitlinie „Zahnimplantatversorgungen bei Zahnnichtanlagen und Syndromen“ einen überarbeiteten, evidenzbasierten Orientierungsrahmen.
An der Aktualisierung waren Expertinnen und Experten von 18 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Organisationen und Patientengruppen beteiligt. Federführend waren die Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).
Nichtanlagen sind die häufigste angeborene Fehlbildung
Das Spektrum der Zahnnichtanlagen beziehungsweise Zahnaplasien reicht von der Hypodontie über die Oligodontie bis zur Anodontie. Das angeborene Fehlen bleibender Zähne ist mit einer Prävalenz von etwa fünf Prozent in der Bevölkerung die häufigste angeborene Fehlbildung des Menschen. Frauen sind etwas häufiger betroffen als Männer. Oligodontien, besonders die syndromalen Formen im Rahmen der hypohydrotischen ektodermalen Dysplasien, werden zu den seltenen Erkrankungen mit weniger als 5 von 10.000 Betroffenen gezählt. Sie werden dementsprechend im Orphanet geführt (www.orpha.net, ORPHA:99798) und betroffene Patientinnen und Patienten können in Zentren für seltene Erkrankungen betreut werden.
Dass bleibende Zähne nicht angelegt sind, wird zumeist in der Wechselgebissphase entdeckt. Neben funktionellen Einschränkungen kommen häufig dentofaziale Veränderungen, eine verzögerte Zahnentwicklung sowie komplexe morphologische Veränderungen des Alveolarfortsatzes hinzu.
Bei einer Implantatversorgung stellen das reduzierte Knochenangebot und die atypische Knochenstruktur Zahnärztinnen und Zahnärzte vor zusätzliche Herausforderungen.
Bereits in der Erstfassung der Leitlinie wurde deshalb betont, dass eine frühzeitige funktionelle Rehabilitation entscheidend ist, um Lebensqualität, Selbstbewusstsein und Kaueffizienz der Betroffenen nachhaltig zu verbessern.
„Die jungen Patientinnen und Patienten mit Zahn-Nichtanlagen, darunter besonders die syndromalen Formen, bedürfen unserer gemeinsamen Zuwendung, um Ihnen zumindest dental einen möglichst guten Start ins Leben zu ermöglichen“, betont Prof. Dr. Dr. Hendrik Terheyden (Kassel), Koordinator der Studie.
Die aktualisierte Leitlinie greift die wesentlichen Prinzipien der Behandlung auf und konkretisiert sie vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie klinischer Erfahrungen.
Die Behandlung erfolgt in mehreren Phasen
Ein zentrales Element bleibt die individualisierte Therapieplanung, die sich an Alter, Entwicklungsstand, Ausmaß der Nichtanlagen sowie funktionellen und ästhetischen Anforderungen orientiert. Die Behandlung erfolgt dabei in der Regel in mehreren Phasen – von der Kindheit über die Adoleszenz bis ins junge Erwachsenenalter – und erfordert häufig ein eng abgestimmtes Vorgehen verschiedener Fachdisziplinen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Kieferorthopädie, Implantologie, Prothetik sowie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist in vielen Fällen nötig. Bei einer abgestimmten Planung über mehrere Entwicklungsphasen hinweg lassen sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit funktionell und ästhetisch überzeugende sowie langfristig stabile Therapieergebnisse erzielen.
Vielfältige Therapieoptionen je nach individueller Situation
Unverändert gilt auch, dass im Wechselgebiss unterschiedliche Therapieoptionen zur Verfügung stehen, die je nach individueller Situation zum Einsatz kommen und häufig miteinander kombiniert werden.
Dazu zählen etwa die möglichst lange Erhaltung vorhandener Milchzähne, die Zahntransplantation, der kieferorthopädische Lückenschluss sowie vorgeschaltete kieferorthopädische Maßnahmen bei Lückenerhalt, eine minimalinvasive prothetische Versorgung wie Adhäsivbrücken sowie später nach Wachstumsabschluss implantatgetragene Versorgungen.
Diese therapeutischen Ansätze sind nicht isoliert zu betrachten, sondern bilden häufig eine sequenzielle Behandlungsstrategie, die sich an der Entwicklung der Patientinnen und Patienten orientiert.
Neue Empfehlungen zur genetischen Diagnostik
Eine wichtige Neuerung der Leitlinie ist die Empfehlung Nummer 1 zur genetischen Diagnostik. Demnach sollte bei Patientinnen und Patienten mit syndromaler und nonsyndromaler Oligodontie und/oder familiärer Häufung eine humangenetische Untersuchung empfohlen werden. Damit reagieren die Autoren der Leitlinie auf die zunehmenden Erkenntnisse über genetische Ursachen von Zahnnichtanlagen.
Der individuelle pubertäre Wachstumsschub sollte abgewartet werden
Die zweite neue Empfehlung betrifft den Zeitpunkt einer Versorgung mit Zahnimplantaten. „Bei Implantatversorgungen im Adoleszentenalter sollte der individuelle pubertäre Wachstumsschub abgewartet werden, um Infraokklusionen zu minimieren“, formulieren die Fachleute.
Angepasst und aktualisiert wurden insgesamt neun weitere Empfehlungen. Angehoben wurde vor allem der Empfehlungsgrad bei den Hinweisen zum Beginn der kaufunktionellen Rehabilitation: Diese soll frühzeitig erfolgen – ob mit oder ohne Zahnimplantate.
Diese Aufwertung unterstreicht die klinische Relevanz einer frühen Versorgung: Studien haben klar nachgewiesen, dass dadurch Lebensqualität, Selbstbewusstsein, Zufriedenheit und Kaueffizienz signifikant verbessert werden können.
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Zu den weiteren praxisrelevanten Empfehlungen gehört insbesondere die klare Präferenz für non- und minimalinvasive Therapien im jungen Alter. Bei begrenzten Zahnnichtanlagen stehen neben dem kieferorthopädischen Lückenschluss auch beispielsweise Adhäsivbrücken und Zahntransplantationen im Vordergrund, während bei multiplen Nichtanlagen herausnehmbarer Zahnersatz bis zum Wachstumsabschluss empfohlen wird.
Nach dem Wachstumsabschluss kann eine Pfeilerergänzung durch Implantate zur Verankerung festsitzenden Zahnersatzes erwogen werden.
Diese Versorgung, so eine weitere Empfehlung (Nummer 11), kann auch schon vor dem 18. Lebensjahr erwogen werden, wenn non- und minimalinvasive prothetische Versorgungen oder ein kieferorthopädischer Lückenschluss ausscheiden und der Vorteil der frühzeitigen implantatprothetischen Versorgung gegenüber den Nachteilen durch das zu erwartende Restwachstum des Alveolarfortsatzes überwiegt. In diesen Fällen sollte aber der pubertäre Wachstumsschub abgewartet werden.
Implantate erst nach Abschluss des Kieferwachstums
Schon die ursprüngliche Leitlinie zeigte, dass Implantate bei Patientinnen und Patienten mit Zahnnichtanlagen hohe Überlebensraten aufweisen und die Behandlungsergebnisse mit jenen in der Allgemeinbevölkerung vergleichbar sind. Die aktualisierte Fassung bestätigt diese Einschätzung, betont jedoch weiterhin die Zurückhaltung bei Implantationen im Wachstumsalter.
Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Kieferwachstums besteht hier das Risiko funktioneller und ästhetischer Beeinträchtigungen, etwa durch Infraokklusion implantatgetragener Versorgungen.
Da alveoläre Wachstumsvorgänge auch bei jungen Erwachsenen jenseits des 18. Lebensjahres vor allem im anterioren Oberkiefer auftreten können, sollten Implantate bei asymmetrischen Nichtanlagen möglichst spät gesetzt werden (Empfehlung Nummer 12)
Differenzierte Entscheidungsfindung beim Lückenschluss
Besteht bei Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, den Zahnwechsel beziehungsweise die Gebissentwicklung zu steuern, kann der kieferorthopädische Lückenschluss als primäre Therapie erfolgen, sofern die Voraussetzungen bestehen. Dies gilt etwa bei einer Behandlung des Wachstumskiefers mit Platzmangel.
„Durch moderne Behandlungsansätze, beispielsweise mittels skelettal eingebrachter Minischrauben, die nur zeitweise während der kieferorthopädischen Behandlung gebraucht werden, lassen sich Zähne noch kontrollierter bewegen als früher, was auch für einen kieferorthopädischen Lückenschluss sehr vorteilhaft sein kann, das heißt das Spektrum kieferorthopädischer Behandlungsmöglichkeiten ist insgesamt größer geworden“, betont Prof. Dr. Christopher J. Lux (Heidelberg).
Interdisziplinarität führt zum Behandlungserfolg
Die aktualisierte Leitlinie betont die Rolle der Zusammenarbeit verschiedener zahnmedizinischer Fachrichtungen, insbesondere von Kieferorthopädie, Prothetik und Implantatchirurgie. Eine präzise kieferorthopädische Steuerung von Zahnbewegungen kann auch in komplexen Fällen die Voraussetzungen für Implantate oder prothetische Lösungen verbessern.
Nicht zuletzt hat eine vorgeschaltete kieferorthopädische Therapie in entsprechenden Fällen den Vorteil, dass Patientinnen und Patienten keine weitere umfassende prothetische oder implantologische Versorgung mehr brauchen. Am meisten profitieren von diesem Vorgehen Kinder und Jugendliche, die neben der Aplasie ohnehin aus anderen Gründen kieferorthopädisch behandelt werden müssen.


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