Leitartikel

GOZ: Die Zeit ist reif!

Peter Engel

Der Punktwert der GOZ wurde vom Verordnungsgeber 1988 festgesetzt – auf elf Deutsche Pfennige. Das ist über 30 Jahre her und der Punktwert ist bis heute der gleiche. Das Einzige, was sich geändert hat, ist die Währung: Wir beziffern die Folgen der Nichterhöhung jetzt in Euro! Hingegen sind die Kosten in den Praxen ständig gestiegen. Die Bundeszahnärztekammer hat daher das Thema GOZ im Jahr 2019 zu einem ihrer Top-Themen erhoben.

Auch auf der letzten Bundesversammlung hat die GOZ im Fokus von Beschlüssen gestanden. Mit Recht haben die Delegierten die Bundesregierung aufgefordert, den GOZ-Punktwert unter Nachholung der Kostensteigerung seit 1988 auf 14 Cent anzuheben und ihn jährlich – unter Berücksichtigung der Kostensteigerung in den Praxen – anzupassen. Und mit Recht haben sie erneut darauf hingewiesen, dass es in vergleichbaren Gebührenordnungen Freier Berufe (Tierärzte oder Rechtsanwälte) einen derartigen Stillstand nicht im Ansatz gab.

Bei anderen Berufsgruppen geht es doch auch weiter: So war vor Kurzem zu erfahren, dass die Psychotherapeuten ab diesem Jahr jährlich 220 Millionen mehr Honorar erhalten. Und bei den Pathologen ist eine bessere Vergütung der GOÄ-Position für die Leichenschau in Aussicht gestellt.

Doch wie geht es mit uns weiter, den Zahnärzten? Der Verordnungsgeber, also das BMG, hatte damals, 1988, beim Erlass der GOZ dem Punktwert eine maßgebliche Rolle bei der Bemessung des zahnärztlichen Honorars im Gesamtgefüge der Dienstleistungen eingeräumt. De facto aber schließt er mit der jahrelangen konsequenten Nichtanhebung den zahnärztlichen Berufsstand maßgeblich von der Anpassung an die Preisentwicklung aus. Es steht außer Frage, dass damit die Interessen der Zahnärzte in eklatanter Weise verletzt werden und dass sie im Vergleich zu anderen Freien Berufen ungleich behandelt werden.

Auch im Zuge der GOZ-Novelle von 2012 wurde die Bundeszahnärztekammer nicht müde, die Notwendigkeit einer Punktwertanpassung zu fordern. Unter Hinweis auf die leeren öffentlichen Kassen war der Verordnungsgeber seinerzeit aber nur zu einer Erhöhung des Honorarvolumens um sechs Prozent (345 Millionen Euro) zu bewegen. Eine Erhöhung, die im Wesentlichen auf – rudimentäre – Neustrukturierungen und Neubewertungen von einigen wenigen Leistungen zurückzuführen war. Zudem verbunden mit der Maßgabe, dass die Bundesregierung die Auswirkungen überprüft und dem Bundesrat vorlegt. Eine Kostensteigerung über den angenommenen Wert von sechs Prozent hinaus wäre nicht sachgerecht, hieß es damals zur Begründung. Und weiter: Sollte sich zeigen, dass der tatsächliche Honoraranstieg unter oder über diesen sechs Prozent liegt, sei eine Anhebung oder Absenkung des Punktwerts zu prüfen. Der geforderte BMG-Bericht an den Bundesrat wurde 2015 vorgelegt. Ergebnis: Das privatzahnärztliche Honorar verzeichnete von 2012 bis 2015 einen Anstieg um 9,2 Prozent auf rund 507 Millionen Euro. Insofern haben wir also hier schon einiges erreicht. Aber mit Blick auf die tatsächliche Kostenentwicklung wird sich die Bundeszahnärztekammer hierauf nicht ausruhen, sondern vielmehr ihre Anstrengungen forcieren, endlich eine systematische und vollständige Teilhabe der Zahnärzte an der Kostenentwicklung zu erreichen.

Was jetzt endlich ansteht, ist die damals avisierte Anpassung des Punktwerts. Dazu haben die Delegierten der Bundesversammlung dem BZÄK-Vorstand einen klaren Auftrag gegeben. Die GOZ-Strategie für 2019 läuft: Teile davon sind bereits in der Umsetzung. Dazu gehören die Gespräche mit Politikern und Verbänden, es werden Argumente und Fakten ausgetauscht, auch mit dem Bundesgesundheitsministerium. Doch es gibt eine Krux: Im Ergebnis zeigt sich, dass die ohnehin schwierige Ausgangslage durch den laufenden Novellierungsprozess der GOÄ erschwert wird. Sämtliche Player ziehen sich auf die Behauptung zurück, dass vor Inkrafttreten der GOÄ eine Punktwerterhöhung der GOZ nicht möglich ist. Wann das ist, steht offen, zumal die Ergebnisse der Arbeiten der Wissenschaftlichen Kommission des BMG für ein modernes ärztliches Vergütungssystem abgewartet werden sollen.  Mit ersten Ergebnissen zur neuen GOÄ ist erst nach dem Deutschen Ärztetag Ende Mai zu rechnen. Dass die GOÄ-Positionen zur Leichenschau gleichwohl zeitnah angepasst werden sollen, belegt, dass sich der Verordnungsgeber nur hinter der GOÄ versteckt. Das werden wir ihm nicht gestatten – im Sinne der Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen.

Dr. Peter Engel
Präsident der Bundeszahnärztekammer

50961-flexible-1900

Dr. Peter Engel

Präsident der BZÄK
Bundeszahnärztekammer
Chausseestr. 13,
10115 Berlin

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