Vertreterversammlung

KZBV will Versorgungsstrukturen erhalten und Frauen besser fördern

Corona-bedingt musste die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre Vertreterversammlung bereits zum zweiten Mal in digitaler Form durchführen. Per Videostream beschäftigten sich die Delegierten vom 28. bis zum 30. Oktober intensiv mit dem Erhalt der Versorgungsstrukturen, dem negativen Einfluss von iMVZ, der ausstehenden IT-Sicherheitsrichtlinie und der Förderung von Frauen in der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung.

Ursprünglich als Präsenzveranstaltung in München geplant, zwangen die im Oktober rapide gestiegenen Infektionszahlen die Verantwortlichen kurzfristig zu einer mehrtägigen Videokonferenz. Ein Format, das beim KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer keine Freude auslöste, wie er in seiner Rede einleitend unumwunden zugab.

Er machte zum Auftakt der 9. Vertreterversammlung deutlich, dass auch die Zahnarztpraxen aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehens erneut vor besonderen Herausforderungen stünden. „Wir werden aber alles dafür tun, dass unsere Praxen möglichst unbeschadet auch durch diese zweite Welle der Pandemie kommen. Wir müssen mit aller Kraft Strukturen erhalten und Zukunft gestalten“, fasste er das übergeordnete Ziel zusammen.

Man habe im Frühjahr und Sommer eindrucksvoll bewiesen, dass sich die Menschen hierzulande auf die Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie auf das vertragszahnärztliche Versorgungssystem verlassen können. „Wir haben dafür keinen Beifall bekommen, aber wir haben das getan, was unsere Aufgabe ist.“

Ziel bleibt ein echter Schutzschirm

Mit Blick auf einen möglichen erneuten Einbruch des Leistungsgeschehens forderte Eßer die Politik zum wiederholten Mal auf, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um der Zahnärzteschaft die Bewältigung der Krise zu erleichtern. Ziel bleibe es, die Versorgung aller Patientinnen und Patienten bei maximalem Infektionsschutz aufrechtzuerhalten. Die KZBV werde daher weiterhin alles daran setzen, doch noch einen echten Schutzschirm für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Gesetzgebung zu verankern. „Der mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung eingeführte Pauschalansatz eines Liquiditätskredits in 2020 reicht zur Sicherung dieser Strukturen nicht aus“, unterstrich Eßer erneut.

Zentralen und eilbedürftigen Handlungsbedarf sehe man aktuell bei der Schaffung einer Regelung für eine verzerrungsfreie Fortschreibung der Gesamtvergütung für die Jahre 2021 und 2022, erklärte der KZBV-Chef. Eine krisenbedingte Verzerrung des Versorgungsgeschehens dürfe nicht Grundlage für eine Fortschreibung sein. „Wenn die Politik auch nach der Krise auf eine funktionierende flächendeckende und wohnortnahe Versorgung bauen will, dann darf sie diese jetzt nicht aufs Spiel setzen“, warnte Eßer. Dass Deutschland bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen sei, liege nicht zuletzt an der Stärke des freiberuflichen und selbstverwalteten Gesundheitssystems.

Der negative Einfluss von iMVZ ist belegt

Dieses funktionierende Gesundheitssystem werde aber zunehmend durch Vergewerblichung und Kommerzialisierung, wie sie von Investoren-betriebenen Zahnmedizinischen Versorgungszentren (iMVZ) vorangetrieben wird, gefährdet. Zwei zur VV vorgelegte wissenschaftliche Gutachten, die von der KZBV beauftragt worden waren, bestätigten den negativen Einfluss der iMVZ auf das Versorgungsgeschehen. Damit liege nun endlich eine belastbare Analyse vor, betonte Eßer. Das Gutachten des IGES-Instituts bestätige, dass iMVZ kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung leisten und sich gerade nicht in strukturschwachen und ländlichen Regionen niederlassen. Mehr dazu auf den Seiten 18–20 und im Leitartikel auf Seite 6 .

Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges beleuchtete in seinem Bericht die Kennzeichnung von Amalgam und die bevorstehende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Beim Thema Amalgam sei es der KZBV auf der Ebene des Bundesmantelvertrags gelungen, eine Regelung hinsichtlich der Kennzeichnungsverpflichtung herbeizuführen. „Das ist ganz wichtig, weil uns bislang keine konkreten Zahlen vorliegen, wie viele Amalgam-Füllungen in der Versorgung wirklich ankommen“, erklärte Hendges. Diese Informationen seien vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam (Phase-Out) von großer Bedeutung. Bisher gebe es allerdings nur Schätzungen. Ab 2021 müssen die jeweils abgerechneten BEMA-Gebühren-Nummern mit einem A gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung aller Füllungsmaterialen, wie sie die Krankenkassen gefordert hatten, konnte hingegen abgewendet worden.

Mit Blick auf die bevorstehende Einführung der ePA sieht Hendges die Gefahr, dass die von den Versicherten geführte Akte mit Daten überladen sein könnte. Unter Einbeziehung einer AG wolle man deshalb darauf hinwirken, dass die Zahnärzteschaft selbst definiert und strukturiert, was in eine ePA im zahnärztlichen Bereich gehört.

KZBV setzt auf eine eigene IT-Sicherheitsrichtlinie

Nachdem eine gemeinsame IT-Sicherheitsrichtlinie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht zustande gekommen ist, will die KZBV nun dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine eigene Sicherheitsrichtlinie vorlegen. Das kündigte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer an. Die KBV hatte die weiteren Arbeiten an der Richtlinie durch einen Beschluss der Vertreterversammlung der KBV ohne Rücksprache mit der KZBV „auf Eis gelegt“. Gemäß ihrer Resolution habe die KBV zunächst in weitere Verhandlungen mit dem BMG eintreten wollen, erläuterte Pochhammer.

Eine dann von der KBV ohne Rücksprache mit der KZB vorgelegte Kurzversion ihrer Richtlinie wurde vom BSI abgelehnt. „Es bleibt nun abzuwarten, wie das BMG reagiert. Nach meinem Eindruck wird hier erneut eine Ersatzvornahme durch das BMG provoziert mit der Gefahr, dass als aufsichtsrechtliche Maßnahme die umfangreichen ursprünglich erstellten Dokumente festgelegt werden, zu denen das BSI bereits sein Einvernehmen erklärt hatte“, sagte Pochhammer.

Diesen Weg der KBV wolle die KZBV bewusst nicht mitgehen, sondern das Interesse der Zahnärzteschaft wahren. Stattdessen habe man begonnen, das „Kochbuch“ zu einer eigenständigen Sicherheitsrichtlinie auszubauen, um sie dem BSI und dem BMG vorzulegen. „Das Dokument soll kompakt und verständlich sein, muss aber auf der anderen Seite fundiert sein und an der einen oder anderen Stelle auch auf den BSI-Grundschutz verweisen. Wir werden aber alles daransetzen, das hinzubekommen“, kündigte Pochhammer an.

Ziel sei es zudem, die finanziellen Belastungen für die Zahnarztpraxen so gering wie möglich zu halten. Das schließe die zukünftigen Aufwendungen ebenso wie die laufenden Betriebskosten ein. „Dafür fordern wir eine angemessene Refinanzierung“, erklärte Pochhammer. Die Gespräche dazu liefen auf Hochtouren. Die Delegierten unterstützten den Kurs und stimmten einstimmig für einen entsprechenden Antrag des Vorstands, so das vorläufige Online-Ergebnis.

Einen 11-Punkte-Plan zur Förderung von Frauen in der zahnärztlichen Selbstveraltung präsentierte die KZV-Chefin von Baden-Württemberg und Vorsitzende der AG Frauenförderung, Dr. Ute Maier. Ziel ist, die Repräsentanz von Frauen in allen Gremien zu erhöhen – auch in der VV und im Vorstand. Maier forderte die Standesvertreter auf, Eigeninitiative zu zeigen, aber auch, sich zu verpflichten, etwa im Rahmen einer Gouvernance-Regelung. Obgleich die VV bereits im November vergangenen Jahres beschlossen hatte, den Anteil der Kolleginnen in Führungspositionen zu erhöhen, hatten einige – männliche – Delegierte große Probleme den Antrag mitzutragen, der am Ende mit 39 von 57 Stimmen vorläufig verabschiedet wurde (Seiten 22–24) .

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