Kooperationspraxis-Modell in Dresden

Win-win für Studierende und Niedergelassene

nl/mb
Am Universitätsklinikum Dresden können Studierende des 10. Semesters in Kooperations-Zahnarztpraxen hospitieren und arbeiten, um einen Einblick ins Berufsleben zu bekommen. Davon profitieren beide Seiten: Für die Studierenden ist es eine ergänzende praxisnahe Ausbildung, für die Praxen die Anbindung an den akademischen State of the Art. Zudem erhalten die Kooperationpraxen exklusive Fortbildungen.

Das Kooperationspraxis-Konzept der Universität Dresden besteht in seiner jetzigen Form seit 2015. Es wurde unter der Schirmherrschaft von Prof. Thomas Hoffmann mit dem damaligen Präsidenten der Landeszahnärztekammer Sachsen, Dr. Mathias Wunsch, etabliert. Aktuell sind im Raum Dresden 65 Praxen als „Kooperationspraxis zur zahnmedizinischen Ausbildung“ qualifiziert.

Praxis-Fortbildungen sichern den Ausbildungsstandard

Der besondere Reiz für die Studierenden besteht darin, dass sie „echte“ Praxisluft schnuppern können. Sie sollen Behandlungsabläufe und -methoden kennenlernen und möglichst auch anwenden. Der Vorteil für die Niedergelassenen liegt zum einen in exklusiv angebotenen Fortbildungsveranstaltungen. Im Juli standen zuletzt „Notfallsituationen“ und „Fehlermanagement“ auf dem Programm (siehe Fotos).

Hintergrund ist, dass für eine Anerkennung als Kooperationspraxis bestimmte Standards erfüllt werden müssen. Diese werden vorab anhand eines entwickelten Anforderungsprofils geprüft und auch im Rahmen der Hospitation von den Studierenden regelmäßig evaluiert. Zudem muss man sich nach drei Jahren wieder neu als Kooperationspraxis bewerben.

Einige bewerben sich später als Assistenzzahnarzt

Zum anderen profitieren die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen vom akademischen Input – durch den engen Kontakt zur Uni durch die Hospitanten. Die Praxen können damit werben, dass bei ihnen „wie an der Uni“ therapiert wird. So hat die Auszeichnung „zertifizierte Kooperationspraxis“ nicht nur eine positive Außenwirkung, sondern bringt über die Studierenden einen regen Austausch über universitäre Lehrmeinungen mit sich.

Die Erfahrungen der Praxen sind dabei durchweg positiv. Bei vielen Praxen besteht sogar der Wunsch, die Praktikumszeit zu verlängern, die bislang nur eine Woche beträgt. Und: Einige Studenten haben sich später – nach dem abgeschlossenen Staatsexamen – bereits in „ihrer“ Kooperationspraxis als Assistenzzahnarzt beworben. Die Praxisinhaber, insbesondere in ländlicheren Gebieten, sehen daher zusätzlich gute Chancen, auf diesem Weg einen passenden Praxisnachfolger zu finden.

Kooperationspraxen

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